Die Grundsteuer bleibt für Unternehmen, Immobilienhalter und institutionelle Investoren ein Thema mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. Das gilt besonders in Baden-Württemberg, weil dort ein eigenständiges Landesgrundsteuergesetz gilt, das sich in seiner Systematik von anderen Modellen unterscheidet. Mit der angekündigten Verkündung in den Verfahren II R 26/24 und II R 27/24 rückt nun eine Entscheidung näher, die für kleine Unternehmen, mittelständische Betriebe, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Onlinehändler mit Betriebsimmobilien und Finanzinstitutionen von besonderem Interesse ist. Die aktuelle Mitteilung enthält zwar noch keine inhaltliche Entscheidung, sie signalisiert aber, dass in einem zentralen Streitkomplex der Grundsteuer zeitnah höchstrichterliche Klarheit geschaffen werden soll.
Grundsteuer in Baden-Württemberg: Verfahrensstand und Bedeutung der BFH-Verkündung
Nach der Pressemitteilung wird der II. Senat des Bundesfinanzhofs am Mittwoch, den 20. Mai 2026, ab 9 Uhr die Entscheidungen in zwei Verfahren zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg verkünden. Betroffen sind die Rechtssachen II R 26/24 und II R 27/24. Die Verkündungstermine sind öffentlich, allerdings nur nach vorheriger Anmeldung zugänglich. Zudem hat der Bundesfinanzhof für die Verkündung Ton und Filmaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung zugelassen, was die besondere öffentliche und praktische Relevanz des Themas unterstreicht.
Für die Praxis ist zunächst wichtig, den Charakter dieser Mitteilung richtig einzuordnen. Es handelt sich nicht um die Entscheidung selbst und auch nicht um eine inhaltliche Zusammenfassung der künftigen Urteilsgründe. Verlautbart wird allein der Termin, zu dem die Entscheidungen bekanntgegeben werden. Dennoch ist bereits dieser Schritt relevant, weil damit feststeht, dass die anhängigen Streitfragen zum baden-württembergischen Grundsteuermodell in absehbarer Zeit höchstrichterlich beantwortet werden. Gerade für Unternehmen mit bebauten oder unbebauten Grundstücken, für Familienunternehmen mit gemischt genutzten Immobilien sowie für Träger sozialer Einrichtungen kann dies unmittelbare finanzielle Folgen haben.
Die Grundsteuer ist eine laufende Substanzsteuer auf Grundbesitz. Sie knüpft nicht an den Gewinn, sondern an das Eigentum an Grundstücken an. Deshalb betrifft sie auch Unternehmen in Verlustphasen oder in wirtschaftlich angespannten Jahren. In Baden-Württemberg basiert die landesrechtliche Ausgestaltung auf einem eigenen Bewertungsansatz. Genau diese landesrechtliche Besonderheit erklärt, warum die Verfahren über den Einzelfall hinaus große Bedeutung für den Wirtschaftsstandort und für die kommunale Finanzierungsbasis haben.
Rechtlicher Rahmen des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg und mögliche Streitfragen
Auch wenn die Pressemitteilung keine Entscheidungsgründe vorwegnimmt, lässt sich die juristische Tragweite der anstehenden Verkündung klar beschreiben. Im Zentrum steht die Frage, ob das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg in der angegriffenen Ausgestaltung mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Höherrangiges Recht meint die rechtlich übergeordnete Normebene, insbesondere verfassungsrechtliche Maßstäbe. Bei Steuergesetzen stehen dabei regelmäßig der Gleichheitssatz und das Gebot einer folgerichtigen, sachgerechten Belastungsverteilung im Vordergrund.
Steuerrechtlich geht es bei solchen Verfahren typischerweise um die Rechtfertigung gesetzlicher Typisierungen. Eine Typisierung liegt vor, wenn der Gesetzgeber zur Verwaltungsvereinfachung pauschalierende Regeln schafft und dabei nicht jeden Einzelfall individuell abbildet. Solche Pauschalierungen sind grundsätzlich zulässig, sie dürfen aber nicht zu einer strukturell unangemessenen Ungleichbehandlung führen. Gerade bei der Grundsteuer ist dieser Punkt besonders sensibel, weil Grundstücke hinsichtlich Lage, Bebauung, Nutzung und wirtschaftlicher Ertragskraft sehr unterschiedlich sind.
Für Unternehmen ist dabei entscheidend, dass eine gerichtliche Bestätigung des Landesmodells die bestehende Festsetzungspraxis stabilisieren würde. Sollte der Bundesfinanzhof dagegen rechtliche Bedenken bejahen, könnte dies Auswirkungen auf laufende Einspruchsverfahren, auf die Bestandskraft bereits ergangener Bescheide und möglicherweise auch auf spätere gesetzgeberische Nachbesserungen haben. Bestandskraft bedeutet, dass ein Steuerbescheid grundsätzlich verbindlich wird, wenn er nicht fristgerecht angefochten wird. Genau deshalb beobachten Steuerberatende und Finanzabteilungen diese Verfahren mit besonderer Aufmerksamkeit.
