Erweiterter Erstattungsanspruch bei Flugannullierungen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 15. Januar 2026 in der Rechtssache C-45/24 eine für Verbraucher wie auch für Reisevermittlungsunternehmen bedeutsame Entscheidung getroffen. Danach muss eine Fluggesellschaft bei einer Flugannullierung den vollständigen Ticketpreis erstatten, einschließlich jener Provisionen, die beim Kauf über einen Vermittler erhoben wurden. Damit schafft das Gericht Klarheit über eine bislang streitige Frage, die erhebliche praktische Auswirkungen für Fluggesellschaften, Reisebüros sowie digitale Buchungsplattformen hat. Maßgeblich ist, dass die Provision Bestandteil des vom Reisenden gezahlten Gesamtpreises war. Es ist nicht erforderlich, dass der Airline die genaue Höhe der vom Vermittler einbehaltenen Vermittlungsvergütung bekannt ist.
Die Entscheidung bezieht sich auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die Erstattungs- und Entschädigungsansprüche von Fluggästen bei Annullierungen und Verspätungen regelt. Der Gerichtshof stellte klar, dass der Begriff des Erstattungsbetrages weit auszulegen ist und sämtliche Kosten umfasst, die der Fluggast für die Beförderung entrichtet hat, unabhängig davon, ob diese direkt der Fluggesellschaft zufließen oder über einen vermittelnden Anbieter erhoben werden.
Rechtliche Einordnung und Begründung der Entscheidung
Im zugrunde liegenden Fall hatten Reisende über ein Buchungsportal ein Flugticket erworben. Nach der Annullierung der Flüge zahlte die Fluggesellschaft zwar den Ticketpreis zurück, zog jedoch die vom Vermittler erhobene Provision ab. Der Gerichtshof stellte hierzu fest, dass eine Fluggesellschaft, die die Ausstellung und den Vertrieb ihrer Tickets einem Vermittler überträgt, damit zugleich die Geschäftspraxis des Vermittlers billigt, eine Vermittlungsprovision zu erheben. Das bedeutet, dass die Airline grundsätzlich von der Erhebung einer solchen Gebühr ausgehen kann und sie damit Bestandteil des Ticketpreises wird.
Die Kenntnis der konkreten Höhe der Provision sei für die Erstattungspflicht nicht erforderlich. Andernfalls könnte sich die Fluggesellschaft durch Unwissenheit über interne Preiskomponenten ihrer Leistungspflicht entziehen, was dem Ziel des europäischen Verbraucherschutzrechts widerspräche. Ziel der Verordnung ist es, Fluggäste in einer Situation zu schützen, in der sie keine Beförderungsleistung erhalten haben, obwohl der volle Preis dafür gezahlt wurde. Daher muss die Erstattung auch solche Beträge erfassen, die trotz Annullierung wirtschaftlich Teil des Kaufpreises sind.
Praktische Bedeutung für Reisevermittler und Unternehmen
Für Reisebüros, Online-Vermittler und E-Commerce-Plattformen, die als Ticketagenten für Luftfahrtunternehmen tätig sind, bedeutet das EuGH-Urteil eine erhebliche rechtliche Klarstellung. Ihre Provisionen werden im Fall der Flugannullierung nicht mehr aus dem Erstattungsanspruch der Fluggäste ausgeklammert. Damit wird verhindert, dass Verbraucher letztlich auf Gebühren sitzen bleiben, die sie nur gezahlt haben, weil die Fluggesellschaft den Vermittler autorisiert hat, Tickets für sie zu verkaufen.
Für kleine und mittlere Reisevermittler bringt diese Entscheidung auch eine administrative Anpassungspflicht mit sich. Künftig muss transparent geregelt werden, wie Rückabwicklungen im Falle von Annullierungen erfolgen und auf welches Konto erstattete Gelder fließen. Zugleich wird die Kommunikation mit den Fluggesellschaften wichtiger, um Missverständnisse bei Rückzahlungen zu vermeiden. Auch Onlinehändler, die über Schnittstellen in Buchungssysteme integriert sind, sollten ihre Zahlungsströme dokumentieren, um spätere Nachweisanforderungen erfüllen zu können. Unternehmen, die Flugreisen für Mitarbeitende buchen, können sich auf die Entscheidung berufen, um sicherzustellen, dass bei Stornierungen oder Annullierungen alle gezahlten Kosten erstattet werden, einschließlich Buchungsgebühren oder Servicepauschalen.
Darüber hinaus stärkt das Urteil den Verbraucherschutzgedanken in der Europäischen Union und wirkt der Marktfragmentierung entgegen. Ein transparenter Umgang mit Vermittlungsprovisionen schafft Vertrauen und beugt Konflikten zwischen Endkundinnen, Vermittlern und Fluggesellschaften vor. Für die reisenden Unternehmen und private Fluggäste entsteht somit ein faireres und nachvollziehbareres Erstattungssystem.
Fazit und Handlungsempfehlung für die Praxis
Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Erstattung von Vermittlungsprovisionen wird der Anspruch der Fluggäste auf vollständige Rückzahlung ihrer Kosten gestärkt. Unternehmen, die als Reisevermittler oder Buchungsplattformen tätig sind, sollten ihre Vertragsbedingungen sowie Rückzahlungsprozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Auch Unternehmen, die regelmäßig Flugreisen für Geschäftsreisende buchen, profitieren von der Rechtssicherheit, da sie künftig darauf vertrauen können, dass sämtliche Kosten erstattet werden müssen, wenn ein Flug nicht durchgeführt wird. Fluggesellschaften wiederum müssen sich künftig darauf einstellen, die Abwicklung der Provisionserstattung systemisch zu integrieren, auch wenn ihnen deren genaue Höhe im Einzelfall nicht bekannt ist.
Für die Beratungspraxis bedeutet dies, dass Buchhaltungs- und Zahlungsprozesse in Reiseunternehmen, Vermittlungsportalen und bei gewerblichen Kunden effizient gestaltet werden müssen. Eine digital gestützte Prozesslandschaft erleichtert die revisionssichere Abbildung solcher Erstattungen und spart gleichzeitig Administrationskosten. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der digitalen Optimierung ihrer Buchhaltungs- und Finanzprozesse. Durch den Fokus auf Prozessautomatisierung und Digitalisierung erreichen unsere Mandanten erhebliche Kostenersparnisse und profitieren von einer verlässlichen, rechtssicheren und modernen Prozessstruktur.
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