AMLA-Konsultationen 2026: Bedeutung für Verpflichtete
Auf europäischer Ebene nimmt die neue Anti-Money Laundering Authority eine zentrale Rolle bei der Vereinheitlichung der Geldwäscheprävention ein. Aktuell führt sie drei Konsultationen zu Entwürfen sogenannter technischer Regulierungsstandards durch. Technische Regulierungsstandards sind verbindliche, sehr detaillierte Regelwerke auf EU-Ebene, die gesetzliche Vorgaben konkretisieren und ihre Anwendung in der Praxis harmonisieren sollen. Für Unternehmen und Institutionen, die geldwäscherechtliche Pflichten erfüllen müssen, sind solche Standards daher nicht bloß „Auslegungshilfen“, sondern ein wesentlicher Maßstab für die praktische Organisation von Prozessen, Kontrollen und Dokumentation.
Die Konsultationen betreffen erstens technische Regulierungsstandards zur Kunden-Due-Diligence, zweitens Standards zu Kriterien für die Identifizierung von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen und verknüpften Transaktionen sowie zu niedrigeren Schwellenwerten, und drittens Standards zu finanziellen Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und periodischen Strafzahlungen. Kunden-Due-Diligence bezeichnet dabei die gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten zur Identifizierung und Überprüfung von Vertragspartnern sowie zur Einordnung des mit einer Geschäftsbeziehung verbundenen Risikos. Der Begriff „verknüpfte Transaktionen“ meint Transaktionen, die wirtschaftlich zusammengehören und deshalb bei der Bewertung von Schwellenwerten und Risiken nicht isoliert betrachtet werden dürfen.
Für die Praxis ist entscheidend, dass die Anti-Money Laundering Authority nicht im luftleeren Raum agiert, sondern durch das EU-Geldwäschepaket ermächtigt und verpflichtet ist, diese technischen Standards und Leitlinien zu erarbeiten. Weil Verpflichtete der EU-Geldwäscheverordnung gehalten sind, die technischen Regulierungsstandards und Leitlinien anzuwenden, gewinnen die Entwürfe bereits in der Konsultationsphase Bedeutung. Sie geben frühzeitig Hinweise darauf, wie künftige Prüferwartungen, interne Kontrollsysteme und Nachweispflichten ausgestaltet sein werden, und sie eröffnen die Möglichkeit, branchenspezifische Praxiserfordernisse in den Regelsetzungsprozess einzubringen.
Kunden-Due-Diligence und Risikosteuerung praxisnah umsetzen
Der Entwurf zu technischen Regulierungsstandards zur Kunden-Due-Diligence adressiert den Kern jeder Geldwäscheorganisation: die risikobasierte Ausgestaltung von Identifizierung, Überprüfung und laufender Überwachung. Risikobasiert bedeutet, dass Intensität und Tiefe der Maßnahmen nicht schematisch, sondern anhand eines nachvollziehbaren Risikoprofils festgelegt werden. Für Finanzinstitutionen, aber auch für Unternehmen in regulierten Bereichen mit geldwäscherechtlichen Pflichten, stellt sich damit die Frage, ob die bestehenden Prozesse nicht nur formal vorhanden sind, sondern auch konsistent dokumentiert, technisch unterstützt und über die Zeit wirksam fortgeschrieben werden.
Besonders herausfordernd ist in der Praxis die laufende Überwachung bestehender Geschäftsbeziehungen. Hier entstehen häufig Medienbrüche zwischen operativen Systemen, Stammdatenpflege und Compliance-Dokumentation. Gerade bei mittelständischen Strukturen oder spezialisierten Branchen wie Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die komplexe Zahlungsströme, Kostenträgerlogiken und zahlreiche Vertragspartner haben können, führt eine unzureichende Datenqualität schnell zu erhöhtem Prüfungsaufwand und zu Unsicherheit bei der Risikobewertung. Onlinehändler wiederum sind oft durch hohe Transaktionsvolumina, schnelle Kundenwechsel und internationale Bezüge geprägt, wodurch sich andere Risikoschwerpunkte ergeben. In allen Fällen wird der praktische Nutzen technischer Standards darin liegen, klare Mindestanforderungen zu definieren, die eine einheitliche Umsetzung fördern und damit auch die Erwartungshaltung der Aufsicht besser planbar machen.
Aus Sicht der internen Organisation sollte bereits jetzt geprüft werden, ob die Kundenannahme und die laufende Bestandskundenprüfung mit klaren Verantwortlichkeiten, nachvollziehbaren Prüfschritten und belastbarer Dokumentation ausgestaltet sind. Wo Entscheidungen auf Ermessensspielräumen beruhen, etwa bei der Einstufung als erhöhtes Risiko, ist eine konsistente Begründungslogik entscheidend, damit Entscheidungen auch rückblickend tragfähig sind. Technische Standards wirken in der Regel wie ein Katalysator: Was bislang in internen Richtlinien grob beschrieben ist, wird künftig deutlich konkreter nachweisbar sein müssen, insbesondere bei Datenquellen, Prüfintervallen, Eskalationswegen und Qualitätssicherung.
Transaktionskriterien, Schwellenwerte und verknüpfte Vorgänge
Der zweite Konsultationsstrang betrifft technische Regulierungsstandards zu Kriterien für die Identifizierung von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen und verknüpften Transaktionen sowie zu niedrigeren Schwellenwerten. Eine Geschäftsbeziehung liegt typischerweise vor, wenn eine auf Dauer angelegte geschäftliche Verbindung besteht. Gelegentliche Transaktionen sind einzelne Vorgänge ohne solche Dauerbeziehung, die je nach Ausgestaltung gleichwohl geldwäscherechtliche Prüfpflichten auslösen können. Die Einbeziehung verknüpfter Transaktionen ist für die Praxis besonders relevant, weil sie die Blickrichtung weg von Einzelvorgängen hin zu zusammenhängenden Mustern verschiebt.
