Einheitliche Standards für Verdachtsmeldungen schaffen Klarheit
Mit der zum 1. März 2026 in Kraft tretenden GwG-Meldeverordnung wird ein wesentlicher Schritt zur Vereinheitlichung und Digitalisierung der Geldwäscheprävention umgesetzt. Ziel dieser Verordnung ist die Standardisierung der Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die auch als Financial Intelligence Unit bezeichnet wird. Die Verordnung wurde am 1. September 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und regelt Form und Umfang der abzugebenden Meldungen verbindlich für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Dazu gehören insbesondere Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte und Immobilienunternehmen, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen, die bestimmte Geschäfte mit erhöhtem Geldwäscherisiko tätigen.
Diese Regelung bildet den Kern einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen Verpflichteten und Behörden. Sie setzt auf digitale Kommunikationswege und maschinenlesbare Formate, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Fehlermeldungen zu vermeiden. Damit trägt sie auch zu einer stärkeren Verknüpfung von Compliance-Prozessen mit digitaler Unternehmensorganisation bei.
Elektronische Übermittlung und maschinenlesbare Standards
Künftig ist die elektronische Übermittlung sämtlicher Verdachtsmeldungen verpflichtend. Eingereicht werden müssen diese im strukturierten XML-Format oder über die von der Financial Intelligence Unit bereitgestellten Datenfelder. Ergänzend fordert die Verordnung, dass Anlagen in einem elektronisch durchsuchbaren und automatisiert auswertbaren Format beigefügt werden. Sollte eine elektronische Übermittlung aufgrund technischer Störungen vorübergehend unmöglich sein, sieht die Verordnung alternative Übermittlungswege vor, über die die Financial Intelligence Unit informiert.
Für Unternehmen ist diese technische Verpflichtung weit mehr als eine bloße Formalität. Sie verlangt systemisch eingepasste, automatisierte Finanz- und Dokumentationssysteme, die die Erfassung relevanter Transaktionsdaten ermöglichen. Insbesondere Banken und Finanzdienstleister, aber auch Handels- und Pflegeeinrichtungen, sollten daher prüfen, ob ihre internen Systeme bereits die Schnittstellen bereitstellen, um XML-basierte Meldungen ohne Medienbruch erzeugen und übertragen zu können. Denn die gesetzlich vorgesehene automatisierte Plausibilitätsprüfung kann eine Übermittlung bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben blockieren. Eine funktionierende Prozessintegration minimiert so nicht nur Haftungsrisiken, sondern reduziert auch den administrativen Aufwand erheblich.
Inhaltliche Anforderungen und rechtliche Verantwortung
Die GwG-Meldeverordnung definiert in § 3 die Mindestangaben, die eine Verdachtsmeldung enthalten muss, um als ordnungsgemäß zu gelten. Dazu gehört insbesondere die Angabe des Aktenzeichens des meldenden Unternehmens, eventueller behördlicher Auskunftsersuchen oder bereits gestellter Strafanzeigen. Zudem muss mindestens ein Meldegrund angegeben werden, der aus einer von der Financial Intelligence Unit vorgegebenen Auswahl zu wählen ist. Diese Systematisierung schafft Vergleichbarkeit und bessere Auswertbarkeit, was die Qualität der Analysen deutlich erhöht.
Erforderliche Anlagen sind insbesondere solche, die die Dokumentation über Vertragsparteien, Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Sinne des § 8 des Geldwäschegesetzes enthalten. Bei Immobiliengeschäften ist zusätzlich der Nachweis über die Beachtung des Barzahlungsverbotes nach § 16a Absatz 2 erforderlich. Die beizufügenden Dokumente sind jedoch nur dann notwendig, wenn sie für das Verständnis des Sachverhalts zwingend erforderlich sind. Damit wird eine Balance zwischen Bürokratieabbau und rechtssicherer Aufklärung geschaffen.
Unternehmen müssen künftig stärker auf die Vollständigkeit und technische Korrektheit ihrer Meldungen achten. Nach § 56 Absatz 1 Nummer 69 des Geldwäschegesetzes kann bereits eine unrichtige, unvollständige oder verspätete Meldung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Besonders relevant ist dies für Institute und Kanzleien mit umfangreichen Transaktionsvorgängen, bei denen die interne Einhaltung der Pflichten arbeitsteilig erfolgt. Die Verantwortlichkeit bleibt dabei beim Verpflichteten, der sicherstellen muss, dass die Meldungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und in der geforderten Form übermittelt werden.
Praktische Umsetzung und Ausblick
Die Financial Intelligence Unit wird die Einhaltung der technischen Normen künftig automatisiert prüfen, indem sie Validierungsverfahren einsetzt, die unvollständige Formulare nicht übermitteln lassen. Eine ursprünglich geplante Möglichkeit der formalen Zurückweisung wurde jedoch im finalen Verordnungstext gestrichen, was eine gewisse Flexibilität für die meldenden Unternehmen beibehält. Dennoch betont die Financial Intelligence Unit in ihren Anwendungshinweisen, dass bei wiederholten oder systematischen Verstößen gegen die Meldevorgaben aufsichtsrechtliche Maßnahmen denkbar sind.
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ergibt sich die Notwendigkeit, interne Meldeprozesse zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wer in einer Branche tätig ist, in der Bargeldgeschäfte oder komplexe Transaktionen häufig vorkommen, sollte die Compliance-Struktur rechtzeitig auf die neuen Anforderungen ausrichten. Dazu gehört auch, die elektronische Registrierung im Meldeportal der Financial Intelligence Unit vorzunehmen, um Verdachtsmeldungen rechtzeitig und korrekt einreichen zu können. Der Zugang zum geschützten Bereich für weiterführende Hinweise und Mustervorlagen setzt eine gesonderte Registrierung voraus. Dies ist für Unternehmen mit mehreren Meldeverpflichteten von Bedeutung, etwa in Berufsausübungsgesellschaften.
Die zunehmende Digitalisierung im Bereich der Geldwäscheprävention bietet dabei nicht nur neue Herausforderungen, sondern gleichzeitig Chancen zur Effizienzsteigerung. Automatisierte Datenextraktion aus Buchhaltungssystemen, softwaregestützte Risikoanalysen und digitalisierte Dokumentenverwaltung können Unternehmen helfen, gesetzliche Pflichten mit minimalem Aufwand zu erfüllen und gleichzeitig Transparenz im eigenen Finanzmanagement zu schaffen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen aktiv bei der Einführung solcher Prozesse. Wir verbinden rechtssichere Geldwäscheprävention mit einem pragmatischen Ansatz zur Prozessoptimierung in der Buchhaltung und sorgen durch digitale Lösungen für spürbare Kostenvorteile in der täglichen Praxis.
Gerichtsentscheidung lesen