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Digitalisierung

Gesetzliche Neuregelungen im September 2025 für Unternehmen erklärt

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Mehr Kontrolle über Gerätedaten durch den EU-Data-Act

Am 12. September 2025 tritt der EU-Data-Act in Kraft. Dieses neue europäische Regelwerk verpflichtet Hersteller vernetzter Geräte wie Autos, E-Bikes, Kühlschränke oder Smart-TVs erstmals, ihre Datensammlung transparent offenzulegen und Nutzenden umfassenden Zugang zu ihren eigenen Daten zu ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet dies eine erweiterte Informationspflicht und die Notwendigkeit, klare Prozesse zur Datenfreigabe zu etablieren. Juristisch betrachtet stärkt der EU-Data-Act den Grundsatz des Rechts auf Datenzugang und legt die Basis für mehr Wettbewerb im Digitalmarkt, da die bisherige Datenhoheit der Hersteller eingeschränkt wird. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die datenbasierte Geschäftsmodelle entwickeln oder bereits einsetzen, eröffnet sich dadurch die Chance, auf wertvolle Gerätedaten zugreifen und diese für effiziente Prozessgestaltung oder innovative Services nutzen zu können. Gleichzeitig müssen Unternehmen, die selbst datengetriebene Produkte herstellen, neue Strukturen schaffen, damit sie den Ansprüchen der Regulierung genügen, ohne ihre Geschäftsgeheimnisse zu gefährden.

Beschleunigte Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien

Ebenfalls ab September 2025 werden Genehmigungsverfahren im Bereich erneuerbarer Energien verkürzt. Immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Prüfungen galten bislang als komplex und vielfach zeitintensiv. Nun sollen digitale Verfahren die Bearbeitungsdauer verringern. Zentrales Element ist die Einführung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windkraftanlagen an Land, die nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz geschaffen werden. Innerhalb dieser Zonen wird es leichter, auch begleitende Speichereinrichtungen zu genehmigen, die am selben Standort entstehen. Trotz der Vereinfachungen bleibt der Umweltschutz zentral, da Umweltbelange weiterhin Beachtung finden müssen. Für Unternehmen in den Bereichen Bau, Energieversorgung oder auch im produzierenden Gewerbe, die auf eine stabile und nachhaltige Energieversorgung angewiesen sind, bietet diese Entwicklung direkte wirtschaftliche Vorteile. Investitionen in eigene Anlagen zur Energieerzeugung können schneller umgesetzt werden, was nicht nur die Betriebskosten senkt, sondern auch eine langfristige Absicherung gegen steigende Energiepreise bedeutet.

Naturschutzrechtliche Aspekte: Schnittverbot bis Ende September

Eine weitere im September zu beachtende Regelung betrifft den Umgang mit Bäumen, Sträuchern und Hecken. Bis zum 30. September gilt ein Schnittverbot, das auf Paragraf 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes basiert. Durch dieses Verbot sollen brütende Vögel und deren Nachwuchs geschützt werden. Zulässig sind während dieser Zeit lediglich schonende Pflegeschnitte, nicht jedoch radikale Eingriffe wie Rodungen oder massive Kürzungen. Für Unternehmen in der Immobilienwirtschaft, dem Garten- und Landschaftsbau sowie für Kommunen ist diese Vorschrift von praktischer Relevanz, da Planungen und Bauvorhaben mit Bedacht terminiert werden müssen. Auch Betreiber größerer Betriebsgelände sollten diese Vorgaben zwingend beachten, um nicht gegen geltendes Naturrecht zu verstoßen und Bußgelder zu riskieren. Die Regelung verdeutlicht, dass wirtschaftliche Interessen mit ökologischen Schutzmaßnahmen in Einklang gebracht werden müssen und entsprechende Vorlaufplanung notwendig ist.

Bundesweiter Warntag als Test für Krisenkommunikation

Am 11. September 2025 findet erneut ein bundesweiter Warntag statt. Dieser Aktionstag wird gemeinschaftlich von Bund, Ländern und Kommunen organisiert, um Warnsysteme zu testen und die Bevölkerung an die Abläufe im Ernstfall zu gewöhnen. Um 11 Uhr erfolgt eine offizielle Probewarnung, gefolgt von einer Entwarnung gegen 11:45 Uhr. Für Unternehmen aller Branchen ist dieser Tag eine Gelegenheit, interne Notfall- und Krisenpläne zu überprüfen. Er kann als praktische Übung genutzt werden, um Mitarbeitende zu sensibilisieren und Abläufe im Katastrophen- oder Krisenfall realitätsnah zu erproben. Besonders in kritischen Infrastrukturen, etwa bei Energieversorgern, im Gesundheitswesen oder im Transport- und Logistikbereich, läuft der Warntag darauf hinaus, die Funktionsfähigkeit der hauseigenen Kommunikationsketten sowie der technischen Systeme sicherzustellen und gegebenenfalls nachzubessern. Auch kleinere Unternehmen sollten die Chance nutzen, aktuelle Sicherheitsstrategien zu überprüfen und im Hinblick auf ihre Resilienz zu optimieren. Gerade die Kombination aus erhöhter Datenverfügbarkeit, beschleunigtem Ausbau erneuerbarer Energien und funktionierender Krisenkommunikation zeigt, dass regulatorische Rahmenbedingungen zunehmend nicht nur Kontrolle, sondern auch Chancen für nachhaltiges Wachstum und Eigenverantwortung schaffen.

Fazit: Die gesetzlichen Neuerungen im September 2025 markieren mehrere deutlich spürbare Veränderungen, die für Unternehmenspraxis und Rechtsgestaltung gleichermaßen bedeutsam sind. Datenzugangsrechte, Vereinfachungen bei der Energie-Infrastruktur und rechtliche Vorgaben im Umwelt- und Sicherheitswesen erfordern es, bestehende Prozesse anzupassen und Chancen konsequent zu nutzen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei diesen Herausforderungen, insbesondere in der digitalen Transformation und in der Prozessoptimierung der Buchhaltung. Durch unsere Erfahrung in der Digitalisierung begleiten wir unsere Mandanten bei der wirksamen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und bei der Ausschöpfung von Kostensenkungspotenzialen durch effiziente Abläufe.

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