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Steuerrecht

Fremdbesitzverbot in Steuerkanzleien: Folgen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Fremdbesitzverbot in Steuerkanzleien: Was jetzt auf dem Spiel steht

Das Fremdbesitzverbot für Steuerkanzleien bleibt ein zentrales Thema im Berufsrecht der steuerberatenden Berufe. Gemeint ist damit das gesetzliche Verbot, dass fachfremde Dritte wirtschaftlichen Einfluss auf eine Steuerberatungsgesellschaft erhalten, obwohl sie selbst nicht zu dem beruflich zugelassenen Gesellschafterkreis gehören. Der Gesetzgeber wollte diese Grenze im Rahmen des 9. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes weiter präzisieren. Hintergrund war die Sorge, dass Finanzinvestoren über mehrstufige Beteiligungsstrukturen mittelbar Zugriff auf deutsche Steuerkanzleien nehmen könnten, obwohl der unmittelbare Einstieg rechtlich ausgeschlossen ist.

Der Deutsche Bundestag hat am 24.04.2026 deshalb eine Klarstellung zu § 55a StBerG beschlossen. Danach sollten auch mittelbare Beteiligungen von Finanzinvestoren über ausländische Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften wirksam ausgeschlossen werden. Der Ansatz ist berufsrechtlich bedeutsam, weil die Unabhängigkeit der steuerlichen Beratung als Kernanforderung geschützt werden soll. Steuerberatung ist kein gewöhnliches gewerbliches Geschäftsmodell, sondern ein besonders regulierter Vertrauensberuf. Die Mandatsausübung muss sich an Recht, Gewissen und berufsrechtlichen Bindungen orientieren und darf nicht von Renditeinteressen außenstehender Kapitalgeber gesteuert werden.

Für Unternehmen, mittelständische Mandanten, Onlinehändler oder auch stark regulierte Branchen wie Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ist diese Debatte keineswegs nur ein internes Kanzleithema. Sie berührt die Frage, ob steuerliche Beratung langfristig unabhängig, vertraulich und frei von externen Einflussnahmen erbracht wird. Gerade bei Umstrukturierungen, Betriebsprüfungen, Finanzierungsvorhaben oder Haftungsfragen ist das Vertrauen in eine unabhängige Beratung für Mandanten von erheblicher praktischer Bedeutung.

Steuerberatungsnovelle und mittelbare Beteiligungen: Der rechtliche Kern

Im Zentrum der geplanten Neuregelung steht die mittelbare Beteiligung. Eine mittelbare Beteiligung liegt vor, wenn ein Investor nicht selbst direkt Anteile an einer Steuerberatungsgesellschaft hält, sondern über zwischengeschaltete Gesellschaften oder Holdingstrukturen wirtschaftlich beteiligt ist. Genau solche Konstruktionen sollten nach dem Willen des Gesetzgebers künftig nicht mehr genutzt werden können, um das Fremdbesitzverbot zu umgehen.

Die beschlossene Präzisierung in § 55a StBerG zielte darauf ab, Umgehungskonstruktionen über ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Buchprüfungsgesellschaften zu unterbinden. In der Praxis war dies deshalb relevant, weil internationale Beteiligungsstrukturen rechtlich komplex ausgestaltet werden können. Ohne eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung bestand das Risiko, dass die Schutzwirkung des Fremdbesitzverbots ausgehöhlt wird. Die gesetzgeberische Intention war daher klar auf die Schließung dieser Lücke gerichtet.

Hinzu kamen geplante Verschärfungen bei den Anzeige und Transparenzpflichten. Nach der vorgesehenen Änderung des § 76e StBerG hätten Steuerberatungsgesellschaften Änderungen bei unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschaftern unverzüglich anzeigen müssen. Unverzüglich bedeutet im juristischen Sprachgebrauch ohne schuldhaftes Zögern. Bei einem Wechsel mittelbarer Gesellschafter sollte außerdem eine Übersicht über die Beteiligungskette vorgelegt werden. Auch der Anerkennungsantrag nach § 54 StBerG sollte künftig bereits Angaben zu mittelbar beteiligten Gesellschaftern enthalten. Damit wäre die Aufsicht in die Lage versetzt worden, Beteiligungsstrukturen deutlich präziser zu prüfen.

Besonders praxisrelevant ist, dass die vorgesehene Regelung keine Übergangs oder Bestandsschutzlösung für bereits bestehende mittelbare Private Equity Beteiligungen vorsah. Bestandsschutz bedeutet, dass bestehende rechtliche oder tatsächliche Konstellationen trotz einer Gesetzesänderung vorerst fortgelten dürfen. Gerade das war hier nicht vorgesehen. Für betroffene Strukturen hätte dies erheblichen Anpassungsdruck erzeugt. Das zeigt, wie ernst der Gesetzgeber den Schutz der beruflichen Unabhängigkeit bewertet.

