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Recht

EU-Geldwäschepaket 2027: Neue Pflichten für Unternehmen und Kanzleien

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einführung in das neue EU-Geldwäschepaket

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Geldwäsche-Verordnung am 10. Juli 2027 wird die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf eine neue, unionsweit einheitliche Grundlage gestellt. Das EU-Geldwäschepaket, dessen gesetzliche Grundlagen bereits im Jahr 2021 verabschiedet wurden und das im Juli 2024 in Kraft trat, schafft ein komplexes Regelwerk, das sowohl öffentliche Stellen als auch sogenannte Verpflichtete – also Unternehmen, Anwaltskanzleien, Finanzinstitute und bestimmte Berufsgruppen – betrifft. Ziel ist eine einheitliche, risikobasierte Umsetzung der Präventionsmaßnahmen in allen Mitgliedstaaten. Die neue europäische Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA (Anti Money Laundering Authority), die am 1. Juli 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, wird hierbei eine zentrale Rolle als Aufsichts- und Koordinationsstelle übernehmen.

Die Geldwäsche-Verordnung konkretisiert zahlreiche bisher nationale Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Während das nationale Recht weiterhin ergänzende Regelungen enthalten kann, wird die Verordnung direkt in allen Mitgliedstaaten gelten und somit unmittelbare Auswirkungen auf den Kanzlei- und Unternehmensalltag entfalten. Besonders relevant ist dies für Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungspraxen, die regelmäßig mit der Abwicklung finanzieller Transaktionen oder der Beratung zu Vermögensstrukturen betraut sind.

Neue Pflichten für Verpflichtete nach der EU-Geldwäsche-Verordnung

Das EU-Geldwäschepaket bringt maßgebliche Verschärfungen und Präzisierungen der bestehenden Pflichten. Im Zentrum steht der Aufbau eines wirksamen Risikomanagements, das zur Erkennung, Bewertung und Minimierung geldwäscherelevanter Risiken erforderlich ist. Unternehmen müssen interne Verfahren schaffen, die sicherstellen, dass Geschäftsbeziehungen und Transaktionen systematisch auf Auffälligkeiten überprüft werden. Dazu gehören die Identifizierung von Vertragspartnern, die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten sowie die laufende Überwachung bestehender Geschäftsbeziehungen.

Eine besondere Bedeutung kommt der sogenannten Sorgfaltspflicht gegenüber Mandanten oder Kunden zu. Diese gliedert sich in die Identifizierungspflicht, die Überprüfung der Identität auf Grundlage zuverlässiger, unabhängiger und aktueller Dokumente sowie die Ermittlung des Zweckes und der angestrebten Art der Geschäftsbeziehung. Im Verdachtsfall oder bei Auffälligkeiten müssen Verpflichtete unverzüglich eine Meldung an die zuständigen Aufsichts- oder Ermittlungsbehörden übermitteln. Auch die Dokumentationspflichten wurden erweitert: Unternehmen müssen alle risikorelevanten Informationen nachvollziehbar, vollständig und jederzeit überprüfbar aufbewahren.

Für Anwältinnen und Anwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer gilt ein abgestufter Pflichtenkatalog, der sich nach der Art der Mandate richtet. Wenn sie beispielsweise bei Finanz- oder Immobilientransaktionen beraten oder Gesellschaftsstrukturen gestalten, sind sie Verpflichtete im Sinne der Geldwäsche-Verordnung. In diesen Fällen greift die Pflicht zur Risikoanalyse, zur Erfassung der Mandantendaten und gegebenenfalls zur Meldung an die zuständige Rechtsanwaltskammer, welche die Funktion der Aufsichtsbehörde innehat.

