Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Digitalisierung

Elektronisches Empfangsbekenntnis im Fokus: Beweiswert bleibt stark

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Elektronisches Empfangsbekenntnis und seine rechtliche Bedeutung

Das elektronische Empfangsbekenntnis spielt im elektronischen Rechtsverkehr eine zentrale Rolle. Es dient dem Nachweis, dass ein bestimmtes Schriftstück einer empfangsberechtigten Person, typischerweise einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, tatsächlich zugestellt wurde. Grundlage ist die gesetzlich vorgesehene Zustellung über das besondere elektronische Anwaltspostfach, kurz beA. Der Nachweis erfolgt durch das vom Empfänger abgegebene elektronische Empfangsbekenntnis, kurz eEB, das bestätigt, dass das Dokument entgegengenommen wurde und damit als zugestellt gilt. Diese Zustellungsform ist für Unternehmen, insbesondere für Kanzleien, Verbände, Krankenhäuser und andere institutionell organisierte Einrichtungen, relevant, weil sie im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung auch interne Kommunikations- und Fristenkontrollprozesse betrifft.

Im elektronischen Rechtsverkehr ist das eEB nicht nur eine technische Funktion, sondern ein rechtlich wirksamer Akt. Es löst die Beweiswirkung einer ordnungsgemäßen Zustellung aus. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. 25 U 114/24) die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen diese Beweiswirkung erschüttert werden kann. Die Entscheidung betont deutlich, dass bloße Zweifel am im eEB angegebenen Datum nicht ausreichen, um dessen Gültigkeit in Frage zu stellen. Damit stärkt das Gericht die formelle Stabilität digitaler Zustellprozesse.

Die Maßstäbe für den Gegenbeweis

Im vorliegenden Fall ging es um eine Zustellung eines Versäumnisurteils über das beA. Trotz mehrerer gerichtlicher Erinnerungen wurde das elektronische Empfangsbekenntnis erst Wochen nach der Zustellungsnachricht abgegeben und auf ein späteres Datum datiert. Das Ausgangsgericht, das Landgericht Freiburg, sah hierin den Nachweis einer verspäteten Kenntnisnahme und verwarf den Einspruch als verfristet. Die Berufungsinstanz, das OLG Karlsruhe, hob diese Entscheidung jedoch auf und stellte klar, dass selbst erhebliche zeitliche Differenzen zwischen der Übermittlung und der Abgabe des eEB die gesetzliche Beweiswirkung nicht zwingend erschüttern. Maßgeblich sei, ob mit hinreichender Sicherheit jede ernsthafte Möglichkeit ausgeschlossen werden könne, dass die Angaben im eEB zutreffen. Zweifel genügen nicht. Diese Differenzierung ist juristisch von erheblicher Bedeutung, weil sie klarstellt, dass die Beweislast beimjenigen verbleibt, der die Unrichtigkeit des eEB behauptet.

Das Gericht betonte, dass selbst ein erkennbar unorganisierter Kanzleibetrieb oder eine Pflichtverletzung im Umgang mit elektronischen Zustellungen nicht automatisch den Rückschluss zulässt, dass der Annahmewille – also die bewusste Entscheidung, das Dokument entgegenzunehmen – bereits früher bestand. Der Annahmewille ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das entscheidende Kriterium für das Wirksamwerden einer Zustellung. Damit wird die Beweislast für den Gegenbeweis hoch angesetzt: Nur eindeutige Beweise können die Wirkung des eEB entkräften, nicht bloße Mutmaßungen über mangelnde Kanzleidisziplin oder technische Verzögerungen.

Abgrenzung von technischem Zugang und rechtlicher Zustellung

Ein wichtiger Aspekt der Karlsruher Entscheidung liegt in der Unterscheidung zwischen dem technisch möglichen Zugriff auf ein elektronisches Dokument und der rechtlich maßgeblichen Zustellung. Selbst wenn das beA-Nachrichtenjournal objektiv nachweist, dass eine Nachricht zu einem früheren Zeitpunkt eingegangen und geöffnet wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass die empfangsberechtigte Person den Annahmewillen bereits zu diesem Zeitpunkt gebildet hatte. Das Öffnen einer Nachricht ist zwar eine Vorstufe der Kenntnisnahme, ersetzt sie aber nicht. Ebenso belegt ein beA-Protokoll lediglich technische Vorgänge wie Eingang und Sichtung, sagt jedoch nichts über die subjektive Entscheidung aus, den Zustellvorgang rechtlich zu vollziehen. Diese Differenzierung ist nicht nur formaljuristisch bedeutsam, sondern auch praktisch relevant. Für Kanzleien, Verwaltungen und andere professionelle Organisationseinheiten, die elektronische Postfächer nutzen, lässt sich daraus ableiten, dass die interne Organisation darauf ausgerichtet sein muss, den Annahmeprozess transparent, dokumentiert und zuverlässig zu gestalten.

Das Urteil zeigt zudem, dass das Fehlen eines beA-Nachrichtenjournals – etwa weil es zwischenzeitlich gelöscht wurde oder technisch nicht mehr verfügbar ist – die Beweiswirkung des eEB nicht automatisch erschüttert. Entscheidend bleibt, dass der Absender oder das Gericht auf die formale Zuverlässigkeit des eEB vertrauen darf, solange keine eindeutigen gegenteiligen Nachweise vorgelegt werden. Damit stärkt das Gericht die Rechtssicherheit für den gesamten Bereich der elektronischen Kommunikation im Rechtsverkehr, was auch für Unternehmen, die zunehmend digital mit Behörden oder Gerichten korrespondieren, von zentraler Bedeutung ist.

Praxisbewertung und Fazit

Für die Praxis bedeutet die Entscheidung des OLG Karlsruhe eine bedeutende Bestätigung der Rechtssicherheit im digitalen Zustellprozess. Anwältinnen, Anwälte sowie Unternehmen und Institutionen, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, können sich darauf verlassen, dass ein ordnungsgemäß abgegebenes elektronisches Empfangsbekenntnis seinen Beweiswert behält, solange kein eindeutiger Gegenbeweis erbracht wird. Gleichwohl unterstreicht die Entscheidung die Pflicht, die Organisation des elektronischen Posteingangs mit der erforderlichen Sorgfalt zu gestalten. Verspätete Reaktionen, interne Verzögerungen oder organisatorische Mängel können im Einzelfall zwar berufsrechtlich relevant sein, verändern aber nicht automatisch die Beweiswirkung der Zustellung. Damit bleibt das eEB ein tragendes Element des elektronischen Rechtsverkehrs, das für Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit sorgt.

Aus unternehmerischer Sicht lohnt es sich, aus dieser Entscheidung Konsequenzen für das eigene Prozessmanagement zu ziehen. Eine saubere Dokumentation, automatisierte Eingangsbestätigungen und klar definierte Arbeitsabläufe tragen dazu bei, Zustellprozesse transparent zu halten und Fristen sicher zu wahren. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die zunehmend digitale Kommunikationsformen mit Behörden oder Vertragspartnern nutzen, profitieren von klar strukturierten und dokumentierten Prozessen. Dabei unterstützen wir als Kanzlei Unternehmen aller Größenordnungen bei der Digitalisierung und der organisatorischen Optimierung ihrer Buchhaltungs- und Kommunikationsprozesse. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass moderne digitale Strukturen nicht nur die Rechtssicherheit erhöhen, sondern auch erhebliche Kosten- und Zeitersparnisse ermöglichen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.