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Recht

Führerscheinkontrolle bei Firmenwagen: Neue Pflichten für Arbeitgeber

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der geplanten Neuregelung

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Beschäftigten ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen, tragen als Fahrzeughalter die sogenannten Halterpflichten. Unter diesem Begriff versteht man die gesetzlich normierte Verpflichtung, alles Erforderliche zu tun, um den Betrieb des Fahrzeugs sicher und rechtmäßig zu gestalten. Hierzu zählte bislang regelmäßig auch die wiederkehrende Überprüfung, ob die betroffenen Mitarbeitenden über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Der Bundesrat schlägt nun eine erhebliche Vereinfachung dieser Pflicht vor. Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen (BT-Drs. 21/1386) soll es ausreichend sein, wenn der Führerschein einmalig vorgelegt wurde, sofern kein konkreter Anlass besteht, ihn erneut einzusehen.

Für viele Unternehmen war die bisherige Praxis mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Versicherungsrechtliche Vorschriften und Haftungsfragen führten dazu, dass Firmen oftmals jede sechs bis zwölf Monate erneut eine Kontrolle durchführten. Durch die nun vorgesehene gesetzliche Anpassung sollen vor allem Bürokratiekosten reduziert werden, ohne dass der Straßenverkehrssicherheit Abbruch getan wird.

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen, die weder über spezialisierte Compliance-Abteilungen noch über digitalisierte Kontrollmechanismen verfügen, haben von dieser Änderung zu profitieren. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Dokumentation entfällt, sofern beim ersten Ausstellen des Firmenwagens die Führerscheinprüfung ordnungsgemäß erfolgt ist. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen also künftig nur noch in Sonderfällen aktiv werden, etwa wenn Hinweise auf einen Entzug der Fahrerlaubnis vorliegen oder Zweifel an der Gültigkeit des Dokuments begründet sind.

Für Betriebe mit großem Fuhrpark, wie beispielsweise Logistikunternehmen oder Pflegeeinrichtungen mit regelmäßig genutzten Dienstfahrzeugen, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung. Aus arbeitsrechtlicher Sicht bleibt es jedoch entscheidend, die einmalige Sichtung rechtssicher und nachvollziehbar zu dokumentieren. Denn auch wenn die wiederholte Pflicht entfällt, trägt der Fahrzeughalter weiterhin die Verantwortung dafür, dass nur berechtigte Fahrer ein Fahrzeug bewegen.

Rechtliche Bewertung und Grenzen der Erleichterung

Die geplante Regelung bedeutet nicht, dass Arbeitgeber ihre Aufmerksamkeitspflicht vollständig aufgeben können. Der Grundsatz des Halterverantwortung bleibt bestehen. Konkret bedeutet das, dass ein Arbeitgeber aufmerksam werden muss, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Fahrerlaubnis einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nahelegen. Juristisch betrachtet bleibt damit die Sorgfaltspflicht bestehen, nur der Standardfall der regelmäßigen Überprüfung wird vereinfacht. Wer Anzeichen bewusst ignoriert, setzt sich nach wie vor erheblichen Haftungs- und Versicherungsrisiken aus.

Die Umsetzung dieser Vorgabe in der Praxis erfordert klare interne Prozesse. Bereits die erste Dokumentation der Führerscheinsichtung sollte sorgfältig erfolgen, beispielsweise durch eine Kopie des Dokuments im Personalakt oder die digitale Erfassung des Nachweises. Dadurch können Arbeitgeber im Streitfall belegen, dass sie ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die vorgesehene gesetzliche Anpassung bringt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen eine erhebliche Erleichterung im Bereich der Halterpflichten. Die Reduzierung der Kontrollen von einer regelmäßigen Pflicht auf eine einmalige Sichtung entlastet interne Strukturen und reduziert den organisatorischen Aufwand. Dennoch sollten Unternehmen nicht den Fehler machen, die Thematik als erledigt zu betrachten. Eine einmalige, aber nachvollziehbar dokumentierte Kontrolle ist zwingend erforderlich. Zudem bleibt ein wachsames Auge bei Hinweisen auf mögliche Führerscheinentzüge auch künftig unerlässlich.

Gerade Unternehmen, die stark auf effiziente und sichere Verwaltungsabläufe angewiesen sind, profitieren davon, die Führerscheinkontrolle in ihre bestehende Prozesslandschaft einzubinden und die Nachweise entsprechend zu archivieren. Ein rechtskonformes Handeln lässt sich so bei minimalem Aufwand sicherstellen. Wir begleiten unsere Mandanten dabei, solche gesetzlichen Neuerungen nicht nur umzusetzen, sondern im Zuge der Digitalisierung Prozesse dauerhaft zu verschlanken. Unsere Kanzlei betreut kleine und mittelständische Unternehmen und unterstützt sie gezielt bei der Optimierung ihrer Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse, um Effizienzgewinne und Kostenvorteile nachhaltig zu realisieren.

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