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Wirtschaft

Energiepreis-Entlastung ab 2026: Chancen für Unternehmen nutzen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue Rahmenbedingungen durch die Energiepreis-Entlastung

Mit Beginn des Jahres 2026 treten umfassende Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich in Kraft, die sowohl private Haushalte als auch Unternehmen unmittelbar betreffen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Wirtschaft zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Produktionskosten in Deutschland nachhaltig zu senken. Die zentralen Änderungen betreffen die Abschaffung der sogenannten Gasspeicherumlage, Zuschüsse zu den Strom-Netzentgelten sowie die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für produzierende Betriebe. Damit werden insbesondere Industrie, Handwerk und energieintensive Branchen entlastet, die bislang in erheblichem Maß von stark schwankenden Energiepreisen betroffen waren.

Der wirtschaftspolitische Hintergrund dieser Maßnahmen ist eindeutig: Energie ist ein entscheidender Standortfaktor. Hohe Energiekosten mindern die internationale Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere für Mittelständler und produzierende Betriebe, die im globalen Vergleich mit engen Margen kalkulieren müssen. Auch kleinere Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Pflegeeinrichtungen oder Bäckereien können durch die Entlastungen eine spürbare Reduzierung ihrer Betriebsausgaben erreichen. Damit soll verhindert werden, dass Produktionsverlagerungen in Länder mit günstigeren Energiebedingungen zunehmen.

Abschaffung der Gasspeicherumlage und ihre Folgen

Eine der zentralen Maßnahmen ist die Abschaffung der bisher erhobenen Gasspeicherumlage. Diese Umlage diente ursprünglich dazu, die Befüllung nationaler Gasspeicher zu sichern und so die Energieversorgung in Deutschland zu stabilisieren. Durch die geänderte Energiestruktur und stabile Speicherstände hat die Bundesregierung jetzt beschlossen, diese Zusatzbelastung für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen zu streichen. Damit sinken die Gaspreise ab 2026 direkt, da Versorger die Umlage nicht mehr weitergeben müssen. Dies wirkt sich nicht nur auf Heiz- und Produktionskosten aus, sondern hat auch positive Sekundäreffekte auf die Strompreise, weil Gas häufig als sogenannte referenzbildende Energiequelle für die Strompreisbildung dient.

In der Praxis führt die Reform dazu, dass gerade Betriebe mit hohem Gasverbrauch, etwa aus der Lebensmittelverarbeitung oder aus dem Baugewerbe, eine substanzielle Entlastung ihrer Energiekosten erfahren. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die beträchtliche Energiemengen für Heizung und Warmwasser benötigen, profitieren mittelbar von dieser Maßnahme.

Zuschüsse zu Strom-Netzentgelten und dauerhafte Senkung der Stromsteuer

Ergänzend dazu stellt der Bund ab 2026 jährlich 6,5 Milliarden Euro bereit, um die Übertragungsnetzbetreiber bei der Finanzierung der Netzentgelte zu entlasten. Die Netzentgelte machen einen erheblichen Anteil am Strompreis aus und wirken sich damit direkt auf alle Stromkunden aus. Durch den staatlichen Zuschuss werden die Netzentgelte verringert und somit die Stromkosten für private und gewerbliche Nutzer gleichermaßen gesenkt. Besonders wichtig ist dieser Schritt für energieintensive Betriebe, deren Produktionsprozesse durch konstanten Energiebedarf geprägt sind. Eine Senkung dieser variablen Kostenposition kann die Liquidität deutlich verbessern und finanzielle Spielräume für Investitionen in Technologie und Digitalisierung schaffen.

Hinzu kommt die dauerhafte Reduzierung der Stromsteuer auf dem bisherigen, niedrigeren Niveau. Diese Steuerform, die ursprünglich im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt wurde, soll gezielt produzierende Unternehmen und die Land- sowie Forstwirtschaft entlasten. Schätzungen zufolge profitieren über 600.000 Betriebe von dieser Entlastung. Die Maßnahme entspricht einem zusätzlichen steuerlichen Anreiz, Energie effizient zu nutzen und Investitionen in nachhaltige Technologien voranzutreiben. Für den Mittelstand ergibt sich daraus die Chance, langfristig wirtschaftlicher und planbarer zu produzieren.

Praktische Konsequenzen und strategische Handlungsempfehlungen

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Energiepreis-Entlastung ein entscheidendes Signal, um die Kostenstruktur deutscher Unternehmen in einem zunehmend globalisierten Umfeld zu stabilisieren. Die Entlastung von rund 10 Milliarden Euro jährlich kommt direkt und indirekt den Unternehmen zugute. Auch Onlinehändler oder Dienstleister, die über Logistikzentren eigene Energieverbräuche steuern, spüren die Einsparungen über geringere Nebenkosten und sinkende Beschaffungspreise.

Unternehmen sollten die sich bietenden finanziellen Spielräume aktiv nutzen, um ihre Energieeffizienz zu steigern und in digitale Steuerungsprozesse zu investieren. Die ab 2026 verringerten Energieabgaben können als Hebel für betriebliche Modernisierung dienen. Dazu zählt beispielsweise die Einführung digitaler Energiemanagementsysteme, mit denen die Nutzung von Strom und Gas in Echtzeit überwacht und optimiert werden kann. Ebenso kann die Investition in erneuerbare Eigenversorgung, etwa durch Photovoltaik-Anlagen, mit wachsender Wirtschaftlichkeit verbunden sein, da die Differenz zwischen Netzstromkosten und Selbstversorgung weiterhin zunimmt.

Rechtlich ist relevant, dass alle beschriebenen Maßnahmen ihren Niederschlag im Energiewirtschaftsrecht beziehungsweise im Stromsteuergesetz finden. Sie sind damit verlässlich und planbar innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen verankert. Änderungen, wie sie der Bundesrat und Bundestag im November 2025 beschlossen haben, sind abgeschlossen und ab Januar 2026 rechtskräftig in Kraft. Eine rechtliche Unsicherheit für Unternehmen besteht daher nicht.

Für steuerberatende Kanzleien und Unternehmen im Rechnungswesen bedeutet dies, dass die energiekostenbezogenen Betriebsausgaben ab dem Geschäftsjahr 2026 neu bewertet werden können. Steuerliche Vorausberechnungen und Planungen sollten die geringeren Belastungen berücksichtigen, um Investitionen und Liquiditätsplanung optimal aufeinander abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die Entlastungen nicht als Subvention, sondern als strukturelle Reduktion öffentlicher Abgaben gelten – sie wirken also dauerhaft im betrieblichen Ergebnis fort.

Fazit: Die Energiepreis-Entlastung ab 2026 ist weit mehr als ein unmittelbares Sparprogramm. Sie markiert eine Richtungsänderung in der energiepolitischen und wirtschaftlichen Steuerung Deutschlands und eröffnet insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen neue Handlungsspielräume. Wer die verminderten Energiekosten mit einer gezielten Investition in Effizienz und Digitalisierung kombiniert, kann seine Wettbewerbsfähigkeit langfristig stärken. Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen dabei, diese neuen Chancen durch digitale Buchhaltungsprozesse und optimierte betriebswirtschaftliche Abläufe zu nutzen. Wir unterstützen kleine und mittelständische Mandanten bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung sowie der digitalen Transformation, um nachhaltige Kostenvorteile und Effizienzsteigerungen zu realisieren.

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