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Recht

Geldwäscheprävention und Transparenzregister: neue EU-Pflichten für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue Offenlegungspflichten für wirtschaftliche Eigentümer

Mit der Geldwäscheverordnung der Europäischen Union 1624/2024 und den dazugehörigen Durchführungsregelungen entsteht eine neue Dimension der Transparenzpflichten für Unternehmen in Deutschland. Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers bezeichnet jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, ein Express Trust oder eine ähnliche Rechtsvereinbarung letztlich steht. Ziel dieser Regelung ist es, verschleierte Besitz- und Kontrollstrukturen sichtbar zu machen und damit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam vorzubeugen.

Nach Artikel 62 der europäischen Geldwäscheverordnung müssen künftig nicht nur Identitätsangaben wie Name und Geburtsdatum gemeldet werden, sondern auch erweiterte personenbezogene Daten – darunter sämtliche Vornamen, der Geburtsort, die vollständige Wohnadresse sowie die Ausweisnummer. Diese Informationen werden an das nationale Transparenzregister übermittelt, das seit mehreren Jahren als zentrale Datenbank für wirtschaftlich Berechtigte dient. Die Neuerungen zielen auf eine europaweite Vereinheitlichung der Informationsstandards ab, stellen Unternehmen aber auch vor erhöhte organisatorische und datenschutzrechtliche Anforderungen.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen und Abwägungen

Die Ausweitung des Datenumfangs wirft erhebliche Fragen im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Informationen auf. Während die Transparenzregisterrichtlinie bislang eine abgestufte Einsichtnahme vorsah, könnte die verpflichtende Übermittlung detaillierter privater Daten ohne ausreichende Prüfmechanismen zu einem Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Datenschutz führen. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich häufig auf externe Dienstleister bei der Registerführung verlassen, entsteht dadurch ein erheblicher Handlungsbedarf, um die Verarbeitung sensibler Daten mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung in Einklang zu bringen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einer aktuellen Stellungnahme auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Sie fordert eine Begrenzung sowohl der Veröffentlichung als auch der Einsichtnahme in die Datensätze wirtschaftlicher Eigentümer. Gerade bei Berufsgruppen mit besonderer Geheimhaltungspflicht wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten müsse der Schutz der persönlichen Sicherheit Vorrang vor einer uneingeschränkten Registereinsicht haben. Eine individuelle Prüfung der Erforderlichkeit solle sicherstellen, dass nur tatsächlich Berechtigte Zugang zu diesen Daten erhalten.

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen und Berater

Für Unternehmerinnen, Unternehmer und steuerberatende Kanzleien bedeutet die geplante Neuregelung eine deutliche Erweiterung der Compliance-Aufgaben. Unternehmen müssen künftig sorgfältig prüfen, ob ihre internen Meldeprozesse den neuen europäischen Vorgaben entsprechen. Dabei sind insbesondere konzerngebundene Strukturen betroffen, bei denen Beteiligungsverhältnisse und Kontrollrechte länderübergreifend verankert sind. Auch für Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Organisationen ergibt sich Anpassungsbedarf, da sie häufig komplexe Eigentümer- und Einflussstrukturen aufweisen.

Beraterinnen und Berater sollten ihre Mandanten frühzeitig auf die zusätzlichen Datenerfassungspflichten hinweisen und bestehende Dokumentationssysteme überprüfen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade kleinere Betriebe den Aufwand unterschätzen, der durch die Identifikation und Meldung wirtschaftlicher Eigentümer entsteht. Eine unvollständige oder fehlerhafte Meldung kann bußgeldbewährt sein und zudem den guten Ruf eines Unternehmens beeinträchtigen. Für Onlinehändler und Dienstleistungsunternehmen, die international tätig sind, empfiehlt sich eine kontinuierliche Überwachung der Registeranforderungen, da die EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben mitunter unterschiedlich umsetzen.

Fazit: Transparenz stärken, Datenschutz wahren

Die erweiterte Übermittlungspflicht von Daten wirtschaftlicher Eigentümer an das Transparenzregister markiert einen weiteren Schritt in Richtung einer europaweit vernetzten Geldwäscheprävention. Unternehmen stehen damit vor der doppelten Herausforderung, Transparenz und Vertraulichkeit in Einklang zu bringen. Eine genaue Kenntnis der materiellrechtlichen Vorgaben, eine saubere interne Dokumentation und eine regelmäßige Überprüfung der Meldeprozesse sind unerlässlich. Wer jetzt die neuen Anforderungen strukturiert umsetzt, reduziert zugleich langfristig das Risiko rechtlicher Sanktionen und verbessert die interne Datenqualität.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der sicheren und effizienten Umsetzung der neuen Registerpflichten. Durch unsere Spezialisierung auf die Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung schaffen wir transparente Abläufe, reduzieren Aufwand und Kosten und stellen sicher, dass Ihre Compliance-Prozesse jederzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

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