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Internationales

EU-Steuertransparenz: Neue Abkommen stärken Informationsaustausch

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Aktualisierte EU-Abkommen schaffen neue Transparenzstandards

Die Europäische Union hat ihre bestehenden Steuerabkommen mit den fünf Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino grundlegend überarbeitet. Der Rat der EU hat am 20. November 2025 die neuen Protokolle gebilligt, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Die aktualisierten Vereinbarungen spiegeln die jüngsten internationalen Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wider, die den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten weiterentwickeln. Ziel ist es, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung wirksamer zu bekämpfen und den innereuropäischen Steuerraum gegenüber Drittländern transparenter zu gestalten.

Für Unternehmen und Finanzinstitute, die grenzüberschreitend tätig sind, stellt diese Reform einen bedeutenden Schritt dar. Der bisherige Informationsaustausch bezog sich vorwiegend auf traditionelle Bankprodukte. Künftig werden auch E-Geld-Produkte und digitale Währungen einbezogen. Dadurch erweitert sich der Kreis der meldepflichtigen Vermögenswerte erheblich, was vor allem FinTech-Unternehmen und Onlinehändler betrifft, die digitale Zahlungsprozesse nutzen.

Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs

Der automatische Informationsaustausch ist ein zentraler Mechanismus, der es Steuerbehörden ermöglicht, relevante Daten über Finanzkonten von Steuerpflichtigen in anderen Staaten zu erhalten. Mit den neuen Abkommen wird dieser Mechanismus nun deutlich ausgeweitet. Neben klassischen Anlageformen werden zukünftig auch moderne Finanzinstrumente wie digitale Währungen und E-Geld-Produkte berücksichtigt. Damit wird eine Lücke geschlossen, die durch die zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs in den vergangenen Jahren entstanden war.

Die erweiterte Datenerhebung betrifft insbesondere Unternehmen mit grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen, etwa Onlinehändler, internationale Dienstleister oder Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der Schweiz oder Liechtenstein. Durch die neuen Standards wird sichergestellt, dass auch solche digitalen Finanzflüsse steuerlich nachvollziehbar werden. Auf diese Weise steigt nicht nur die Transparenz, sondern auch die Rechtssicherheit für seriös agierende Marktteilnehmer.

Von Bedeutung ist zudem, dass die übermittelten Informationen in standardisierter Form und unter Beachtung des Datenschutzrechts verarbeitet werden. Für Finanzinstitute entsteht damit eine erweiterte Pflicht zur Sorgfalt, insbesondere bei der Identifikation wirtschaftlich Berechtigter und bei der Dokumentation ihrer Sorgfaltsmaßnahmen. Diese Anforderungen sind Teil der allgemeinen Bemühungen der EU, Steuerflucht und Geldwäsche durch präventive Transparenzmechanismen zu verhindern.

Neue Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit und Steuerdurchsetzung

Mit den neuen Abkommen wird nicht nur der Informationsaustausch modernisiert, sondern auch ein rechtlich verbindlicher Rahmen für die behördliche Zusammenarbeit geschaffen. Dieser betrifft insbesondere die Beitreibung der Mehrwertsteuer und die Verhinderung grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrugsfälle. Damit soll der Vollzug der Mehrwertsteuerrechte verbessert werden, ein Bereich, der gerade für kleine und mittelständische Unternehmen von großer wirtschaftlicher Relevanz ist. Denn sie sind häufig in Lieferketten eingebunden, die sich über mehrere europäische Länder erstrecken, und müssen dabei steigende Nachweis- und Dokumentationsanforderungen erfüllen.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Abkommen die gegenseitige Amtshilfe bei der Steuererhebung stärken. Behörden können künftig schneller und strukturierter auf übermittelte Informationen reagieren, etwa bei der Verfolgung unzulässiger Steuerpraktiken. Für Unternehmen bedeutet das, dass Fehler in der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Transaktionen künftig mit höherer Wahrscheinlichkeit erkannt werden. Zugleich erhalten sie die Möglichkeit, durch eine saubere Dokumentation und transparente Geschäftsprozesse ihre steuerliche Compliance zu unterstreichen und damit Rechtsrisiken zu reduzieren.

Praktische Auswirkungen und Handlungsempfehlungen

Die Umsetzung der Abkommen erfordert von betroffenen Unternehmen eine Anpassung interner Prozesse, insbesondere in den Bereichen Zahlungsabwicklung, Buchhaltung und Compliance. Für Finanzdienstleister und Unternehmen, die mit digitalen Währungen arbeiten, sind die verschärften Meldeanforderungen besonders relevant. Es empfiehlt sich, die internen Kontrollsysteme frühzeitig an die neuen Vorgaben anzupassen und technische Lösungen zur Datenerfassung und -übermittlung einzuführen, die den erweiterten OECD-Standards entsprechen.

Auch im Bereich der Mehrwertsteuererhebung werden künftig grenzüberschreitende Datenflüsse zwischen Steuerbehörden eine größere Rolle spielen. Mittelständische Unternehmen, etwa im Maschinenbau oder im Onlinehandel, sollten ihre Umsatzsteuerprozesse regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass sie die Anforderungen an die Belegnachweise und Lieferketten-Dokumentation vollständig erfüllen. Wer bisher auf pragmatische Lösungen ohne tiefergehende Automatisierung gesetzt hat, wird die Digitalisierung steuerlicher Prozesse künftig kaum umgehen können.

Die EU geht diesen Weg bewusst, um Integrität, Fairness und Transparenz im internationalen Steuergefüge zu stärken. Während größere Konzerne bereits umfangreiche Compliance-Systeme etabliert haben, bietet die Umsetzung der neuen Standards für kleinere Betriebe die Chance, ihre internen Abläufe zu modernisieren und langfristig effizienter zu gestalten.

Fazit: Transparenz als Chance für Unternehmen im digitalen Zeitalter

Die aktualisierten EU-Abkommen markieren einen weiteren Schritt hin zu einer vollständig vernetzten Steuerwelt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass steuerliche Transparenzpflichten in Zukunft weiter zunehmen werden. Wer sich frühzeitig auf die Digitalisierung seiner Buchhaltungs- und Berichtssysteme einstellt, kann nicht nur regulatorische Anforderungen besser erfüllen, sondern auch Wettbewerbs- und Kostenvorteile erlangen. Die neuen Transparenzregeln sind daher nicht allein eine administrative Pflicht, sondern zugleich ein Motor für die Modernisierung betrieblicher Abläufe. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen auf diesem Weg, indem wir sie bei der digitalen Prozessoptimierung in der Buchhaltung unterstützen und so dauerhafte Effizienzgewinne und erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen.

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