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Einkommensteuer

Feststellungsklage bei vorläufiger Kindergeldaussetzung rechtlich zulässig

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtlicher Hintergrund zur Kindergeldzahlung

Kindergeld ist eine steuerliche Ausgleichszahlung, die nach dem Einkommensteuergesetz geregelt wird und einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Entlastung von Familien darstellt. Im Fall konkurrierender Anträge oder ungeklärter Familienverhältnisse können die Familienkassen die Zahlungen vorläufig einstellen. Grundlage hierfür ist § 71 Einkommensteuergesetz, der den Wegfall und die Rückforderung von Kindergeldbeträgen regelt. Kommt es zu solchen Maßnahmen, stellt sich für Betroffene die Frage, ob und in welcher Weise gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Aussetzung möglich ist.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied mit Urteil vom 11. Juni 2025 (Az. 10 K 10002/25), dass auch in Situationen, in denen die Auszahlung des Kindergeldes lediglich vorläufig eingestellt wird, eine Feststellungsklage nach § 41 Absatz 1 Finanzgerichtsordnung zulässig sein kann. Diese Regelung eröffnet den Weg zu einer gerichtlichen Feststellung, wenn der Kläger geltend macht, durch ein Handeln oder Unterlassen der Verwaltung in seinen Rechten verletzt worden zu sein, ohne dass ein klassischer Verwaltungsakt im Raum steht.

Besonderheiten der Entscheidung des Finanzgerichts

Im entschiedenen Fall lebten die Kinder nach der Trennung der Eltern beim Kläger, während die Mutter einen parallelen Antrag auf Kindergeld stellte. Aufgrund dieses Doppelantrags setzte die Familienkasse die Zahlungen ab November 2024 vorläufig aus, nahm sie aber noch im selben Monat wieder auf, nachdem der Kläger nachweisen konnte, dass seine Kinder weiterhin bei ihm wohnten. Auch wenn somit kein dauerhafter finanzieller Schaden entstand, sah das Gericht ein berechtigtes Interesse an einer rechtlichen Klärung gegeben.

Das Gericht stellte klar, dass ein Feststellungsinteresse nicht nur bei spürbaren wirtschaftlichen Nachteilen vorliegt. Ein solches Rechtsschutzinteresse besteht auch bei Grundrechtsverletzungen oder wenn es darum geht, effektiven gerichtlichen Rechtsschutz im Sinne von Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz zu gewährleisten. Da es sich bei der bloßen Einstellung der Zahlungen nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt handelte, gab es für den Kläger keine andere rechtliche Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Juristische Begründung und Bedeutung für die Praxis

Das Finanzgericht betonte insbesondere, dass die Familienkassen im Falle vorläufiger Maßnahmen verpflichtet sind, ihre Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und eine ordnungsgemäße Ermessensausübung erkennen zu lassen. Diese Pflicht folgt aus § 71 Absatz 1 Einkommensteuergesetz, wonach neben der eigentlichen Entscheidung auch die Abwägung der Gründe offengelegt werden muss. Zudem hätte die Familienkasse nach § 71 Absatz 2 die konkreten Gründe der vorläufigen Einstellung zeitnah mitteilen und dem Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen. Beides war im konkreten Fall nicht ausreichend geschehen, was den Anspruch des Klägers auf effektiven Rechtsschutz bestärkte.

Die Entscheidung verdeutlicht für betroffene Eltern, aber auch für beratende Steuerkanzleien, dass die vorläufige Einstellung von Kindergeldzahlungen keineswegs rechtsschutzfrei ist. In Fällen vergleichbarer Grundrechtsberührung kann die Feststellungsklage eine wirksame Möglichkeit darstellen, gerichtliche Klärung herbeizuführen. Für Unternehmen im Bereich Steuer- und Sozialberatung, aber auch für Institutionen im Familien- und Pflegebereich, eröffnet dies neue praktische Handlungsoptionen, wenn Mandanten mit vergleichbaren Maßnahmen konfrontiert werden.

Praktische Konsequenzen und Ausblick

Für Familien wie auch für Berater ist von Bedeutung, dass das Finanzgericht die Revision ausdrücklich zugelassen hat. Das Verfahren ist inzwischen beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen III R 21/25 anhängig. Damit ist zukünftig eine höchstrichterliche Klärung der Frage zu erwarten, ob die Feststellungsklage als Rechtsmittel generell zulässig ist, wenn Zahlungen aufgrund familienkasseninterner Prüfungen vorübergehend eingestellt werden. Gerade im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte könnte eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs weitreichende Wirkung entfalten und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Für Steuerberaterinnen und Berater, aber auch für kleinere und mittelständische Unternehmen, die ihren Beschäftigten bei Fragen zu Familienleistungen beratend zur Seite stehen, ist die Entwicklung bedeutsam. Sie zeigt, dass Betroffene selbst bei vermeintlich unproblematisch beendeten Zahlungspausen keinen Rechtsschutzverzicht hinnehmen müssen. Vielmehr können Gerichte auch ohne finanzielle Nachteile des Klägers die Rechtmäßigkeit prüfen und dabei die Verwaltung an ihre rechtsstaatlichen Pflichten erinnern.

Wir beobachten diese Entwicklungen genau und unterstützen unsere Mandanten dabei, rechtliche Möglichkeiten effizient auszuschöpfen. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung sowie bei der Einführung digitalisierter Strukturen und erzielt hierbei deutliche Kostenersparnisse. Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Digitalisierung und im Aufbau effizienter Prozesse, um nicht nur rechtlich sicher, sondern zugleich wirtschaftlich erfolgreich zu handeln.

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