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Energie

Gasspeicherumlage fällt weg: Entlastung für Unternehmen und Haushalte

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtlicher Hintergrund und Bedeutung der Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage war in den vergangenen Jahren ein zentrales Instrument zur Stabilisierung der deutschen Energieversorgung. Sie wurde nach dem Energiesicherungsgesetz eingeführt, um die Betreiber von Gasspeichern zu finanzieren, die verpflichtet wurden, Mindestfüllstände sicherzustellen. Ziel dieser Umlage war es, durch die Befüllung strategisch wichtiger Speicher Engpässen vorzubeugen und die Versorgungssicherheit auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Finanziert wurde sie über einen Zuschlag auf den Gaspreis, der von Energieversorgungsunternehmen an die Endverbraucher weitergegeben wurde. Damit trug im Ergebnis die gesamte Wirtschaft, insbesondere energieintensive Betriebe und mittelständische Unternehmen, zur Finanzierung dieser Sicherheitsmaßnahme bei.

Mit zunehmender Stabilisierung der Gasversorgung und deutlich gefüllten Speichern in den letzten Jahren rückte die Notwendigkeit dieser Umlage zunehmend in den Fokus der politischen Diskussion. Die Bundesregierung hat nun beschlossen, die Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026 vollständig abzuschaffen. Grundlage dafür ist das „Vierte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“, das nach Beschluss des Bundestages am 6. November 2025 schließlich vom Bundesrat gebilligt wurde. Damit wird ein weiterer Baustein des Energiepreis-Entlastungspakets umgesetzt, das darauf abzielt, Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen finanziell zu entlasten.

Auswirkungen auf Unternehmen und Energiepreise

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage bedeutet für Haushalte wie auch für Unternehmen eine unmittelbare Kostenminderung. Nach Berechnungen der Bundesregierung ergibt sich daraus eine Entlastung von mehr als drei Milliarden Euro jährlich. Für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im produzierenden Gewerbe, im Handel und in energieintensiven Branchen, stellt dies eine spürbare Verbesserung der Liquidität dar. Besonders Betriebe im Mittelstand, die im internationalen Vergleich ohnehin unter höheren Energiepreisen leiden, profitieren von der nun dauerhaft angepassten Preisstruktur.

Die Energieversorgungsunternehmen werden verpflichtet, die bisherige Umlage aus ihren Tarifkalkulationen zu entfernen, wodurch der Effekt direkt auf den Endkundenpreis durchschlägt. Für Unternehmen mit längerfristigen Lieferverträgen empfiehlt es sich, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Entlastung vollständig an sie weitergegeben wird. Auch für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder kommunale Einrichtungen mit hohem Energieverbrauch kann dieser Schritt eine spürbare Budgetentlastung bedeuten. In Verbindung mit weiteren Komponenten des Energiepreis-Entlastungspakets, etwa steuerlichen Förderungen für Effizienzmaßnahmen, ergibt sich insgesamt ein signifikanter Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe.

Versorgungssicherheit und politische Einordnung

Trotz der Kostenentlastung bleibt die wesentliche Aufgabe, die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten, bestehen. Durch hohe Füllstände, den Ausbau alternativer Bezugsquellen und eine stärkere Diversifizierung der Energieimporte hat sich die Versorgungslage seit Einführung der Umlage deutlich stabilisiert. Die Bundesregierung betont, dass der Wegfall der Umlage keinen Einfluss auf die Sicherheit der Gasversorgung haben wird, da die Kostenstruktur der Speicherbetreiber inzwischen auf ein nachhaltigeres Fundament gestellt wurde. Zudem wurde die Marktintegration regenerativer Energiequellen weiter vorangetrieben, wodurch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen schrittweise verringert werden kann.

Politisch fügt sich die Maßnahme nahtlos in die Strategie ein, Energiepreise für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen planbarer zu gestalten. Der Wegfall der Umlage ist zugleich Ausdruck einer wirtschaftsfreundlichen Energiepolitik, die den Fokus auf Kosteneffizienz und Stabilität legt. Besonders für energieintensive Branchen war die Umlage in den vergangenen Jahren ein zusätzlicher Wettbewerbsnachteil, der nun entfällt. Mittelständische Unternehmen erhalten damit mehr finanzielle Spielräume, um Investitionen in Effizienz, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung voranzutreiben.

Handlungsbedarf für Unternehmen und steuerliche Implikationen

Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage entsteht die Notwendigkeit, bestehende Kalkulationsgrundlagen in der betrieblichen Buchhaltung und im Controlling anzupassen. Unternehmen sollten den Gasverbrauch sowie die damit verbundenen Energiekosten neu bewerten, um Einsparpotenziale und Kapazitäten für Investitionen zu identifizieren. Ebenso kann sich die Veränderung auf Vorauszahlungen und Rückstellungen auswirken, die gegebenenfalls im Rahmen des Jahresabschlusses oder der Steuerplanung zu berücksichtigen sind.

Aus steuerlicher Sicht könnte die Entlastung auch Einfluss auf die Höhe bestimmter Energieabgaben und auf die Berechnung des Vorsteuerabzugs haben, insbesondere bei Unternehmen, die Gas sowohl für Produktionsprozesse als auch für Heizungszwecke nutzen. Steuerberatende sollten ihre Mandanten deshalb darauf hinweisen, ob und in welchem Umfang sich Änderungen bei den abzugsfähigen Betriebsausgaben ergeben. Darüber hinaus können gerade kleine Unternehmen und Onlinehändler prüfen, ob sie durch die Kostenreduzierung zusätzliche Mittel in die Digitalisierung und Prozessoptimierung investieren möchten, um somit weitere Effizienzsteigerungen zu erzielen.

Die Entscheidung zur Abschaffung der Umlage markiert ein weiteres Kapitel in der Neugestaltung des deutschen Energiemarkts und unterstreicht die Bedeutung einer vorausschauenden Energie- und Steuerplanung. Für Unternehmerinnen und Unternehmer eröffnet sich mit Beginn des Jahres 2026 die Möglichkeit, Kostenvorteile aktiv in ihre strategische Planung zu integrieren und die eigene Wettbewerbsposition zu stärken. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, diese Veränderungen nicht nur steuerlich korrekt, sondern auch prozessorientiert zu nutzen. Mit Fokus auf die Digitalisierung der Buchhaltung und die Optimierung betrieblicher Abläufe helfen wir unseren Mandanten, langfristig Effizienz und erhebliche Kostenvorteile zu realisieren.

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