Für viele mittelständische Unternehmen und Finanzdienstleister ergibt sich daraus ein konkreter Handlungsbedarf in der Prozess- und Datenlogik. Wer Transaktionen bislang nur je Rechnung, je Zahlung oder je Vorgang betrachtet, riskiert, Zusammenhänge zu übersehen, die für Schwellenwerte, Meldepflichten und die Risikoeinschätzung entscheidend sein können. Niedrigere Schwellenwerte bedeuten in diesem Kontext, dass bestimmte Pflichten möglicherweise früher greifen als bislang erwartet. Das kann zu mehr Fällen führen, in denen Identitätsprüfung, wirtschaftlich Berechtigtenprüfung oder vertiefte Plausibilisierung erforderlich wird. Der wirtschaftlich Berechtigte ist die natürliche Person, die letztlich Eigentümer oder Kontrollinhaber eines Vertragspartners ist oder auf andere Weise die Kontrolle ausübt. Gerade in Konzern- oder Beteiligungsstrukturen kann diese Ermittlung aufwendig sein und hängt stark von der Qualität der verfügbaren Unternehmensdaten ab.
Die Diskussion um Kriterien und Schwellenwerte ist deshalb nicht nur ein Compliance-Thema, sondern auch ein IT- und Organisationsprojekt. Wer Transaktionsdaten nicht konsistent strukturiert, kann verknüpfte Vorgänge nicht zuverlässig erkennen. Wer die Erfassung von Kundenstammdaten und wirtschaftlich Berechtigten nicht standardisiert, muss im Einzelfall nacharbeiten. In der Praxis entstehen die höchsten Kosten häufig nicht durch die eigentliche Prüfung, sondern durch Nacharbeit, Rückfragen und das nachträgliche Zusammenführen von Informationen. Eine prozessuale und digitale Vorbereitung auf präzisere EU-Standards ist daher ein unmittelbarer Hebel zur Senkung von Reibungsverlusten, unabhängig davon, ob das Unternehmen selbst Verpflichteter ist oder als Dienstleister regelmäßig Auskünfte und Unterlagen für Verpflichtete bereitstellen muss.
Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und Fristen strategisch vorbereiten
Die dritte Konsultation betrifft technische Regulierungsstandards zu finanziellen Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und periodischen Strafzahlungen. Finanzielle Sanktionen sind Geldbußen oder vergleichbare Zahlungsverpflichtungen bei Pflichtverstößen. Verwaltungsmaßnahmen sind behördliche Eingriffe, die nicht zwingend monetär sein müssen, aber organisatorisch oder operativ erheblichen Druck erzeugen können, etwa durch Auflagen oder Einschränkungen. Periodische Strafzahlungen sind wiederkehrende Zahlungen, die solange anfallen können, bis ein festgestellter Mangel behoben ist. Für die Unternehmenspraxis ist daran wichtig, dass nicht nur „Ob“ und „Wie“ von Sanktionen präzisiert wird, sondern dass damit typischerweise auch Dokumentations- und Nachweiserwartungen steigen, weil die Abgrenzung zwischen angemessener Organisation und pflichtwidrigem Organisationsversagen klarer gezogen werden soll.
Damit rückt die Frage in den Vordergrund, wie belastbar das eigene Kontrollsystem ist. Ein Kontrollsystem ist die Gesamtheit aus Richtlinien, Zuständigkeiten, Kontrollen, Überwachung und Dokumentation, die sicherstellen soll, dass Pflichten eingehalten werden. Je klarer künftige EU-Standards die Ausgestaltung konkretisieren, desto wichtiger wird es, Prozesse nicht nur „auf dem Papier“ zu beschreiben, sondern sie so zu implementieren, dass sie im Tagesgeschäft verlässlich funktionieren. Das betrifft etwa die lückenlose Nachvollziehbarkeit von Prüfentscheidungen, die konsistente Ablage von Nachweisen, die rechtzeitige Aktualisierung von Kundendaten und die saubere Bearbeitung von Auffälligkeiten.
Die in den Konsultationen genannten Fristen sind für die Beteiligung am Verfahren relevant und geben zugleich einen Zeitkorridor für die interne Vorbereitung. Stellungnahmen zu den Entwürfen zur Kunden-Due-Diligence sowie zu den Kriterien für Geschäftsbeziehungen, gelegentliche und verknüpfte Transaktionen und niedrigeren Schwellenwerten sind bis zum 8. Mai 2026 vorgesehen. Für den Entwurf zu Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und periodischen Strafzahlungen endet die Stellungnahmefrist bereits am 9. März 2026. Auch wenn nicht jedes Unternehmen selbst eine Stellungnahme abgeben wird, sind diese Termine ein sinnvoller Anlass, bestehende Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls Lücken zu identifizieren, bevor neue Detailanforderungen operativ wirksam werden.
Unser Fazit lautet: Die laufenden Konsultationen sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass EU-weit einheitlichere und konkretere Erwartungen an Geldwäscheprävention und deren Nachweisbarkeit entstehen. Wer jetzt seine Prozesse, Datenflüsse und Dokumentationslogik prüft und digital sauber aufsetzt, reduziert später nicht nur Compliance-Risiken, sondern auch operative Kosten durch weniger Nacharbeit und klarere Verantwortlichkeiten. Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen Ihre buchhalterischen Abläufe und die zugehörigen Kontroll- und Dokumentationsprozesse zukunftsfest aufstellen möchten, begleiten wir Sie dabei mit einem klaren Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung im Mittelstand und den damit verbundenen spürbaren Effizienz- und Kostenpotenzialen.
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