Fremdbesitzverbot in der Steuerberatung: worum es jetzt geht
Im Vorfeld einer wichtigen Beratung im Finanzausschuss des Bundesrates am 19. Februar 2026 zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das für Unternehmen, Steuerberatende und Finanzinstitutionen gleichermaßen erhebliche praktische Bedeutung hat: die Absicherung der Unabhängigkeit der Freien Berufe durch ein wirksames Fremdbesitzverbot. Unter Fremdbesitzverbot ist dabei das berufsrechtliche Grundprinzip zu verstehen, dass berufsfremde Dritte keine beherrschende Beteiligung oder vergleichbare Einflussmöglichkeiten an Berufsausübungsgesellschaften erhalten sollen, wenn dadurch die unabhängige Berufsausübung gefährdet wird. Im Kern schützt dieses Prinzip die Entscheidungsfreiheit der Berufsträgerinnen und Berufsträger und damit das Vertrauen der Mandantschaft, dass fachliche Entscheidungen nicht von Renditeinteressen gesteuert werden.
Aus der Perspektive der Wirtschaft ist das mehr als eine Standesfrage. Steuerberatung ist für viele kleine und mittelständische Unternehmen eine zentrale Infrastrukturleistung, weil sie die Schnittstelle zwischen betrieblicher Realität, steuerlicher Rechtsanwendung und der Kommunikation mit der Finanzverwaltung bildet. Wenn die Unabhängigkeit der Beratung strukturell unter Druck gerät, kann das mittelbar die Qualität der steuerlichen Deklaration, die Risikosteuerung im Unternehmen und die Verlässlichkeit von Planungsrechnungen beeinflussen. Gerade in sensiblen Bereichen der Freien Berufe, zu denen neben der Steuerberatung auch Recht und Gesundheit zählen, beruht die Inanspruchnahme professioneller Leistungen auf dem berechtigten Vertrauen, dass ausschließlich fachliche Kriterien und die Verpflichtung gegenüber Mandantinnen und Mandanten leitend sind.
Vor diesem Hintergrund fordern maßgebliche Organisationen der Freien Berufe, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken und aktuelle Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um Schutzlücken zu schließen. Kritisiert wird, dass der Regierungsentwurf des Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes auf eine Absicherung des Fremdbesitzverbotes verzichtet. Zugleich wird der Bundesrat aufgefordert, im Rahmen seiner Mitwirkung die Grundprinzipien der Unabhängigkeit und Eigenverantwortung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern zu stärken, auch um regionale Strukturen zu sichern und die Funktionsfähigkeit eines Berufsstands zu erhalten, der als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Steuerverwaltung eine tragende Rolle spielt.
Umgehungskonstruktionen: Beteiligungsmodelle, Ketten und Holdings
Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion stehen Umgehungskonstruktionen. Gemeint sind Gestaltungen, bei denen berufsfremde Investoren nicht offen als unmittelbare Anteilseigner auftreten, sondern über mehrstufige Beteiligungs-, Ketten- oder Holdingmodelle faktisch Einfluss auf die Berufsausübung gewinnen. Solche Strukturen können dazu führen, dass wirtschaftliche Steuerung, strategische Zielsetzungen oder Vorgaben zur Profitabilität mittelbar in die Organisation der Berufsausübung hineinwirken, obwohl die formale Beteiligungsstruktur nach außen hin berufsrechtliche Anforderungen scheinbar einhält.
Für die Praxis ist entscheidend, dass Einfluss nicht nur über Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung entstehen kann. Er kann ebenso über vertragliche Nebenabreden, Finanzierungsbedingungen, Gewinnabführungslogiken oder über eine konzernartige Einbindung entstehen, die etwa durch Berichtspflichten, Budgetvorgaben oder zentrale Einkaufs und IT-Strukturen eine faktische Steuerung ermöglicht. Solche Mechanismen sind in vielen Branchen üblich und wirtschaftlich nachvollziehbar, kollidieren jedoch im Umfeld der Freien Berufe mit dem Leitbild unabhängiger, eigenverantwortlicher Berufsausübung. Die Sorge ist, dass eine Renditelogik im Hintergrund Anreize setzt, die mit dem Mandanteninteresse und der berufsrechtlichen Pflicht zu objektiver, unabhängiger Beratung in Konflikt geraten können.