Aus der Mitteilung ergibt sich zwar nicht, welche konkreten Einwände in den Verfahren II R 26/24 und II R 27/24 entscheidungserheblich sind. Für die rechtliche Bewertung in der Beratungspraxis ist aber schon jetzt klar, dass die anstehende Verkündung eine Leitentscheidung für den Umgang mit vergleichbaren Fällen in Baden-Württemberg sein kann. Das betrifft insbesondere die Frage, ob sich Einsprüche weiterhin offenhalten lassen oder ob nach der Verkündung mit einer veränderten Verwaltungspraxis zu rechnen ist. Für Banken, Versicherer und andere Finanzinstitutionen kann dies zudem bei der Bewertung immobilienbezogener Risiken und laufender Kosten eine Rolle spielen.
Grundsteuer-Risiken und Handlungsbedarf für Unternehmen, Immobilienhalter und Spezialbranchen
Die praktischen Folgen reichen weit über klassische Grundstückseigentümer hinaus. Kleine Unternehmen und mittelständische Unternehmen, die Betriebsgrundstücke selbst nutzen, sollten die angekündigte Entscheidung vor allem unter Liquiditätsgesichtspunkten verfolgen. Die Grundsteuer gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Standortkosten. Auch wenn sie im Einzelfall nicht den größten Steuerposten ausmacht, beeinflusst sie die laufende Kostenstruktur dauerhaft. Das gilt etwa für Handwerksbetriebe, Produktionsunternehmen, Logistikunternehmen und stationäre Händler mit eigenem Immobilienbestand.
Für Onlinehändler ist das Thema ebenfalls relevant, sobald Lagerflächen, Retourenzentren oder Verwaltungsgebäude im Eigentum stehen. In Geschäftsmodellen mit niedrigen Margen können auch vermeintlich kleinere Abweichungen bei objektbezogenen Steuern spürbar sein. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser trifft die Entwicklung ebenfalls, wenn sie über eigene Grundstücke und Gebäude verfügen oder grundstücksbezogene Kosten mittelbar in ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung einfließen. Gerade in stark regulierten Branchen mit hohem Kostendruck kann eine rechtssichere Einschätzung der Grundsteuerbelastung erhebliche Bedeutung für Budgetplanung und Investitionsentscheidungen haben.
Unternehmen sollten deshalb ihre betroffenen Objekte sauber erfassen und den Verfahrensstand dokumentieren. Wer Bescheide zum baden-württembergischen Grundsteuermodell erhalten hat, sollte prüfen lassen, ob Rechtsbehelfe eingelegt wurden und in welchem Stadium sich diese befinden. Ein Rechtsbehelf ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, um sich gegen einen Verwaltungsakt wie einen Steuerbescheid zu wehren. Für Finanzinstitutionen und professionelle Immobilienakteure kommt hinzu, dass die Entscheidung Einfluss auf Portfoliobewertungen und auf die Kalkulation laufender Objektkosten haben kann.
Ebenso wichtig ist die interne Kommunikation zwischen Geschäftsleitung, Rechnungswesen und steuerlicher Beratung. In vielen Unternehmen wird die Grundsteuer administrativ als Randthema behandelt. Gerade bei mehreren Standorten oder bei Konzernstrukturen führt das jedoch häufig dazu, dass Fristen, Bescheide und Objektzuordnungen nicht einheitlich dokumentiert werden. Die anstehende Verkündung ist daher ein sinnvoller Anlass, die steuerliche Immobilienakte zu überprüfen und digitale Prozesse in der Buchhaltung und im Dokumentenmanagement zu schärfen.
BFH-Verkündung zur Grundsteuer: Was jetzt bis zum 20. Mai 2026 zählt
Die Pressemitteilung markiert einen wichtigen Zeitpunkt, auch wenn sie inhaltlich noch keine Entscheidung enthält. Mit der Verkündung am 20. Mai 2026 in den Verfahren II R 26/24 und II R 27/24 wird eine maßgebliche Klärung zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg erwartet. Für Unternehmen und Beraterinnen und Berater bedeutet das vor allem, die eigene Betroffenheit nicht abstrakt, sondern konkret anhand vorhandener Grundstücke, Bescheide und laufender Verfahren zu prüfen. Wer in Baden-Württemberg Immobilien hält oder nutzt, sollte den Termin daher aufmerksam verfolgen und sich auf eine zeitnahe Auswertung der Entscheidungsgründe vorbereiten.
Besonders für kleine Unternehmen, mittelständische Unternehmen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Onlinehändler und Finanzinstitutionen kann die Entscheidung wichtige Maßstäbe für Kostenplanung, Rechtsbehelfsstrategie und Risikobewertung setzen. Unsere Kanzlei begleitet Mandanten vom kleinen Betrieb bis zum Mittelstand bei steuerlichen Fragestellungen mit besonderem Fokus auf digitale Buchhaltungsprozesse und effizientere Abläufe. Gerade die Verbindung aus rechtssicherer Beratung, Prozessoptimierung und Digitalisierung kann im Mittelstand zu erheblichen Kostenersparnissen führen und die Umsetzung neuer steuerlicher Anforderungen deutlich erleichtern.
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