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Recht

Gesetzliche Neuerungen im Dezember 2025 und ihre Folgen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Fernlenkung von Fahrzeugen – rechtliche Rahmenbedingungen und Chancen

Mit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung zur Fernlenkung von Kraftfahrzeugen zum 1. Dezember 2025 tritt Deutschland in eine neue Phase der Mobilität ein. Erstmals dürfen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zentral ferngesteuert werden. Diese Möglichkeit beruht auf einer spezifischen gesetzlichen Grundlage, die eine fünfjährige Erprobungsphase vorsieht. Während dieser Zeit wird der rechtssichere Einsatz aus Leitstellen heraus getestet, etwa um Carsharing-Fahrzeuge zum nächsten Nutzer zu bewegen oder autonome Taxis steuern zu können. Damit verbunden ist die Herausforderung, Haftungsfragen klar zu definieren. Denn nach dem Straßenverkehrsgesetz trägt grundsätzlich der Fahrzeughalter die Verantwortung für Schäden, die beim Betrieb eines Fahrzeugs entstehen. Im Rahmen der Fernlenkung stellt sich nun die Frage, welche Pflichten auf den Betreiber der Leitstelle übergehen und wie Versicherungen diese neue Form des Risikos zukünftig abbilden werden. Unternehmen im Bereich urbaner Mobilität und Logistik sollten frühzeitig prüfen, welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den sicheren Einsatz solcher Systeme notwendig sind. Gerade für Flottenbetreiber und Carsharing-Dienstleister kann die Fernsteuerung erhebliche Effizienzgewinne bringen, wenn etwa Fahrzeuge automatisiert in Wartung, Reinigung oder Bereitstellung überführt werden. Zugleich sind Datenschutz und IT-Sicherheit zentrale Themen: Die Echtzeitübertragung von Positions- und Steuerdaten erfordert ein technisch belastbares, manipulationssicheres System, um rechtliche und praktische Risiken zu minimieren.

Digitaler Fahrzeugschein über die i-KFZ-App – neue Möglichkeiten für Unternehmen und Privatpersonen

Die Einführung der i-KFZ-App markiert einen weiteren Schritt in Richtung digitaler Verwaltung. Ab Dezember 2025 können Fahrzeugdokumente, beginnend mit dem Fahrzeugschein, auf dem Smartphone gespeichert und bei Bedarf vorgezeigt werden. Diese Funktion erleichtert insbesondere Unternehmen mit größeren Fahrzeugflotten die Verwaltung ihrer Mobilitätsdaten. Durch die elektronische Bereitstellung entfällt der physische Dokumentenaustausch, wodurch sich Zeit und Verwaltungsaufwand reduzieren. Zudem kann das digitale Abbild des Fahrzeugscheins bei Fahrzeugnutzungswechseln, etwa im Rahmen gemeinschaftlich genutzter Fahrzeuge, unkompliziert geteilt werden. Die App erinnert Nutzer an wichtige Termine wie die nächste Hauptuntersuchung oder Versicherungsfälligkeiten, was gerade Fuhrparkverantwortlichen hilft, die Betriebspflichten ordnungsgemäß einzuhalten. Juristisch gesehen ersetzt der digitale Fahrzeugschein das physische Dokument, sobald er über die App authentifiziert und angezeigt wird. Dies ist ein wichtiger Fortschritt im Verwaltungsmodernisierungsgesetz, weil damit die Mitführungspflicht nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in digitaler Form erfüllt werden kann. Unternehmen, die bislang papiergestützte Prozesse in ihrer Fahrzeugverwaltung hatten, sollten die rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz sowie an den Zugriffsschutz für mobile Endgeräte überprüfen, um die Sicherheit der gespeicherten Fahrzeugdaten zu gewährleisten.

