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Internationales

EU-Entwaldungsverordnung: Umsetzung für Unternehmen ab 2026

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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EU-Entwaldungsverordnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Entwaldungsverordnung stellt viele Unternehmen in Einkauf, Import, Handel und Weitervertrieb vor neue Anforderungen. Besonders relevant ist das Thema für kleine und mittelständische Unternehmen, die Rohstoffe oder Erzeugnisse mit internationalem Bezug beschaffen oder vertreiben. Die Europäische Kommission hat hierzu am 13. Juli 2026 zwei Maßnahmen beschlossen, die die praktische Umsetzung erleichtern sollen. Ziel ist es, vor dem Anwendungsbeginn Ende Dezember mehr Klarheit, bessere Abläufe und höhere Rechtssicherheit zu schaffen.

Im Kern geht es darum, die Anwendung der Verordnung für Unternehmen, Mitgliedstaaten und Partnerländer besser handhabbar zu machen. Dazu wurde zum einen die Liste der von der Verordnung erfassten Produkte über einen delegierten Rechtsakt angepasst. Ein delegierter Rechtsakt ist ein Rechtsakt der Europäischen Kommission, mit dem bestimmte nicht wesentliche Teile einer gesetzlichen Regelung ergänzt oder geändert werden dürfen. Zum anderen wurde über einen Durchführungsrechtsakt geregelt, wie das Informationssystem für die Abgabe von Sorgfaltserklärungen und vereinfachten Erklärungen funktionieren soll. Ein Durchführungsrechtsakt legt fest, wie unionsrechtliche Vorgaben in der Praxis einheitlich umgesetzt werden.

Für die Unternehmenspraxis ist diese Entwicklung wichtig, weil nicht allein die materiellen Pflichten zählen, sondern auch deren technische und organisatorische Umsetzbarkeit. Gerade für importierende Handelsunternehmen, verarbeitende Betriebe, Onlinehändler mit grenzüberschreitenden Lieferketten und spezialisierte Mittelständler mit internationalen Vorlieferanten wird entscheidend sein, ob Prozesse rechtssicher und effizient aufgebaut werden können. Die neuen Maßnahmen der Kommission sollen genau hier ansetzen.

Produktliste und Informationssystem: Was sich konkret ändert

Die erste Maßnahme betrifft die Liste der unter die EU-Entwaldungsverordnung fallenden Produkte. Diese Liste wird aktualisiert und zugleich vereinfacht. Das ist für betroffene Unternehmen von unmittelbarer Bedeutung, weil sich der Pflichtenkreis einer Verordnung in der Praxis häufig erst über die genaue Produkterfassung entscheidet. Wenn die Zuordnung unklar ist, entstehen unnötige Rechtsrisiken, Fehlklassifizierungen und zusätzlicher Abstimmungsaufwand zwischen Einkauf, Zoll, Compliance und Rechnungswesen. Eine vereinfachte und präzisere Produktliste kann daher helfen, betroffene Warenströme schneller zu identifizieren und interne Prüfprozesse sauber abzugrenzen.

Die zweite Maßnahme regelt die Funktionsweise des Informationssystems, über das Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen eingereicht werden sollen. Eine Sorgfaltserklärung ist eine formalisierte Erklärung, mit der ein Unternehmen bestätigt, die erforderlichen Prüfungen im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen durchgeführt zu haben. Die genaue technische Ausgestaltung eines solchen Systems ist keineswegs nur ein Verwaltungsthema. Für Unternehmen entscheidet sie darüber, welche Daten benötigt werden, wer im Unternehmen verantwortlich ist, wie Informationen dokumentiert werden müssen und wie sich die Nachweisführung gegenüber Behörden strukturieren lässt.

Die Kommission verbindet mit beiden Maßnahmen erkennbar das Ziel, mehr Vorhersehbarkeit zu schaffen. Das ist insbesondere für Unternehmen relevant, die ihre Lieferketten mit längeren Vorlaufzeiten steuern. Wer Verträge, Warengruppen, Lieferantenfreigaben und Dokumentationsprozesse anpassen muss, benötigt belastbare Kriterien und verlässliche technische Rahmenbedingungen. Die jetzt beschlossenen Regelungen bauen auf der bereits im Dezember 2025 vereinbarten Gesetzesänderung auf und sind Teil des im Mai 2026 vorgestellten Vereinfachungspakets.

