Fachanwaltsordnung 2026: Was sich ab 01.10.2026 ändert
Zum 01.10.2026 treten Änderungen der Fachanwaltsordnung in Kraft. Die Fachanwaltsordnung regelt die Voraussetzungen, unter denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen. Sie bestimmt insbesondere, welche theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nachzuweisen sind. Die nun bestätigten Anpassungen betreffen die Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht. Für Unternehmen, Steuerberatende und Finanzinstitutionen ist das vor allem deshalb relevant, weil die Fachanwaltsbezeichnung ein wichtiges Qualitäts- und Spezialisierungssignal im Markt ist und damit die Auswahl externer Berater beeinflusst.
Beschlossen wurden die Änderungen von der Satzungsversammlung im Juni 2026. Die Satzungsversammlung ist das berufsrechtliche Regelungsgremium der Anwaltschaft. Nach Prüfung und Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurden die Neuregelungen veröffentlicht und gelten ab dem 01.10.2026. Inhaltlich geht es nicht um eine vollständige Neuordnung, sondern um eine gezielte Modernisierung der fachlichen Anforderungen in Bereichen, deren praktische Bedeutung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat.
Für die Praxis heißt das, dass künftig noch genauer abgebildet werden soll, welche Kenntnisse in spezialisierten Rechtsgebieten tatsächlich erforderlich sind. Gerade im wirtschaftsrechtlichen Umfeld ist diese Entwicklung nachvollziehbar. Unternehmen erwarten heute von spezialisierten Beratern, dass sie internationale Bezüge, neue Organisationsformen und angrenzende Rechtsmaterien sicher beherrschen. Die Änderungen tragen diesem Anspruch Rechnung.
Handels- und Gesellschaftsrecht: Mehr Klarheit für Unternehmen
Besonders relevant für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Anpassung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Künftig wird ausdrücklich klargestellt, dass im internationalen Gesellschaftsrecht nur Grundzüge verlangt werden, insbesondere zum europäischen Gesellschaftsrecht und zur Europäischen Aktiengesellschaft. Diese Präzisierung schafft mehr Transparenz darüber, welches theoretische Niveau für den Fachanwaltstitel in diesem Bereich erwartet wird.
Für Unternehmen ist das eine sinnvolle Einordnung. Im Tagesgeschäft vieler Gesellschaften, von der inhabergeführten GmbH bis zur wachstumsorientierten Unternehmensgruppe, spielen grenzüberschreitende Fragen zwar zunehmend eine Rolle, aber nicht jede Mandatierung erfordert hochspezialisiertes internationales Strukturwissen. Die Klarstellung verhindert, dass das Anforderungsprofil unnötig unscharf bleibt, und stärkt damit die Vergleichbarkeit anwaltlicher Spezialisierung.
Neu aufgenommen wurden zudem Grundzüge des Vereins- und Stiftungsrechts. Das ist praxisnah. Viele Unternehmen stehen mit Vereinen und Stiftungen in wirtschaftlichem oder organisatorischem Zusammenhang, etwa bei Trägerstrukturen, gemeinnützigen Engagements, Verbandsarbeit oder Nachfolgegestaltungen. Auch Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder andere spezialisierte Organisationen sind nicht selten in komplexe Strukturen eingebunden, in denen gesellschaftsrechtliche, vereinsrechtliche und stiftungsrechtliche Fragen ineinandergreifen. Dass diese Bereiche nun ausdrücklich in den theoretischen Kenntniskanon einbezogen werden, verbessert die Anschlussfähigkeit der Fachanwaltschaft an die reale Beratungspraxis.
Für Steuerberatende und Finanzinstitutionen ist das ebenfalls bedeutsam, weil gesellschaftsrechtliche Gestaltungen regelmäßig mit Finanzierungsfragen, Haftungsfragen und steuerlicher Strukturberatung verbunden sind. Wenn anwaltliche Spezialisierung die relevanten Schnittstellen besser abdeckt, erleichtert das die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Strafrecht und Sportrecht: Anpassungen an die Beratungspraxis
Im Fachgebiet Strafrecht verlangt die neue Fassung künftig auch Kenntnisse über die Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Internationale Rechtshilfe bedeutet die rechtlich geregelte Zusammenarbeit von Staaten bei der Verfolgung und Aufklärung strafrechtlicher Sachverhalte, etwa bei Auskunftsersuchen, Beweisübermittlungen oder Vollstreckungsfragen. Diese Ergänzung ist folgerichtig, weil wirtschaftsbezogene Sachverhalte heute häufig grenzüberschreitende Bezüge aufweisen. Das gilt etwa für Zahlungsströme, Lieferketten, digitale Geschäftsmodelle oder konzerninterne Vorgänge.
