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Digitalisierung

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Heizung und Förderung

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was sich für Eigentümer und Unternehmen ändert

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wurde der rechtliche Rahmen für das Heizen in Gebäuden grundlegend neu gefasst. Das Gesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und soll den Weg zu klimafreundlicheren Gebäuden erleichtern, ohne Eigentümerinnen und Eigentümern eine einzelne Heiztechnik vorzuschreiben. Für Unternehmen mit eigenen Betriebsimmobilien, für Vermietende, für kleine und mittelständische Unternehmen mit gemischt genutzten Gebäuden sowie für Branchen mit hohem Energiebedarf ist das besonders relevant, weil Investitionsentscheidungen in Heizungstechnik meist langfristig wirken und erhebliche Auswirkungen auf Liquidität, Betriebskosten und Planungssicherheit haben.

Der politische Kern des Gesetzes liegt in mehr Technologieoffenheit. Technologieoffenheit bedeutet, dass der Gesetzgeber kein bestimmtes technisches System bevorzugt oder zwingend vorgibt, sondern unterschiedliche Lösungen zulässt, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Für die Praxis heißt das, dass Eigentümer künftig selbst entscheiden können, welche Heizungsart sie installieren. Neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen bleiben auch Gas und Öl weiterhin grundsätzlich möglich. Gerade für mittelständische Betriebe, Handwerksunternehmen, Pflegeeinrichtungen oder kleinere Wohnungsunternehmen ist diese Flexibilität bedeutsam, weil Gebäudestruktur, technischer Bestand und regionale Energieinfrastruktur stark variieren.

Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat können die wesentlichen Änderungen nach der Verkündung in Kraft treten. Unternehmen sollten das nicht nur als energierechtliche Änderung verstehen, sondern als strategisches Thema an der Schnittstelle von Investition, Finanzierung, Nebenkostensteuerung und Fördermittelmanagement. Wer Sanierungen oder einen Heizungstausch plant, braucht nun vor allem eine saubere Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und eine belastbare Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen.

Heizungstausch und Heizungswahl: Mehr Freiheit, aber klare Leitplanken

Die bislang stark beachtete Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für Neu und Bestandsbauten entfällt. Das ist eine erhebliche Vereinfachung. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das jedoch nicht, dass jede Entscheidung dauerhaft ohne weitere Anforderungen bleibt. Denn das Gesetz verlagert den Fokus stärker auf die langfristige Klimaneutralität der eingesetzten Brennstoffe.

Besonders wichtig ist deshalb die Regelung, dass Brennstoffe für Heizungen ab 2045 vollständig klimaneutral sein müssen. Klimaneutral bedeutet in diesem Zusammenhang, dass durch den Brennstoffeinsatz im Ergebnis keine zusätzlichen Treibhausgasemissionen mehr verursacht werden dürfen. Um diesen Übergang schrittweise zu gestalten, sind eine Grüngas oder Grünölquote sowie eine sogenannte Biotreppe vorgesehen. Eine Quote ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestmenge oder ein Mindestanteil eines bestimmten Stoffes. Die Biotreppe beschreibt hier die stufenweise Beimischung eines verbindlichen Bioanteils zu Gas oder Öl ab 2029. Zusätzlich soll die Grüngasquote ab 2028 eingeführt werden, wobei die konkreten Details noch in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden sollen.

Für Unternehmen folgt daraus eine klare Empfehlung: Die kurzfristig zulässige Wahl einer Gas oder Ölheizung darf nicht isoliert betrachtet werden. Wer heute investiert, muss die spätere Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe, die künftigen Betriebskosten und die technische Umrüstbarkeit mitdenken. Gerade im Mittelstand ist es wirtschaftlich riskant, allein auf den Anschaffungspreis zu schauen. Eine Heizung ist kein kurzfristiges Verbrauchsgut, sondern Teil der betrieblichen Infrastruktur. Für vermietete Objekte kommt hinzu, dass Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten geschützt werden sollen, wenn eine unwirtschaftliche Heizung eingebaut wird. Eine ergänzte Härtefallregelung bei der Aufteilung von Kohlendioxidkosten soll zudem Vermietende in besonderen Belastungssituationen berücksichtigen.

Damit gewinnt die vorgelagerte Entscheidungsdokumentation an Bedeutung. Wer Investitionen vorbereitet, sollte technische Alternativen, Betriebskosten, Förderfähigkeit und Folgewirkungen auf Mietverhältnisse oder betriebliche Nutzung nachvollziehbar zusammenführen. Das schafft Rechtssicherheit und verbessert zugleich die Finanzierungsfähigkeit gegenüber Banken und Förderstellen.