Neuberechnung von Erwerbsminderungsrenten und Auswirkungen auf Arbeitgeber und Beschäftigte

Ab Dezember 2025 wird die Berechnung der Zuschläge zu Erwerbsminderungsrenten angepasst. Betroffen sind Personen, die bereits seit Juli 2024 eine solche Rentenart mit Zuschlag erhalten. Bislang wurde dieser Zuschlag separat zur monatlichen Rentenzahlung in der Monatsmitte überwiesen. Zukünftig fließt er in die reguläre Rentenzahlung ein. Für Arbeitgeber von Beschäftigten, die aus gesundheitlichen Gründen auf Teilrente angewiesen sind, bedeutet dies administrative Klarheit, da Rentenbescheide und Lohnnebenberechnungen einfacher nachvollziehbar werden. Aus steuerrechtlicher Sicht ergeben sich keine Änderungen in der Einkünfteermittlung, doch kann die Vereinheitlichung der Zahlungsstruktur die Nachvollziehbarkeit der Bezüge im Rahmen der Einkommensteuererklärung erleichtern. Sozialversicherungsrechtlich bleibt es dabei, dass die Rentenzahlung auch weiterhin steuerlich als Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit zu behandeln ist. Unternehmen im Pflege- und Gesundheitssektor, die häufig mit erwerbsgeminderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu tun haben, können sich über eine Vereinfachung der Bearbeitung von Nachweisen freuen, da die bezogenen Beträge ab sofort einheitlich dokumentiert werden. Für Rentenempfänger bedeutet die Gesetzesänderung mehr Transparenz, da die Leistung künftig übersichtlich in einem Betrag erfasst wird.

Abschaffung der Bar-Rentenauszahlung und ihre praktischen Folgen

Ein weiterer wichtiger Punkt der Neuregelungen betrifft das Ende der Barauszahlung von Renten. Ab Dezember 2025 wird die Deutsche Bank, die als Nachfolgerin der Postbank auftritt, keine Renten mehr in bar auszahlen. Rentnerinnen und Rentner müssen daher über ein Giro- oder Basiskonto verfügen, um ihre Rentenbezüge weiterhin zu erhalten. Für mittelständische Unternehmen, Banken und Finanzdienstleister ergibt sich daraus ein neues Beratungsfeld. Zahlreiche ältere Kundinnen und Kunden benötigen Unterstützung bei der Kontoeröffnung oder der Umstellung auf bargeldlose Zahlungen. Auch für Pflegeeinrichtungen kann diese Änderung relevant sein, wenn Bewohner ihre Renten bislang bar erhalten haben. Sie sind künftig angehalten, die Zahlungsströme auf digitale Konten umzuleiten, was zugleich zu einer einfacheren Buchführung und einer höheren Nachvollziehbarkeit von Geldflüssen führt. Diese Entwicklung passt in den allgemeinen Trend zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs, der nicht nur die Effizienz erhöht, sondern auch die Transparenz im Finanzsystem stärkt. Juristisch ermöglicht die Abschaffung der Barzahlung eine Vereinheitlichung der Rentenauszahlungswege und reduziert die Gefahr von Missbrauch oder Verlust.

Fazit – rechtliche Modernisierung als Chance für effizientere Prozesse

Die im Dezember 2025 wirksam werdenden gesetzlichen Neuerungen zeigen eindrucksvoll, wie weit der Gesetzgeber inzwischen in Richtung Digitalisierung, Automation und Verwaltungsvereinfachung denkt. Sowohl die Fernlenkung von Fahrzeugen als auch die digitale Verwaltung über die i-KFZ-App demonstrieren, dass Deutschland verwaltungsseitig in eine neue technologische Phase eintritt. Unternehmen jeder Größe, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, profitieren mittel- und langfristig von diesen Veränderungen, wenn sie die neuen Möglichkeiten aktiv in ihre betrieblichen Abläufe integrieren. Gleichzeitig müssen sie die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und Haftung. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher digitalen Veränderungen, insbesondere bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Implementierung digitaler Lösungen. Durch unsere Spezialisierung auf die Digitalisierung betrieblicher Abläufe helfen wir unseren Mandanten, Strukturen effizient zu gestalten und erhebliche Kosten zu sparen – von der digitalen Belegführung bis zur automatisierten Finanzprozesssteuerung.

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