Aktualisierung der EU-Liste und ihre Bedeutung für Unternehmen
Am 4. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission die EU-Liste der Hochrisikoländer überarbeitet, die strategische Defizite in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Anpassung basiert auf aktuellen Erkenntnissen der internationalen Arbeitsgruppe Financial Action Task Force, die in regelmäßigen Abständen prüft, welche Staaten über unzureichende Kontrollmechanismen verfügen. Neu aufgenommen wurden Bolivien und die Britischen Jungferninseln, während mehrere afrikanische Staaten wie Burkina Faso, Mosambik oder Nigeria gestrichen wurden. Für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union ergeben sich hieraus unmittelbare Pflichten, insbesondere im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften.
Der Begriff der Geldwäsche umfasst die Verschleierung der Herkunft illegal erworbenen Vermögens durch Einschleusung in den regulären Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Das Ziel der europäischen und nationalen Regelungen ist es, diese Prozesse zu unterbinden und damit die Integrität des Finanzsystems zu sichern. Unternehmen werden hierbei in die Verantwortung genommen, um verdächtige Transaktionen zu erkennen und zu melden.
Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und Risikoabwägung
Das deutsche Geldwäschegesetz verpflichtet nicht nur Kredit- und Finanzinstitute, sondern auch zahlreiche andere Berufsgruppen wie Immobilienmakler, Notare oder Steuerberater zur Identifizierung von Vertragspartnern und zur kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Sobald eine Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen oder einer Person aus einem als Hochrisikoland eingestuften Staat besteht, gelten verstärkte Sorgfaltspflichten. Diese beinhalten unter anderem die vertiefte Überprüfung der Herkunft der eingesetzten Gelder und gegebenenfalls die Einholung zusätzlicher Informationen zur Geschäftstätigkeit oder zur Eigentümerstruktur.
Für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere in international agierenden Branchen wie dem Onlinehandel oder dem Maschinenexport, ist es daher entscheidend, interne Kontrollsysteme so auszugestalten, dass Transaktionen mit Geschäftspartnern aus betroffenen Ländern frühzeitig erkannt werden. Eine transparente und dokumentierte Risikoanalyse bildet die Grundlage, um sowohl rechtliche Anforderungen zu erfüllen als auch finanzielle Risiken zu minimieren.
Praktische Umsetzung in der Unternehmenspraxis
In der betrieblichen Praxis sind die Herausforderungen vielfältig. Während große Konzerne meist über eigene Compliance-Abteilungen verfügen, müssen kleine und mittlere Betriebe oft pragmatischere Lösungen finden. Entscheidend ist die Einrichtung klar definierter Prozesse, mit denen sich Kunden- und Lieferantenbeziehungen laufend überprüfen lassen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf Zahlungsvorgänge gelegt werden, die aus oder in Hochrisikoländer erfolgen. Hier empfiehlt sich der Einsatz digitaler Monitoring-Systeme, die Transaktionen anhand festgelegter Parameter automatisch bewerten und auffällige Bewegungen melden können.
Gerade im Bereich der Finanzdienstleister, Buchhaltung und Steuerberatung spielt die enge Kooperation zwischen Unternehmen und beratenden Kanzleien eine zentrale Rolle. Werden etwa ausländische Beteiligungen geplant oder Finanzflüsse über internationale Strukturen abgewickelt, muss frühzeitig geprüft werden, ob Partnerländer auf der EU-Liste geführt sind. Auch Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, die internationale Spenden erhalten oder mit Dienstleistern im Ausland zusammenarbeiten, können betroffen sein. In diesen Fällen sind die Dokumentationspflichten besonders sorgfältig zu erfüllen, um Bußgelder und Reputationsrisiken zu vermeiden.
Fazit: Chancen durch Klarheit und strukturierte Prozesse
Die fortlaufende Anpassung der EU-Liste verdeutlicht, dass Geldwäscheprävention kein einmaliger Vorgang, sondern ein permanenter Prozess ist. Unternehmen, die ihre internen Verfahren konsequent anpassen, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen bei Kunden und Partnern. Eine fundierte Risikoanalyse, kombiniert mit modernen IT-Lösungen, ermöglicht es, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu identifizieren und den Verwaltungsaufwand im operativen Geschäft gering zu halten. Die hier geforderte Transparenz wirkt sich positiv auf die gesamte Unternehmensführung aus und stärkt langfristig die wirtschaftliche Stabilität.
Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung. Durch den gezielten Einsatz moderner Systeme lassen sich die gesetzlichen Anforderungen des Geldwäschegesetzes effizient erfüllen und gleichzeitig deutliche Kosten- und Zeitersparnisse erzielen. Wir begleiten Mandanten verschiedener Branchen bei der Einrichtung effektiver Compliance-Strukturen, um nachhaltig sicher und wirtschaftlich zu agieren.
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