BEG Förderung ab 21. Juli 2026: Welche Änderungen jetzt zählen

Parallel zum neuen Gesetz wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude fortgeführt und ab dem 21. Juli 2026 angepasst. Die Förderung bleibt damit ein zentrales Instrument für Gebäudesanierungen und den Heizungstausch. Für Unternehmen und private Eigentümer ist das bedeutsam, weil energetische Maßnahmen häufig nur dann wirtschaftlich darstellbar sind, wenn Zuschüsse oder andere Förderkomponenten in die Gesamtkalkulation einbezogen werden.

Die Neuausrichtung der Förderung ist sozialer, effizienter und stärker fokussiert. Im Mittelpunkt stehen ein gestaffelter Einkommensbonus, ein neuer Kinderzuschlag, ein abgesenkter Förderdeckel und Änderungen beim Klimageschwindigkeitsbonus. Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Bis 40.000 Euro bleibt der Bonus bei 30 Prozent und bis 50.000 Euro kann noch ein Bonus von 10 Prozent gewährt werden. Familien profitieren zusätzlich von einem Kinderzuschlag, durch den das für den Bonus maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert wird.

Wichtig für die Investitionsplanung ist auch der Förderdeckel. Künftig werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert, nachdem zuvor 30.000 Euro angesetzt werden konnten. Zusätzlich sinkt diese Deckelung halbjährlich um 750 Euro weiter. Das erhöht den Zeitdruck bei geplanten Maßnahmen. Wer ohnehin eine Heizung modernisieren oder eine energetische Sanierung umsetzen will, sollte die Wirtschaftlichkeit zeitnah prüfen, damit förderfähige Kosten nicht durch spätere Abschmelzungen des Förderrahmens verloren gehen. Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zudem zeitlich gestreckt und schrittweise abgesenkt. Auch dies spricht dafür, Vorhaben nicht unnötig aufzuschieben.

Für kleine Unternehmen, inhabergeführte Immobiliengesellschaften und Vermietende ist besonders relevant, dass die Förderlogik in der Praxis einen hohen Koordinationsbedarf auslöst. Förderanträge, technische Nachweise, Rechnungswesen und Zahlungsflüsse müssen zusammenpassen. Genau hier entstehen häufig Reibungsverluste. Wer Fördermittel beantragt, sollte die Belegorganisation, die Zuordnung zu Objekten und die spätere Auswertung im Rechnungswesen von Anfang an strukturiert aufsetzen.

Praxisfolgen für Mittelstand, Vermietung und Investitionsplanung

Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt für die Praxis vor allem eines: mehr Entscheidungsfreiheit, aber nicht weniger Verantwortung. Unternehmen, die eigene Gebäude nutzen oder vermieten, müssen technische, wirtschaftliche und regulatorische Aspekte künftig noch enger verzahnen. Die Frage lautet nicht mehr allein, welche Heizung rechtlich zulässig ist, sondern welche Lösung über ihren gesamten Lebenszyklus tragfähig bleibt. Dazu gehören Anschaffungskosten, Energiepreise, künftige Brennstoffanforderungen, Nebenkostenfolgen, Förderzugang und die strategische Einbettung in den Gebäudebestand.

Besonders im Mittelstand kann daraus ein echter Wettbewerbsvorteil entstehen. Wer Investitionen in Immobilien strukturiert plant und mit einem digital aufgesetzten Rechnungswesen verbindet, schafft Transparenz über Kosten, Förderquoten und Amortisationszeiten. Das erleichtert nicht nur interne Entscheidungen, sondern auch Gespräche mit Finanzinstituten. Banken achten bei der Kreditvergabe zunehmend auf belastbare Investitionsrechnungen und auf die Fähigkeit eines Unternehmens, Fördermittel sauber zu integrieren und Ausgaben revisionssicher zu dokumentieren. Revisionssicher bedeutet, dass Unterlagen vollständig, nachvollziehbar und gegen nachträgliche unbemerkte Änderungen geschützt aufbewahrt werden.

Hinzu kommt die europäische Perspektive. Das Gesetz soll im Jahr 2030 im Hinblick auf seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor evaluiert werden. Außerdem werden Vorgaben der EU Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Unternehmen sollten sich daher darauf einstellen, dass der Regulierungsrahmen auch künftig in Bewegung bleibt. Umso wichtiger ist eine Investitionsentscheidung, die nicht nur den heutigen Zustand, sondern auch spätere Anpassungen berücksichtigt.

Im Ergebnis eröffnet das neue Gesetz mehr Spielraum bei der Heizungswahl und sichert zugleich die Fortführung der Förderung für Sanierung und Heizungstausch. Für kleine und mittelständische Unternehmen, Vermietende und andere Eigentümer kommt es jetzt darauf an, Modernisierungen rechtzeitig zu prüfen, Fördermöglichkeiten sauber einzubinden und die Folgekosten realistisch zu kalkulieren. Wir begleiten Mandanten vom kleinen Betrieb bis zum mittelständischen Unternehmen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung, damit Investitionen, Fördermittel und Auswertungen effizient zusammenlaufen und spürbare Kostenersparnisse erreicht werden.

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