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Recht

Höhere Streitwertgrenzen ab 2026: Auswirkungen auf Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue Streitwertgrenzen und ihre rechtliche Bedeutung

Zum 1. Januar 2026 tritt eine tiefgreifende Reform der Zivilgerichtsbarkeit in Kraft, welche die Zuständigkeiten innerhalb der Gerichtshierarchie neu ordnet. Kern dieser Änderung ist die Anhebung der Streitwertgrenze gemäß § 23 Gerichtsverfassungsgesetz auf 10.000 Euro. Bislang lag diese Grenze bei 5.000 Euro, wodurch nunmehr eine deutlich größere Zahl von Zivilverfahren in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fällt. Der Streitwert bezeichnet im Zivilprozess den finanziellen Wert der streitgegenständlichen Forderung und entscheidet über die gerichtliche Zuständigkeit, die Höhe der Gerichtsgebühren und den Rechtsmittelzugang.

Für Unternehmen jeder Größe – insbesondere aber für kleine und mittlere Betriebe – bedeutet dies, dass viele zivilrechtliche Streitigkeiten künftig nicht mehr vor den Landgerichten, sondern vor den örtlich zuständigen Amtsgerichten verhandelt werden. Das kann Verfahrensdauer, Kostenstruktur und die professionelle Vertretung beeinflussen, da bis zu dieser Streitwertgrenze kein Anwaltszwang besteht. Diese Verschiebung soll laut Gesetzgeber die Amtsgerichte stärken und die Effizienz der Justiz verbessern, stößt jedoch in der Fachwelt auf gemischte Reaktionen.

Praxisrelevante Änderungen für Unternehmen

Die Neuregelung greift tief in die Praxisentwicklung vieler Unternehmer und Dienstleister ein. Streitigkeiten über Werkverträge, Honorarforderungen oder Lieferdefekte, die häufig Werte zwischen 5.000 und 10.000 Euro betreffen, werden künftig vor dem Amtsgericht verhandelt. Diese Verfahren können beispielsweise bei Handwerksbetrieben, Onlinehändlern oder Pflegeeinrichtungen von erheblicher Bedeutung sein, da dort viele Forderungen im mittleren vierstelligen Bereich liegen. Das Verfahren vor dem Amtsgericht ist grundsätzlich einfacher strukturiert und schneller, allerdings fehlt in vielen Fällen die professionelle juristische Unterstützung, da bis 10.000 Euro keine Vertretungspflicht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mehr besteht. Dieser Punkt sorgt in der Fachwelt für erhebliche Kritik, da die Bundesrechtsanwaltskammer befürchtet, dass eine Verringerung der Rechtsberatungspflicht den Rechtsschutz insbesondere für unerfahrene Parteien schwächt.

Begleitend zur Erhöhung der Zuständigkeitsgrenze wird auch die Streitwertgrenze für Rechtsmittel angehoben. Berufungen können demnach künftig erst ab einem Wert von 1.000 Euro statt bisher 600 Euro eingelegt werden. Noch entscheidender ist die Anhebung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof auf 25.000 Euro. Damit wird der Zugang zur Revision in zahlreichen Fällen faktisch eingeschränkt, was die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Überprüfung reduziert. Während die Bundesregierung darin eine notwendige Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung sieht, betrachten Kritiker diese Schwelle als Gefahr für die Rechtssicherheit und die Einheit der Rechtsprechung.

Übergangsregelungen und organisatorische Herausforderungen

Um Verfahrensabbrüche zu vermeiden, sieht das Gesetz umfangreiche Übergangsregelungen vor. Grundsätzlich gelten die neuen Streitwert- und Rechtsmittelgrenzen nur für Verfahren, die nach dem 31. Dezember 2025 eingeleitet werden. Bereits anhängige Prozesse verbleiben bei den bis dahin zuständigen Gerichten und werden nach alter Rechtslage fortgeführt. Diese klare zeitliche Abgrenzung schafft Rechtssicherheit, erfordert aber in der Praxis eine sorgfältige Aktenführung und Fallprüfung, insbesondere für Unternehmen, die regelmäßig zivilrechtliche Forderungen gerichtlich durchsetzen. Auch für steuerberatende oder rechtsnahe Kanzleien bedeutet die Reform eine Umstellung in der Prozessbegleitung und in der strategischen Beratung ihrer Mandanten.

Herausfordernd dürfte für die Justiz die personelle Ausstattung und Digitalisierung der Amtsgerichte werden, da diese künftig ein deutlich höheres Verfahrensaufkommen zu bewältigen haben. Sachverständige haben in Anhörungen betont, dass eine Stärkung der Justiz nur dann erfolgreich sein kann, wenn zugleich in digitale Infrastruktur, Personal und Fortbildung investiert wird. Die zunehmende Spezialisierung einzelner Gerichte nach Sachgebieten soll die Qualität der Rechtsprechung sichern, könnte aber bei kleineren Amtsgerichten organisatorische Engpässe verursachen.

Fazit: Chancen und Risiken für Wirtschaft und Rechtspraxis

Die Reform der Streitwertgrenzen bietet Chancen für eine effizientere Justiz und eine Entlastung der Landgerichte. Unternehmen profitieren möglicherweise von kürzeren Verfahrenszeiten und einer größeren Verfügbarkeit lokaler Gerichtstermine. Gleichzeitig bergen die angehobenen Schwellenwerte für Rechtsmittel und die Ausweitung der anwaltfreien Verfahren erhebliche Risiken für die Qualität der Rechtsprechung und den effektiven Rechtsschutz, besonders für kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Anpassung das Ziel, inflationsbedingte Veränderungen aufzufangen und die Justizstruktur an aktuelle wirtschaftliche Realitäten anzupassen. Dennoch wird sich erst in der praktischen Anwendung zeigen, ob die Balance zwischen Effizienzsteigerung und Rechtssicherheit gewahrt bleibt.

Für Unternehmen empfiehlt es sich, frühzeitig ihre internen Abläufe und die Zusammenarbeit mit rechtlichen Beratern an diese neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittlere Unternehmen seit Jahren bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung ihrer Buchhaltung sowie im Bereich der effizienten Rechtsverfolgung. Durch strukturierte Prozessanalysen und digitale Lösungen schaffen wir erhebliche Kostenvorteile und unterstützen unsere Mandanten dabei, rechtliche und betriebliche Risiken nachhaltig zu reduzieren.

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