Bundesrat stoppt das Gesetzespaket: Was derzeit gilt

Obwohl der Bundestag die Neuregelung beschlossen hatte, ist das Gesetzespaket vorerst nicht in Kraft getreten. Der Bundesrat hat es am 08.05.2026 gestoppt. Auslöser war nach den veröffentlichten Informationen nicht das Fremdbesitzverbot selbst, sondern die in das Gesetz aufgenommene Entlastungsprämie für Beschäftigte. Diese sollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Mitarbeitenden bis zum 30.06.2027 einen steuer und sozialabgabenfreien Bonus von 1.000 Euro zu zahlen. Für dieses Gesamtpaket fand sich im Bundesrat keine Mehrheit.

Rechtlich bedeutet das: Die beabsichtigte Klarstellung zum Fremdbesitzverbot ist derzeit noch nicht umgesetzt. Das bisherige Berufsrecht gilt weiter, während die geplante Präzisierung zunächst blockiert ist. Von einer endgültigen Aufgabe des Vorhabens kann allerdings keine Rede sein. Bundesregierung und Bundesrat können den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Vermittlungsausschuss ist ein verfassungsrechtlich vorgesehenes Gremium, das bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss erarbeiten soll.

Für den Markt schafft diese Situation vorübergehend Unsicherheit. Steuerberatungsgesellschaften, Investoren, Kooperationspartner und Mandanten müssen damit rechnen, dass die Thematik erneut auf die politische Tagesordnung kommt. Wer gesellschaftsrechtliche Veränderungen, Kooperationen oder überregionale Beteiligungsmodelle plant, sollte deshalb nicht allein auf den aktuellen Zwischenstand vertrauen, sondern bereits mögliche künftige Verschärfungen mitdenken. Das gilt insbesondere für größere Kanzleistrukturen, interdisziplinäre Einheiten und grenzüberschreitende Beteiligungsmodelle.

Praxisfolgen für Kanzleien, Mandanten und den Mittelstand

Auch wenn sich die Neuregelung zunächst verzögert, ist die Richtung der Entwicklung klar erkennbar. Der Gesetzgeber will wirtschaftliche Einflussnahmen fachfremder Investoren auf Steuerkanzleien enger begrenzen und Beteiligungsketten transparenter machen. Für Steuerberatungsgesellschaften bedeutet das, dass gesellschaftsrechtliche Strukturen, Gesellschafterlisten und interne Meldeprozesse sorgfältig überprüft werden sollten. Wer bereits mit ausländischen Beteiligungsebenen, Holdingmodellen oder komplexen Partnerstrukturen arbeitet, muss die berufsrechtliche Zulässigkeit besonders genau analysieren.

Mandanten sollten aus dieser Entwicklung vor allem eines mitnehmen: Die Qualität steuerlicher Beratung hängt nicht nur von Fachwissen ab, sondern auch von der institutionellen Unabhängigkeit des Beraters. Gerade kleine Unternehmen und mittelständische Betriebe verlassen sich bei Finanzierungsfragen, Umwandlungen, Nachfolgegestaltungen oder Betriebsprüfungen auf belastbare, unabhängige Empfehlungen. Wenn Beteiligungsstrukturen in Kanzleien rechtlich unsicher werden, kann das mittelbar auch Auswirkungen auf Transaktionssicherheit, Mandatsorganisation und Haftungsfragen haben.

Für Unternehmen, die mit spezialisierten Beratern zusammenarbeiten, empfiehlt sich daher ein wacher Blick auf Governance und Verantwortungsstrukturen. Governance beschreibt die interne Steuerung und Kontrolle eines Unternehmens oder einer Gesellschaft. Im Kanzleiumfeld umfasst dies insbesondere klare Zuständigkeiten, dokumentierte Beteiligungsverhältnisse, berufsrechtskonforme Entscheidungswege und belastbare Compliance Prozesse. Compliance meint die Einhaltung gesetzlicher und interner Regeln. Je transparenter diese Strukturen sind, desto geringer ist das Risiko späterer berufsrechtlicher oder organisatorischer Konflikte.

Unabhängig vom Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zeigt die Debatte zudem, dass moderne Beratung nicht nur fachlich korrekt, sondern auch organisatorisch belastbar aufgestellt sein muss. Gerade im Mittelstand wird es immer wichtiger, steuerliche Expertise mit digitalen, nachvollziehbaren und revisionssicheren Prozessen zu verbinden. Wer Beteiligungen, Zuständigkeiten und Dokumentationen klar strukturiert, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern verbessert auch Effizienz und Mandantenkommunikation.

Im Ergebnis ist das Fremdbesitzverbot für Steuerkanzleien weit mehr als eine berufsrechtliche Detailfrage. Es betrifft das Fundament unabhängiger Beratung und damit auch die Verlässlichkeit, auf die Unternehmen im Tagesgeschäft und in Sondersituationen angewiesen sind. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen mit besonderem Fokus auf Digitalisierung, prozesssichere Buchhaltung und effiziente Abläufe. Dabei zeigen wir regelmäßig, wie sich durch klug gestaltete Prozesse und digitale Strukturen erhebliche Kostenersparungen im Mittelstand realisieren lassen.

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