Aktuelle Entwicklung in der europäischen Geldwäscheprävention
Die Bekämpfung von Geldwäsche ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der Europäischen Union. Durch die delegierte Verordnung (EU) 2025/1393 hat die Europäische Kommission ihre Verpflichtung erneuert, Drittländer regelmäßig zu überprüfen, deren finanzielle Systeme potenzielle Risiken für den europäischen Binnenmarkt darstellen. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde Russland als Hochrisikoland für Geldwäsche eingestuft und auf die EU-Liste der Hochrisikoländer gesetzt. Dieses Vorgehen markiert eine wesentliche Verschärfung im europäischen Finanzaufsichtssystem, deren Auswirkungen insbesondere für Banken, Finanzdienstleister, aber auch für mittelständische Unternehmen und Onlinehändler relevant sind, die in internationale Zahlungsströme eingebunden sind.
Die Einstufung eines Landes als Hochrisikostaat bedeutet, dass Finanzinstitutionen und Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz eine deutlich vertiefte Sorgfaltspflicht umzusetzen haben. Diese sogenannte erweiterte Sorgfaltspflicht verpflichtet Unternehmen dazu, Geschäftspartner aus den betroffenen Ländern besonders sorgfältig zu prüfen, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und Transaktionen kontinuierlich zu überwachen. Derartige Prüfverfahren beanspruchen erhebliche Ressourcen, weshalb es essenziell ist, interne Prozesse rechtzeitig anzupassen und digital gestützte Kontrollmechanismen zu etablieren.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten für Unternehmen
Die rechtliche Basis bildet das Geldwäschegesetz, das die europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzt. Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind nicht nur Banken und Versicherungen, sondern auch eine Vielzahl weiterer Berufsgruppen wie Steuerberatende, Immobilienunternehmen, Güterhändler oder Betreiber von Onlineplattformen. Sie müssen interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um Geldwäsche zu verhindern, etwa durch Risikoanalysen, Mitarbeiterschulungen und die Einrichtung eines internen Meldewesens.
Mit der Aufnahme Russlands auf die EU-Liste sind Unternehmen verpflichtet, jede wirtschaftliche Beziehung zu dort ansässigen Personen oder Organisationen unter strengeren Maßstäben zu prüfen. Insbesondere Transaktionen mit erhöhtem Komplexitätsgrad oder außergewöhnlichem Umfang müssen dokumentiert und gegebenenfalls der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gemeldet werden. Wichtig ist dabei, dass die Pflichten nicht nur bei direkten Beziehungen greifen; auch mittelbare Geschäftsbeziehungen über Tochterfirmen oder Dienstleister können relevant sein.
Praktische Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen
Während Großbanken über umfangreiche Compliance-Abteilungen verfügen, stellt die zunehmende Komplexität der geldwäscherechtlichen Anforderungen viele kleine und mittlere Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Dazu zählen etwa Pflegeeinrichtungen, die mit internationalen Kapitalströmen bei Investitionen konfrontiert sind, oder Onlinehändler, die Waren in Drittstaaten verkaufen und Zahlungen über internationale Zahlungsdienstleister erhalten. Für solche Unternehmen bedeutet die neue Einstufung, dass Finanztransaktionen mit Bezug zu Russland deutlich intensiver auf Auffälligkeiten geprüft werden müssen.
Die Europäische Kommission trägt mit der Anpassung der EU-Liste den geopolitischen Entwicklungen Rechnung. Der finanzielle Austausch mit Hochrisikoländern birgt ein erhöhtes Missbrauchsrisiko, etwa durch sanktionierte Personen oder über verschachtelte Firmennetzwerke getarnte Kapitalströme. Unternehmen sind gut beraten, ihre Sanktions- und Geldwäscheprüfungen technologisch zu modernisieren. Durch den Einsatz automatisierter Systeme und die Integration von Datenbanken mit EU-weiten Sanktions- und Risikolisten lassen sich rechtliche Pflichten effizienter erfüllen, ohne dass der organisatorische Aufwand unverhältnismäßig steigt.
Fazit: Stärkung der internen Kontrollsysteme als Schlüssel zur Rechtssicherheit
Mit der Aufnahme Russlands auf die EU-Liste der Hochrisikoländer erweitert sich der Kreis jener Staaten, bei denen die Finanzaufsicht ein besonderes Augenmerk fordert. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass Geldwäscheprävention längst nicht mehr nur Aufgabe der Finanzbranche ist. Jede Organisation, die grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen pflegt, muss ihr internes Risikomanagement konsequent an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen anpassen. Ein rechtskonformes und zugleich praxisorientiertes Vorgehen setzt voraus, dass Prozesse klar dokumentiert, Zuständigkeiten eindeutig geregelt und digitale Kontrollmechanismen regelmäßig aktualisiert werden. Nur so können Unternehmen sicherstellen, dass sie Sanktionen, Bußgeldern und Reputationsschäden wirksam vorbeugen.
Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungsprozesse und internen Kontrollsysteme im Rahmen der Digitalisierung zu optimieren. Dank unserer Erfahrung in der Prozessgestaltung und Automatisierung lassen sich die Anforderungen des Geldwäschegesetzes nicht nur rechtssicher, sondern auch kosteneffizient umsetzen – mit nachhaltigen Einsparpotenzialen und erhöhter Transparenz in den betrieblichen Abläufen.
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