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Recht

Gebäudetyp E: Einfaches Bauen reduziert Kosten und Bürokratie

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einführung in den Gebäudetyp E und seine rechtliche Grundlage

Mit dem neuen Gebäudetyp E soll das Bauen in Deutschland künftig einfacher, wirtschaftlicher und verständlicher gestaltet werden. Ziel ist es, kostengünstigen und schnellen Wohnraum zu schaffen, ohne die Sicherheit und Qualität zu gefährden. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben hierzu Eckpunkte vorgestellt, die die Grundlage für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus bilden. Diese Initiative richtet sich sowohl an private Bauherren als auch an gewerbliche Bauträger und kommunale Wohnungsbaugesellschaften, die unter den stetig steigenden Baukosten leiden.

Wesentlicher Bestandteil der geplanten Regelungen ist die Einführung eines sogenannten Gebäudetyp-E-Vertrags. Dieser soll es Vertragspartnern ermöglichen, rechtssicher von bauüblichen Standards abzuweichen, sofern diese über das gesetzlich Erforderliche hinausgehen. Im derzeitigen System gilt eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik meist als Baumangel. Künftig soll dies nicht mehr zwangsläufig der Fall sein, sofern die Beteiligten im Rahmen eines Gebäudetyp-E-Vertrags bewusst vereinbaren, auf bestimmte Komfort- oder Ausstattungsmerkmale zu verzichten.

Praktische Vorteile und rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten

Der Gebäudetyp E schafft neue Freiräume für Bauherren und Planende, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die eigene Immobilien errichten oder vermieten. Bislang werden Bauprojekte häufig nach dem sogenannten Goldstandard realisiert, was bedeutet, dass selbst dann hohe technische Anforderungen umgesetzt werden, wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben sind. Das führt zu erheblichen Mehrkosten, längeren Bauzeiten und einer geringen Flexibilität in der Planung.

Durch den Gebäudetyp E soll dieser Trend durchbrochen werden. Unternehmen können künftig ausdrücklich vereinbaren, nur einfache, aber funktionale Standards zu verwenden. So kann beispielsweise auf Luxus-Ausstattungen wie doppelte Heizsysteme oder besondere Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden, sofern alle Parteien dies wünschen. Wichtig ist, dass der Verbraucherschutz gewahrt bleibt. Das bedeutet, dass die Bauqualität weiterhin rechtlich überprüfbar bleibt, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Statik und Energieeffizienz.

Juristisch wird dies über die Anknüpfung an die technischen Baubestimmungen der Länder umgesetzt. Dort, wo keine verbindlichen Vorgaben bestehen, soll künftig ein einfacher Standard als ausreichend gelten. Damit wird die Vertragsfreiheit im Baurecht gestärkt, ohne dass dabei grundlegende Qualitätsanforderungen aufgegeben werden. Ein zentraler Vorteil liegt in der Rechtssicherheit: Der Vertragsinhalt wird eindeutig definiert, was spätere Streitigkeiten um Auslegung und Mängelansprüche minimiert.

Auswirkungen auf die Baupraxis und verschiedene Branchen

Für Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft, aber auch für Investoren und Projektentwickler, eröffnen sich durch den Gebäudetyp E neue wirtschaftliche Perspektiven. Besonders im Mehrfamilienhausbau, bei Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, die durch hohe Investitionskosten belastet sind, kann der gezielte Einsatz von einfachen Baukonzepten zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Ein weiterer Vorteil liegt in der schnelleren Umsetzung. Weniger komplexe technische Anforderungen bedeuten eine Reduktion von Abstimmungsprozessen, Prüfungen und Zulassungen.

Kommunen könnten in künftigen Ausschreibungen gezielt auf Gebäudetyp-E-Standards zurückgreifen, um preiswerten Wohnraum zu fördern oder kommunale Gebäude rationeller zu errichten. Auch gewerbliche Eigentümer, die Lager- oder Produktionshallen planen, können die vereinfachten Bauvorschriften nutzen. Gleichzeitig behalten Ingenieure und Architekten die planerische Verantwortung und müssen sicherstellen, dass trotz reduzierter Standards die baurechtlichen Mindestanforderungen – etwa in Bezug auf Brandschutz oder Statik – voll eingehalten werden.

In der Praxis ist zu erwarten, dass sich der Gebäudetyp E zunächst über Pilotprojekte etabliert. Die beteiligten Ministerien haben angekündigt, Best-Practice-Beispiele zu veröffentlichen und eine Sammlung bewährter Vertragsmuster bereitzustellen. So sollen Wissenstransfer und Anwendungskompetenz in der Branche gezielt gefördert werden.

Ausblick und Empfehlungen für die Unternehmenspraxis

Der Gebäudetyp E stellt einen wichtigen Schritt dar, um die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen des Bauens an die wirtschaftlichen Realitäten anzupassen. Unternehmen, die in neue Immobilien investieren oder ihre Betriebseinrichtungen erweitern möchten, sollten frühzeitig prüfen, ob die geplanten Regelungen zu ihren Projekten passen könnten. Die Reduktion von Standards darf nicht als Qualitätsverzicht missverstanden werden, sondern als eine Option für effizientes, ressourcenschonendes und kostensensitives Bauen.

Für die Praxis in kleinen und mittelständischen Betrieben kann dies bedeuten, dass Bauprojekte endlich planbarer und budgetstabiler werden. Entscheidend wird die vertragliche Ausgestaltung: Nur wenn der Gebäudetyp-E-Vertrag sauber formuliert ist und die vereinbarten Bauqualitäten präzise beschrieben werden, lassen sich spätere Haftungsrisiken vermeiden. Unternehmen sollten daher unbedingt rechtliche und technische Beratung in Anspruch nehmen, um die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit zu wahren.

Der Blick nach vorn zeigt, dass einfache Baukonzepte und klare Verträge künftig nicht nur den Wohnungsmarkt, sondern auch den gewerblichen Bau nachhaltig verändern könnten. Gerade in Zeiten hoher Zinsen, steigender Rohstoffpreise und Fachkräftemangels entsteht hier ein erheblicher Wettbewerbsvorteil. Abschließend lässt sich sagen: Digitalisierung, Prozessoptimierung und rechtlich belastbare Vertragsgestaltung sind die zentralen Hebel, um die Chancen des Gebäudetyps E erfolgreich in der Praxis umzusetzen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungs- und Bauprozesse effizient zu digitalisieren, steuerlich optimal auszurichten und langfristig Kosten zu sparen.

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