Praxisfolgen der EU-Entwaldungsverordnung für Lieferketten und Compliance

Auch wenn die aktuellen Maßnahmen vor allem der Umsetzung dienen, sollten Unternehmen ihre Betroffenheit nicht nur formal, sondern prozessual prüfen. Die eigentliche Herausforderung liegt regelmäßig nicht in der Kenntnis der Verordnung, sondern in der operativen Verzahnung von Einkauf, Warenwirtschaft, Vertragsmanagement, Dokumentation und interner Kontrolle. Gerade kleine Unternehmen und mittelständische Betriebe verfügen oft nicht über große Compliance Abteilungen. Umso wichtiger ist ein schlanker, nachvollziehbarer und digital gestützter Umsetzungsansatz.

Betroffene Unternehmen sollten zunächst sicherstellen, dass die relevanten Produkte eindeutig identifiziert werden können. Daran schließt sich die Frage an, welche Informationen von Lieferanten benötigt werden und wie diese in internen Systemen erfasst, geprüft und archiviert werden. Wenn ein Informationssystem für Sorgfaltserklärungen verbindlich genutzt werden muss, sollten Zuständigkeiten frühzeitig festgelegt werden. Das betrifft nicht nur die Rechtsabteilung oder Geschäftsführung, sondern häufig auch Einkauf, Logistik und Buchhaltung. Denn in vielen Unternehmen werden belastbare Lieferantendaten, Rechnungsinformationen und Warendokumentationen dezentral gepflegt. Ohne saubere Prozesse steigt das Risiko von Medienbrüchen, Doppelarbeit und Dokumentationslücken.

Für Finanzinstitutionen und kreditgebende Stellen ist das Thema ebenfalls relevant. Nachhaltigkeitsbezogene Regulierung wirkt sich zunehmend auf Risikoanalysen, Lieferkettenstabilität und Governance Bewertungen von Unternehmen aus. Wer als Unternehmen nachweisen kann, dass die neuen Anforderungen strukturiert und systematisch umgesetzt werden, verbessert nicht nur seine Compliance, sondern häufig auch seine Außenwirkung gegenüber Geschäftspartnern und Finanzierungspartnern.

Für Onlinehändler und Handelsunternehmen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Artikel ist die neue Produktabgrenzung besonders bedeutsam. Hier kann bereits die korrekte Kategorisierung von Waren darüber entscheiden, ob zusätzliche Prüfpflichten ausgelöst werden. In spezialisierten Branchen mit komplexen Beschaffungswegen ist wiederum die Nachweisführung gegenüber Lieferanten und Behörden ein zentraler Punkt. Die angekündigte Vereinfachung kann deshalb spürbar entlasten, ersetzt aber nicht die Pflicht, unternehmensinterne Abläufe rechtzeitig anzupassen.

Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung: So bereiten sich Unternehmen sinnvoll vor

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum Anwendungsbeginn Ende Dezember nutzen, um die praktische Umsetzbarkeit im eigenen Betrieb zu prüfen. Dazu gehört zunächst eine Bestandsaufnahme der betroffenen Produkte und Lieferketten. Ebenso wichtig ist die Frage, ob das bestehende ERP System, die Warenwirtschaft oder die Dokumentenablage die erforderlichen Informationen bereits erfassen kann oder ob zusätzliche Prozessschritte notwendig werden. Gerade im Mittelstand ist es sinnvoll, regulatorische Anforderungen nicht isoliert zu behandeln, sondern mit bestehenden Abläufen in Einkauf, Buchhaltung und Controlling zu verbinden.

Rechtssicherheit entsteht in diesem Zusammenhang nicht allein durch juristische Bewertung, sondern durch belastbare Organisation. Wenn Lieferanteninformationen, Erklärungen und Produktdaten konsistent vorliegen, lassen sich spätere Rückfragen oder Prüfungen deutlich besser bewältigen. Die nun von der Kommission beschlossenen Maßnahmen geben hierfür einen wichtigeren und konkreteren Rahmen vor als bisher. Sie erhöhen die Planbarkeit und reduzieren das Risiko, kurz vor Geltungsbeginn noch auf unklare Detailfragen reagieren zu müssen.

Unternehmen sollten deshalb weder in Alarmismus noch in Abwarten verfallen. Sinnvoll ist ein pragmatischer Ansatz, der rechtliche Anforderungen mit digital unterstützten Standardprozessen verbindet. Genau darin liegt der größte betriebswirtschaftliche Nutzen der aktuellen Entwicklungen zur EU-Entwaldungsverordnung. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen mit effizienter Buchhaltung, klaren Prozessen und digitaler Dokumentation zu verbinden. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der Digitalisierung und Prozessoptimierung im Mittelstand, wodurch sich erhebliche Kostenersparungen und dauerhaft belastbare Abläufe erreichen lassen.

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