Auslegung und praktische Umsetzung für Kanzleien und Unternehmen

Zur Unterstützung der Praxis hat die Bundesrechtsanwaltskammer ein ausführliches Auslegungspapier veröffentlicht, das die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage erläutert. Dieses Dokument dient als Orientierung für Kanzleien und Unternehmen, um die neuen Anforderungen der Geldwäsche-Verordnung praxisgerecht umzusetzen. Es berücksichtigt Erfahrungen aus der laufenden Aufsichtstätigkeit der Kammern sowie erste Bewertungen der künftigen Aufsichtsbehörde AMLA. Gleichzeitig soll es regelmäßig fortgeschrieben werden, sobald die Europäische Kommission oder AMLA weitere technische Standards und Leitlinien – sogenannte Regulatory Technical Standards – festlegen.

Die Umsetzung der neuen Regelungen wird in der Praxis weitreichende organisatorische Anpassungen erfordern. Kleinere Kanzleien und mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, interne Prozesse hinsichtlich Identifizierung, Dokumentation und Risikobewertung vollständig zu überarbeiten. Auch digitale Systeme, die bereits zur Mandatsannahme, Rechnungsstellung oder Kundenkommunikation eingesetzt werden, müssen auf ihre Eignung zur Erfüllung der neuen Compliance-Anforderungen überprüft und gegebenenfalls erweitert werden. Wer bereits heute dokumentierte Abläufe nutzt, die Mandatsprüfung und Know-Your-Customer-Prozesse abbilden, hat einen wichtigen Schritt in Richtung Vorbereitung getan. Dennoch sollte die Anpassung an die unionsweit verbindlichen Standards nicht aufgeschoben werden, da die Implementierung derart tiefgreifender Strukturen Monate in Anspruch nehmen kann.

Ein wesentlicher Aspekt des neuen Rechtsrahmens ist die Betonung des risikobasierten Ansatzes. Verpflichtete sollen nicht starr nach Checklisten vorgehen, sondern die individuellen Risiken ihrer Mandanten- und Kundenbeziehungen bewerten. Das erfordert Fachkenntnis, aber auch eine klare organisatorische Dokumentation. Für Unternehmen bedeutet dies, ihre digitale Buchhaltungs- und Verwaltungsinfrastruktur besser mit den Anforderungen der Geldwäscheprävention zu verzahnen.

Empfehlungen zur Vorbereitung und Fazit

Da das EU-Geldwäschepaket erst im Juli 2027 vollständig anwendbar sein wird, bleibt genügend Zeit, sich intensiv mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen. Dennoch ist eine frühzeitige Vorbereitung dringend zu empfehlen. In der Praxis sollte zunächst eine Bestandsaufnahme vorhandener Prozesse erfolgen: Welche Systeme bestehen bereits zur Mandantendatenaufnahme, welche internen Kontrollmechanismen sind vorhanden, und wer trägt innerhalb des Unternehmens oder der Kanzlei die Verantwortung für Compliance-Angelegenheiten? Anschließend empfiehlt es sich, Schulungen für Mitarbeitende durchzuführen, die regelmäßig mit risikobehafteten Transaktionen zu tun haben. Nur durch Bewusstsein und Routine lassen sich die neuen Anforderungen langfristig fehlerfrei umsetzen.

Unternehmen, Kanzleien und insbesondere beratende Berufsgruppen sollten die Gelegenheit nutzen, ihre internen Abläufe ganzheitlich zu digitalisieren und zu standardisieren. Moderne Softwarelösungen erleichtern nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern schaffen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Effizienz. Eine konsequente Digitalisierung des Mandatsmanagements und der Buchhaltung bietet dabei einen doppelten Nutzen – sie reduziert den administrativen Aufwand und sichert zugleich die rechtskonforme Umsetzung der Geldwäschepflichten.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen gezielt bei der Umsetzung solcher Prozesse. Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Digitalisierung und Prozessoptimierung im Finanz- und Buchhaltungsbereich gesammelt und zeigen, wie sich rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Effizienz miteinander verbinden lassen, um langfristig deutliche Kostenvorteile zu erzielen.

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