Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit korrekt beurteilen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Rechtlicher Hintergrund der Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zählt zu den tragenden Säulen des deutschen Arbeitsrechts. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht für Arbeitnehmende, die infolge einer Krankheit arbeitsunfähig sind, grundsätzlich ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung für bis zu sechs Wochen. Diese Regelung soll die wirtschaftliche Stabilität während einer krankheitsbedingten Abwesenheit sichern und gleichzeitig Missbrauch verhindern. Entscheidend ist, dass eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden kann. Gerade bei psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen, etwa bei Kopf- oder Spannungsschmerzen, treten in der Praxis häufig Streitigkeiten darüber auf, ob eine solche Bescheinigung als ausreichend belastbar angesehen werden kann.

Praktische Bedeutung der aktuellen Entscheidung

In einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 3 SLa 138/25) wurde klargestellt, dass auch bei Beschwerden wie Spannungskopfschmerzen eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gegeben sein kann, wenn die ärztliche Diagnose nachvollziehbar ist und auf einer fundierten medizinischen Bewertung beruht. Der Fall betraf einen Elektroniker, der nach eigener Kündigung arbeitsunfähig gemeldet war. Die Arbeitgeberin verweigerte die Entgeltfortzahlung, da sie Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung hatte und einen Zusammenhang mit der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermutete. Das Gericht kam jedoch nach umfassender Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass der Kläger aufgrund ärztlich bestätigter Kopfschmerzen tatsächlich arbeitsunfähig war.

Damit stellt die Entscheidung klar, dass die subjektive Plausibilität der Erkrankung nicht an arbeitsrechtliche Konflikte gekoppelt werden darf. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein gesetzlich anerkanntes Beweismittel mit hoher Beweiskraft. Nur wenn konkrete, objektive Umstände vorliegen, die Zweifel an ihrer Richtigkeit rechtfertigen, darf der Arbeitgeber diese anzweifeln. Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen einer Kündigung und einer Krankmeldung reicht dafür nicht aus.

Relevanz für Unternehmen und Personalverantwortliche

Für Personalabteilungen und Arbeitgeber kleiner und mittlerer Unternehmen ergibt sich aus der Entscheidung die Notwendigkeit, Krankmeldungen sorgfältig, aber mit der gebotenen rechtlichen Zurückhaltung zu prüfen. Eine pauschale Ablehnung der Entgeltfortzahlung kann ein erhebliches prozessuales Risiko darstellen, insbesondere wenn das Gericht im Nachhinein die Arbeitsunfähigkeit als bewiesen ansieht. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass psychosomatische Erkrankungen wie Spannungskopfschmerzen medizinisch schwer objektivierbar sind, jedoch rechtlich denselben Schutz genießen wie körperlich klar erkennbare Leiden.

Im betrieblichen Alltag ist es ratsam, krankheitsbedingte Abwesenheiten zunächst zu akzeptieren und im Zweifelsfall ein betriebliches Eingliederungsmanagement in Betracht zu ziehen, um künftige Konflikte zu vermeiden. Typischerweise ist auch ein Dialog mit der betroffenen Person sinnvoll, solange dieser vertrauensvoll und nicht als Druckmittel verstanden wird. Für Unternehmen mit einer Vielzahl regelmäßig Beschäftigter, etwa in Dienstleistungsbranchen oder Pflegeeinrichtungen, bedeutet dies, interne Prozesse zur Krankheitsmeldung und Dokumentation klar zu definieren. Eine rechtssichere Handhabung kann spätere Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf verdeutlicht, dass arbeitsrechtliche Sorgfalt in der Entgeltfortzahlung auch Empathie und Verständnis für die medizinische Beurteilung erfordert. Arbeitgeber müssen zwischen der Pflicht zur Kostenkontrolle und dem Respekt vor der ärztlichen Diagnostik abwägen. Während Missbrauchsverdacht ernst genommen werden darf, sollte eine pauschale Unterstellung fehlender Erkrankung ohne stichhaltige Anhaltspunkte unterbleiben. Unternehmen profitieren langfristig von einer vertrauensbasierten Unternehmenskultur, die auch in Konfliktphasen getragen ist. Gerade in Zeiten zunehmender psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist eine feinfühlige, rechtskonforme Reaktion ein wesentlicher Bestandteil moderner Personalführung.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung sowie bei der juristisch fundierten Gestaltung interner Abläufe. Durch effiziente Strukturen und rechtssichere Prozesse lassen sich nicht nur Personalkonflikte vermeiden, sondern auch erhebliche Kostenersparnisse erzielen – von der klassischen Lohnabrechnung bis zur digitalen Dokumentation von Arbeitsunfähigkeiten.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.