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Recht

EU-Entwaldungsgesetz: Vereinfachte Pflichten und längere Umsetzungsfrist

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtsrahmen und Zielsetzung des EU-Entwaldungsgesetzes

Das EU-Entwaldungsgesetz verfolgt ein zentrales umwelt- und wirtschaftspolitisches Ziel: Produkte, die innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, sollen nicht aus Quellen stammen, bei denen Entwaldung oder Waldschädigung nachweislich stattgefunden hat. Dieser Rechtsrahmen verpflichtet Unternehmen zu einer sogenannten Sorgfaltspflicht. Darunter versteht man im juristischen Sinne die Verantwortung, Risiken entlang der Lieferkette zu erkennen, Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen und entsprechende Nachweise bereitzuhalten. Das Gesetz wurde 2023 verabschiedet und ist Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie, die insbesondere im Agrar-, Lebensmittel- und Rohstoffsektor tiefgreifende Veränderungen anstößt.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass künftig der Nachweis erforderlich ist, dass ihre Waren – etwa Soja, Palmöl, Kaffee, Holz, Kakao, Rinder oder Kautschuk – nicht von Flächen stammen, die nach dem festgelegten Stichtag abgeholzt oder degradiert wurden. Damit weitet sich auch die Compliance-Pflicht aus: Neben großen internationalen Marktakteuren sind auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen, insbesondere Importeure, Händler und Hersteller mit globalen Bezugsquellen.

Vereinfachung der Pflichten und Aufschub für die Umsetzung

Im November 2025 hat das Europäische Parlament einer Vereinfachung der bisherigen Vorschriften zugestimmt. Die überarbeitete Fassung berücksichtigt die Umsetzbarkeit in der Praxis und die unterschiedlichen Kapazitäten der Unternehmen. Kern der neuen Regelung ist ein zusätzlicher zeitlicher Aufschub. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Anforderungen erst ab dem 30. Dezember 2026 vollständig erfüllen, während Kleinst- und kleine Unternehmen bis zum 30. Juni 2027 Zeit haben.

Dieser Aufschub dient mehreren Zwecken. Zum einen soll die technische Infrastruktur weiter ausgebaut werden, insbesondere das IT-System, mit dem Unternehmen künftig die elektronischen Sorgfaltserklärungen hinterlegen. Zum anderen erhalten Unternehmen die Möglichkeit, interne Prozesse anzupassen und Lieferanten zu prüfen, ohne dabei ihre Lieferketten zu unterbrechen oder wirtschaftliche Nachteile zu riskieren. Gerade im Mittelstand, wo Ressourcen für Compliance- und Nachhaltigkeitsabteilungen häufig begrenzt sind, bietet das zusätzliche Jahr einen wertvollen Spielraum.

Entlastung kleiner Unternehmen und rechtliche Verantwortung

Die neuen Vereinfachungsmaßnahmen sind vor allem für kleine und spezialisierte Betriebe relevant. Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung künftig ausschließlich bei den Unternehmen liegt, die ein Produkt erstmalig auf den EU-Markt bringen. Nachgelagerte Händler, die die Produkte lediglich innerhalb der EU weitervertreiben, werden dadurch von dieser Pflicht entlastet. Für Primärerzeuger – etwa landwirtschaftliche Betriebe oder kleinere Rohstofflieferanten – genügt künftig eine einmalige vereinfachte Erklärung. Diese Anpassung reduziert den administrativen Aufwand erheblich und trägt zu einer praxisgerechteren Umsetzung bei.

Juristisch betrachtet bleibt die Sorgfaltspflicht jedoch eine anspruchsvolle Aufgabe. Unternehmen müssen ihre Lieferketten sorgfältig dokumentieren und nachvollziehbar darlegen können, dass keine Rohstoffe aus riskanten Regionen bezogen werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen, die sowohl Bußgelder als auch den Ausschluss vom EU-Binnenmarkt umfassen können. Um dies zu vermeiden, ist ein strukturiertes Compliance-System erforderlich, das digitale Dokumentation, Risikobewertungen und Nachweisprozesse integriert.

Praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die Vereinfachung der Regelungen sollte nicht als Gelegenheit gesehen werden, die Anpassung aufzuschieben, sondern als Chance, den internen Anpassungsprozess strategisch vorzubereiten. Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, sollten bestehende Beschaffungsstrukturen kritisch überprüfen und Informationsflüsse zu Lieferanten systematisch erfassen. Im Mittelpunkt steht die Einrichtung verlässlicher Prozesse für die Herkunftsnachweise. Auch elektronische Lösungen, beispielsweise spezialisierte Compliance-Tools, können helfen, den Aufwand zu reduzieren und die Datensicherheit zu erhöhen.

Ein entscheidender Aspekt ist zudem die Schulung interner Verantwortlicher. Mitarbeiter im Einkauf, in der Logistik und im Controlling müssen die rechtlichen Anforderungen kennen, um entsprechende Dokumentationen korrekt zu erstellen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsabteilung, Steuerberatung und IT-Abteilung sorgt dafür, dass rechtliche Vorgaben effizient in digitale Abläufe überführt werden können. Das stärkt zugleich die Transparenz entlang der Lieferketten und unterstützt die Erfüllung der europäischen Nachhaltigkeitsziele.

Die Wirksamkeit der Vereinfachungsmaßnahmen soll bis zum 30. April 2026 überprüft werden. Damit bleibt das Regelwerk dynamisch und kann an die Erfahrungen der Wirtschaft und der Aufsichtsbehörden angepasst werden. Unternehmerisch denkende Betriebe sollten sich also darauf einstellen, dass auch nach Inkrafttreten weitere Anpassungen möglich sind und ein hoher Grad an Flexibilität erforderlich bleibt.

Fazit: Zeitgewinn als Chance zur Prozessoptimierung

Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments erhalten Unternehmen ein zusätzliches Jahr, um sich auf die komplexen Anforderungen des EU-Entwaldungsgesetzes vorzubereiten. Diese Fristverlängerung ist mehr als ein Entgegenkommen – sie schafft den notwendigen Rahmen, um Prozesse effizienter zu gestalten und Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie zu integrieren. Wer diese Zeit aktiv nutzt, kann die neuen Vorschriften nicht nur rechtskonform erfüllen, sondern auch Wettbewerbsvorteile generieren.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungs- und Compliance-Prozesse zu digitalisieren und zu optimieren. Durch konsequente Prozessanalyse und den Einsatz moderner Technologien helfen wir, die Umsetzung europäischer Umwelt- und Handelsvorgaben wirtschaftlich effizient zu gestalten und langfristig Kosten einzusparen.

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