Für Unternehmen als Mandanten kann sich das ganz konkret auswirken, etwa wenn Beratungsprozesse stärker standardisiert und auf Skalierung ausgerichtet werden, ohne den Einzelfall ausreichend zu berücksichtigen, oder wenn die Auswahl von Gestaltungsoptionen von Produktvorgaben, Cross Selling oder internen Zielsystemen überlagert wird. Das betrifft nicht nur komplexe Umstrukturierungen oder internationale Sachverhalte, sondern auch alltägliche Themen wie die zutreffende Abbildung von Geschäftsvorfällen, die Abgrenzung von Betriebsausgaben, die ordnungsgemäße Kassenführung oder die korrekte Behandlung von Umsatzsteuer. In stark regulierten Bereichen wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, in denen Abrechnungssysteme, Personalkosten und Fördermittel eng ineinandergreifen, ist unabhängige steuerliche Einordnung besonders relevant, weil Fehler nicht nur steuerliche Mehrbelastungen, sondern auch Rückforderungen und Reputationsrisiken auslösen können.
Neuntes Steuerberatungsänderungsgesetz: Bedeutung für Mittelstand und Beratung
Das Neunte Steuerberatungsänderungsgesetz steht im Kontext einer Weiterentwicklung des Steuerberatungsrechts. In der aktuellen Debatte wird jedoch betont, dass der vorliegende Regierungsentwurf nach dieser Einschätzung gerade nicht die erforderliche Absicherung des Fremdbesitzverbotes enthält. Daraus wird ein Handlungsauftrag an den Bundesrat abgeleitet, die Thematik im Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen und Regelungen zu unterstützen, die Umgehungskonstruktionen wirksam unterbinden.
Für den Mittelstand ist dabei weniger die juristische Feinsteuerung im Detail ausschlaggebend als die praktische Folge: Bleibt das Fremdbesitzverbot durchsetzungsstark, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Beratungsentscheidungen dauerhaft von beruflicher Sorgfalt, Unabhängigkeit und regionaler Nähe geprägt bleiben. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren häufig von stabilen, langfristigen Beraterbeziehungen, in denen branchenspezifisches Wissen wächst und Prozesse über Jahre optimiert werden. Wenn hingegen Investorendruck zu schnellen Skaleneffekten, häufigen Strukturwechseln oder zu einer Verlagerung von Entscheidungen in zentrale Einheiten führt, kann das die Kontinuität und die individuelle Betreuung beeinträchtigen.
Zugleich spielt der Aspekt regionaler Strukturen eine wichtige Rolle. In vielen Regionen sind Steuerberatungskanzleien ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Infrastruktur. Sie unterstützen Nachfolgen, begleiten Betriebsprüfungen, sichern fristgerechte Deklaration und helfen, Liquiditätswirkungen von Steuerzahlungen planbar zu machen. Die Sicherung solcher Strukturen wird in der aktuellen Positionierung ausdrücklich als Ziel benannt, weil Steuerberaterinnen und Steuerberater eine zentrale Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Steuerverwaltung darstellen. Für Finanzinstitutionen ist dies ebenfalls relevant, weil sie bei Kreditentscheidungen und Covenants häufig auf belastbare Zahlenwerke und verlässliche steuerliche Einschätzungen angewiesen sind.
Auch aus Sicht der Compliance gewinnt das Thema an Gewicht. Unternehmen stehen zunehmend unter Erwartungsdruck, Governance und Risikomanagement nachweisbar zu organisieren. Eine unabhängige, berufsrechtlich abgesicherte Beratung kann hier ein Stabilitätsfaktor sein, weil sie zur Qualität von Abschlüssen, zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und zur belastbaren Dokumentation beiträgt. Wo die Beratung in Strukturen eingebunden ist, die primär Renditeziele verfolgen, steigt das Risiko von Zielkonflikten, die mittelbar die Compliance Kultur beeinträchtigen können.
