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Grundsteuer

Grundsteuer 2026: BFH verhandelt zu Hessen und Hamburg

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Die Grundsteuer bleibt für Unternehmen, Immobilieneigentümer und Finanzverantwortliche ein zentrales Thema mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. Besonders in Bundesländern mit eigenständigen Landesmodellen ist die Rechtslage weiterhin in Bewegung. Der Bundesfinanzhof hat nun angekündigt, am 11. November 2026 zwei mündliche Verhandlungen zu den Landesgrundsteuermodellen in Hessen und Hamburg durchzuführen. Für kleine Unternehmen, mittelständische Betriebe, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Wohnungsunternehmen und auch Onlinehändler mit betrieblich genutzten Immobilien ist diese Entwicklung relevant, weil die Grundsteuer als laufende Objektbelastung unmittelbar in Kostenstrukturen, Kalkulationen und teilweise auch in Mietverhältnisse hineinwirkt.

Grundsteuer in Hessen und Hamburg: Verhandlungstermine und rechtlicher Hintergrund

Nach der aktuellen Mitteilung des Bundesfinanzhofs wird der II. Senat am Mittwoch, den 11. November 2026, in zwei Verfahren mündlich verhandeln. Um 9:30 Uhr ist die Rechtssache II R 12/25 zum Hessischen Grundsteuergesetz angesetzt. Um 11:30 Uhr folgt die Rechtssache II R 15/25 zum Hamburger Grundsteuergesetz. Bereits diese Terminierung ist von hoher praktischer Bedeutung, weil sie zeigt, dass zentrale Fragen zu den Landesgrundsteuermodellen nun auf höchstrichterlicher Ebene verhandelt werden.

Wichtig ist dabei die Einordnung des Verfahrensstandes. Eine mündliche Verhandlung ist der Termin, in dem das Gericht die Sache mit den Beteiligten erörtert, Rechtsfragen vertieft und den entscheidungserheblichen Sachverhalt rechtlich würdigt. Eine Entscheidung wird an diesem Tag jedoch noch nicht verkündet. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abschließende Entscheidungen am 11. November 2026 noch nicht bekanntgegeben werden. Vielmehr soll später per Pressemitteilung darüber informiert werden, wann die Entscheidungen verkündet werden.

Der Hintergrund dieser Verfahren liegt in der nach der Reform entstandenen föderalen Ausgestaltung der Grundsteuer. Mehrere Länder haben von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, eigene Berechnungsmodelle einzuführen. Dadurch ist die Grundsteuer nicht mehr bundesweit in allen Grundzügen gleich ausgestaltet. Gerade für Unternehmen mit Immobilien in mehreren Bundesländern, etwa Filialunternehmen, Logistikunternehmen, Pflegeheimbetreiber oder Krankenhausgesellschaften, erhöht das die Komplexität erheblich. Die Verfahren zu Hessen und Hamburg sind deshalb nicht nur für Eigentümer in diesen Ländern bedeutsam, sondern auch für alle Marktteilnehmer, die mit einer weiteren Klärung zur Zulässigkeit landesrechtlicher Sonderwege rechnen.

Auch der organisatorische Hinweis des Gerichts verdient Beachtung. Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Nach der Finanzgerichtsordnung kann die Öffentlichkeit jedoch auf Antrag eines Beteiligten, der nicht Finanzbehörde ist, ausgeschlossen werden. Wer an einer Verhandlung teilnehmen möchte, muss sich vorab anmelden. Das betrifft Medien ebenso wie interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Landesgrundsteuermodelle vor dem Bundesfinanzhof: Worum es jetzt rechtlich ankommt

Auch wenn die Pressemitteilung noch keine Aussagen zum voraussichtlichen Ausgang enthält, lässt sich die rechtliche Relevanz der anstehenden Verhandlungen bereits klar einordnen. Gegenstand sind die landesrechtlichen Ausgestaltungen der Grundsteuer in Hessen und Hamburg. Im Kern geht es damit um die Frage, ob die jeweiligen gesetzlichen Modelle den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Anforderungen standhalten. Verfassungsrechtlich betrifft das vor allem den Gleichheitssatz, also das Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches unterschiedlich zu behandeln. Gerade bei Massenverfahren wie der Grundsteuer ist entscheidend, ob der Gesetzgeber zulässigerweise typisieren durfte oder ob die gesetzliche Ausgestaltung zu sachlich nicht mehr gerechtfertigten Belastungsunterschieden führt.

Der Bundesfinanzhof verhandelt in diesen Verfahren nicht über politische Zweckmäßigkeit, sondern über rechtliche Tragfähigkeit. Das ist für Unternehmen wichtig, weil in der öffentlichen Diskussion häufig wirtschaftliche oder verwaltungspraktische Kritik mit rechtlichen Einwänden vermischt wird. Für die gerichtliche Beurteilung kommt es jedoch darauf an, ob das jeweilige Landesgesetz mit höherrangigem Recht vereinbar ist und ob die Bewertungs- und Belastungssystematik ausreichend folgerichtig ausgestaltet wurde. Folgerichtigkeit meint in diesem Zusammenhang, dass ein einmal gewähltes gesetzliches Belastungskonzept in sich stimmig umgesetzt werden muss.

Für die Praxis ist zudem relevant, dass Verfahren dieser Art häufig über den Einzelfall hinausweisen. Selbst wenn formal nur über die konkret anhängigen Rechtssachen II R 12/25 und II R 15/25 entschieden wird, können die Urteilsgründe Maßstäbe für zahlreiche vergleichbare Fälle setzen. Das betrifft nicht nur laufende Einspruchsverfahren, sondern auch die Beurteilung künftiger Bescheide und die strategische Frage, ob Unternehmen ihre Rechte weiterhin offenhalten sollten. Ein offengehaltener Fall ist ein Verfahren, das noch nicht bestandskräftig abgeschlossen ist und deshalb von späteren gerichtlichen Entscheidungen profitieren kann.