Für Unternehmen gewinnt damit die Frage an Bedeutung, ob strafrechtlich spezialisierte Berater auch internationale Verfahrensbezüge sicher einordnen können. Gerade in Compliance-Sachverhalten, internen Untersuchungen oder bei Vorwürfen mit Auslandsbezug ist dieses Wissen in der Praxis oft unverzichtbar. Die Fachanwaltsordnung reagiert damit auf eine Entwicklung, die in der wirtschaftsrechtlichen Beratung schon länger sichtbar ist.
Im Sportrecht wurden die Anforderungen ebenfalls angepasst. Künftig können bis zu 20 der insgesamt 80 erforderlichen Fälle aus einer Tätigkeit als Richterin oder Schiedsrichter in der Sportschiedsgerichtsbarkeit oder als Schlichterin in anderen rechtsförmlichen Verfahren angerechnet werden. Die Fallanrechnung beschreibt die berufsrechtliche Berücksichtigung praktischer Bearbeitungen oder vergleichbarer Tätigkeiten für den Nachweis besonderer praktischer Erfahrung. Damit wird anerkannt, dass auch entscheidende und schlichtende Funktionen in spezialisierten Verfahren ein hohes Maß an fachlicher Durchdringung erfordern.
Darüber hinaus umfasst der theoretische Anforderungskatalog im Sportrecht nun ausdrücklich auch sportrechtliche Bezüge des Persönlichkeitsrechts. Das Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem den sozialen Geltungsanspruch, die Privatsphäre und die Kontrolle über die eigene Darstellung in der Öffentlichkeit. Im Sportumfeld kann dies etwa bei Berichterstattung, Vermarktung, Bildrechten oder Reputationsfragen eine wesentliche Rolle spielen. Zwar betrifft dieser Bereich nicht die breite Unternehmenslandschaft unmittelbar, für Sponsoren, Vermarkter, Agenturen und sportnahe Dienstleister ist die Ergänzung jedoch klar praxisrelevant.
Praxisfolgen für Mandatsvergabe, Qualitätssicherung und Kanzleiwahl
Die Änderungen betreffen formal das anwaltliche Berufsrecht, sie haben aber mittelbare Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von Unternehmen mit externen Rechtsberatern. Fachanwaltschaften dienen in der Praxis als verlässlicher Anhaltspunkt für Spezialisierung. Wenn die theoretischen Anforderungen präziser und aktueller gefasst werden, steigt die Aussagekraft dieses Qualifikationsmerkmals.
Für Unternehmensleitungen, Steuerabteilungen und beratende Berufe lohnt es sich deshalb, bei der Auswahl externer Rechtsberatung noch stärker auf den konkreten Zuschnitt der Spezialisierung zu achten. Das gilt besonders im Gesellschaftsrecht, in compliance-nahen Strafsachverhalten und in branchenspezifischen Sondermaterien. Die Reform zeigt, dass berufsrechtliche Spezialisierung nicht statisch ist, sondern an wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen angepasst wird.
Hinzu kommt der größere Modernisierungskontext. Bereits zum 01.12.2025 wurde der Zeitraum für den Nachweis praktischer Fälle von drei auf fünf Jahre verlängert. Das erleichtert den Erwerb von Fachanwaltschaften in Bereichen mit längeren Mandatszyklen und trägt dazu bei, dass praktische Erfahrung realistischer abgebildet werden kann. Die aktuellen Änderungen knüpfen daran an und verdeutlichen, dass die Anforderungen an Fachanwaltschaften fortlaufend überprüft werden.
Für den Mittelstand ist das ein positives Signal. In einer immer spezialisierteren Beratungslandschaft kommt es nicht nur auf juristische Exzellenz an, sondern auch auf passgenaue, wirtschaftlich verständliche Beratung und effiziente Zusammenarbeit zwischen Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmenssteuerung. Gerade wenn gesellschaftsrechtliche Strukturfragen, Haftungsrisiken, Vertragsgestaltung und betriebliche Prozesse ineinandergreifen, profitieren Unternehmen von klar definierten fachlichen Kompetenzprofilen.
Im Ergebnis bringen die Änderungen der Fachanwaltsordnung ab 01.10.2026 keine Revolution, aber eine sachgerechte und praxisnahe Weiterentwicklung. Unternehmen und beratende Berufe erhalten damit ein etwas präziseres Bild davon, welche Kenntnisse hinter bestimmten anwaltlichen Spezialisierungen stehen. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der rechtlich und betriebswirtschaftlich sauberen Gestaltung ihrer Prozesse mit besonderem Fokus auf Digitalisierung und effiziente Abläufe. Gerade in der Buchhaltung und in angrenzenden Verwaltungsprozessen lassen sich durch strukturierte Prozessoptimierung oft erhebliche Kostenersparungen erzielen, wobei wir hier Mandanten vom kleinen Betrieb bis zum mittelständischen Unternehmen mit breiter Praxiserfahrung unterstützen.
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