Praxisfolgen: Wie Unternehmen und Kanzleien jetzt reagieren sollten
Für Unternehmen empfiehlt es sich, die Diskussion nicht als reine Berufsrechtspolitik zu betrachten, sondern als Qualitäts und Risikothema in der eigenen Wertschöpfungskette. Wer heute eine Steuerberatung auswählt oder eine bestehende Zusammenarbeit verlängert, sollte stärker als bisher auf die Unabhängigkeit und die Entscheidungswege achten. In der Praxis kann das bedeuten, dass Mandanten bei größeren Strukturänderungen ihres Dienstleisters, bei ungewöhnlichen Beteiligungsverhältnissen oder bei erkennbar stark finanzgetriebenen Expansionsstrategien gezielt nachfragen, wie die unabhängige Berufsausübung organisatorisch abgesichert wird. Gerade bei wachstumsstarken Onlinehändlern oder bei Unternehmensgruppen mit mehreren Gesellschaften ist die Versuchung groß, Beratung ausschließlich nach Preis und Skalierungsversprechen zu beurteilen. Langfristig können jedoch verlässliche Prozesse, belastbare Kommunikation mit der Finanzverwaltung und eine saubere Dokumentation deutlich höhere wirtschaftliche Vorteile bringen als kurzfristige Einsparungen an falscher Stelle.
Für Steuerberatungskanzleien und Berufsausübungsgesellschaften stellt sich parallel die Aufgabe, Transparenz zu schaffen und das eigene Unabhängigkeitsprofil klar zu kommunizieren. Dazu gehört eine stringente Governance, die sicherstellt, dass fachliche Entscheidungen nicht durch externe Renditeerwartungen oder durch konzernartige Vorgaben überlagert werden. Ebenso wichtig ist die Fähigkeit, trotz digitaler Skalierung individuelle Beratung zu gewährleisten. Digitalisierung ist hier nicht der Gegenpol zur Unabhängigkeit, sondern kann sie stärken, wenn sie als Qualitätsinstrument eingesetzt wird: standardisierte Datenerfassung, revisionssichere Workflows, klare Verantwortlichkeiten und nachvollziehbare Freigabeprozesse reduzieren Fehler und schaffen Raum für fachliche Würdigung im Einzelfall.
Die aktuelle Forderung nach einer konsequenten Stärkung des Fremdbesitzverbots zielt ausdrücklich darauf ab, Umgehungen wirksam zu verhindern. Für die Praxis bedeutet das, dass zukünftige rechtliche Klarstellungen voraussichtlich stärker darauf achten werden, ob ein Einfluss berufsfremder Dritter nicht nur formal ausgeschlossen ist, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch. Unternehmen sollten dies als Anstoß nehmen, ihre eigenen Prozesse im Zusammenspiel mit der Steuerberatung zu überprüfen, insbesondere an Schnittstellen wie Belegfluss, Zahlungsfreigaben, Kassen und Warenwirtschaftssystemen sowie im Reporting. Je sauberer die vorgelagerten Prozesse, desto weniger entstehen Drucksituationen, in denen operative Hektik oder Kostenargumente die Qualität der steuerlichen Behandlung gefährden.
Fazit: Die Debatte um das Fremdbesitzverbot berührt das Fundament vertrauensbasierter Beratung und damit einen entscheidenden Stabilitätsfaktor für Wirtschaft und Gemeinwohl. Wer als Unternehmen frühzeitig auf transparente, unabhängige Strukturen und moderne, robuste Prozesse setzt, reduziert Risiken und schafft Planungssicherheit. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen mit einem klaren Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung, um Abläufe zu stabilisieren und spürbare Kostenersparnisse zu realisieren.
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