Gerade weil am Verhandlungstag noch keine Entscheidung verkündet wird, sollten Unternehmen und ihre steuerlichen Berater die weitere Entwicklung eng beobachten. Die mündliche Verhandlung selbst kann bereits Hinweise darauf geben, welche Aspekte der Senat für besonders entscheidend hält. Solche Hinweise ergeben sich zwar erst aus der Verhandlungsbeobachtung oder später aus den Entscheidungsgründen, sie sind aber für die Risikoeinschätzung in der Steuerabteilung oder im beratenden Umfeld oft von großem Wert.

Was Unternehmen, Vermieter und Spezialbranchen jetzt konkret im Blick behalten sollten

Für kleine Unternehmen und den Mittelstand steht vor allem die Planbarkeit der laufenden Standortkosten im Vordergrund. Wer Betriebsgrundstücke besitzt, muss die Grundsteuer als dauerhafte Belastung in Liquiditätsplanung und Preiskalkulation einbeziehen. Das gilt für Handwerksbetriebe ebenso wie für stationäre Händler, Produktionsunternehmen oder Dienstleister mit eigenen Immobilien. Bei vermieteten Gewerbeobjekten kommt hinzu, dass die Grundsteuer regelmäßig über die Nebenkosten weitergegeben werden kann und damit mittelbar auch Mieter betrifft.

Für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ist das Thema besonders sensibel, weil Immobilienkosten häufig in ohnehin angespannten Refinanzierungsstrukturen anfallen. Steigende oder rechtlich unsichere Grundsteuerbelastungen können sich auf Budgetplanungen, Investitionsentscheidungen und Trägerstrukturen auswirken. Ähnliches gilt für soziale Einrichtungen, Bildungsträger und gemeinnah arbeitende Unternehmen, soweit Grundbesitz vorhanden ist und die Abgabenlast wirtschaftlich erheblich ins Gewicht fällt.

Onlinehändler und Logistikunternehmen sollten das Verfahren ebenfalls nicht unterschätzen. Auch wenn ihr Geschäftsmodell digital geprägt ist, entstehen relevante Immobilienkosten oft durch Lagerhallen, Umschlagzentren, Büroflächen oder gemischt genutzte Betriebsgrundstücke. Wer in mehreren Bundesländern tätig ist, muss die Unterschiede der Landesmodelle besonders aufmerksam verfolgen. Die Verfahren aus Hessen und Hamburg können hier wichtige Orientierung für die Beurteilung länderspezifischer Belastungsrisiken bieten.

Steuerberatende und Finanzinstitutionen werden ihren Mandanten beziehungsweise Kunden nun vor allem eines vermitteln müssen: Die anstehenden Verhandlungen sind ein wichtiger Zwischenschritt, aber noch keine abschließende Klärung. Solange keine Entscheidung verkündet ist, bleibt es bei der Notwendigkeit, Bescheide sorgfältig zu prüfen, Fristen konsequent einzuhalten und die Bestandskraft unerwünschter Festsetzungen zu vermeiden, soweit dafür im Einzelfall Anlass besteht. Für Kreditinstitute und Finanzierer kann zudem relevant sein, dass die Grundsteuerbelastung als laufender Aufwand Einfluss auf Objektwirtschaftlichkeit und Bonitätsbetrachtungen hat.

Wer Immobilienbestände in Hessen oder Hamburg hält, sollte deshalb seine Unterlagen geordnet bereithalten und die weitere Veröffentlichung des Bundesfinanzhofs im Blick behalten. Dazu gehören insbesondere bereits ergangene Bescheide, laufende Rechtsbehelfe und interne Berechnungen zur wirtschaftlichen Belastung. Die jetzt anberaumten Verhandlungen sind ein klarer Hinweis darauf, dass die rechtliche Diskussion um die Landesgrundsteuermodelle noch nicht abgeschlossen ist.

Grundsteuerverfahren 2026: Bedeutung für die weitere Unternehmenspraxis

Die angekündigten Verhandlungen des Bundesfinanzhofs markieren einen wichtigen Zeitpunkt in der Fortentwicklung des Grundsteuerrechts. Auch ohne sofortige Entscheidung steht fest, dass die Modelle in Hessen und Hamburg höchstrichterlich überprüft werden. Für Unternehmen ist das weniger ein Anlass für Spekulation als für saubere Vorbereitung. Wer Standorte, Anlageobjekte oder Spezialimmobilien in diesen Ländern hält, sollte die Folgen für Kostenrechnung, Bescheidprüfung und Rechtsbehelfspraxis nüchtern einordnen.

Entscheidend ist nun, die Zeit bis zur späteren Verkündung sinnvoll zu nutzen. Eine belastbare Dokumentation, klare Zuständigkeiten in der Buchhaltung und ein strukturierter Umgang mit Steuerbescheiden sind gerade im Mittelstand der beste Schutz vor Fristversäumnissen und unnötigen Mehrbelastungen. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen dabei mit besonderem Fokus auf digitale Buchhaltungsprozesse und effiziente Abläufe. Gerade durch Prozessoptimierung und Digitalisierung lassen sich im steuerlichen Tagesgeschäft oft erhebliche Kostenersparungen erzielen, wovon Mandanten aus Handel, Gesundheitswesen, Dienstleistungen und Industrie gleichermaßen profitieren.

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