Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Digitalisierung

Elektronische Kommunikation Pflicht für Steuerberater seit 2023

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Elektronische Übermittlungspflicht für Steuerberater – aktuelle Entscheidung mit Signalwirkung

Mit Urteil vom 16. Oktober 2025 (Az. VI R 9/24) hat der Bundesfinanzhof eine für Steuerberater, Unternehmen und ihre steuerlichen Vertreter gleichermaßen praxisrelevante Entscheidung gefällt. Sie betrifft die Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs bei der Kommunikation mit den Finanzgerichten. Das Gericht stellte klar, dass seit dem 1. Januar 2023 sämtliche Anträge von Steuerberatern, also auch ein Antrag auf mündliche Verhandlung nach einem Gerichtsbescheid, ausschließlich elektronisch über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) einzureichen sind. Der Versuch einer Übermittlung per Telefax oder in Papierform genügt dem gesetzlichen Formerfordernis nicht mehr. Diese Entscheidung ist bedeutsam, weil sie die endgültige digitale Zuständigkeit der steuerberatenden Berufe im finanzgerichtlichen Verfahren bestätigt und zugleich die Anforderungen der Finanzgerichtsordnung fortentwickelt.

Der zugrunde liegende Sachverhalt stammt aus einem Verfahren vor dem Finanzgericht Bremen. Ein Steuerberater hatte dort einen Antrag auf mündliche Verhandlung per Telefax eingereicht, weil sein elektronisches Postfach angeblich noch nicht eingerichtet worden sei. Der Bundesfinanzhof befand jedoch, dass diese Argumentation unbeachtlich ist, denn der sichere Übermittlungsweg über das beSt stand bereits zum 1. Januar 2023 allgemein zur Verfügung. Die Einrichtungspflicht und technische Nutzbarkeit der Systeme seien von diesem Zeitpunkt an den Berufsträgern konkret zumutbar gewesen.

Rechtliche Begründung und Kernaussagen der Entscheidung

Die Richter des VI. Senats stützten ihre Entscheidung auf mehrere Vorschriften der Finanzgerichtsordnung, insbesondere auf die §§ 52a und 52d. Nach § 52d Satz 1 und 2 Finanzgerichtsordnung müssen steuerliche Prozessbevollmächtigte, die über einen sicheren Übermittlungsweg verfügen, ihre Schriftsätze als elektronisches Dokument einreichen. Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, eingeführt auf Grundlage des Steuerberatungsgesetzes, bildet diesen sicheren Übermittlungsweg. Mit dem Grundsatzurteil bekräftigt der Bundesfinanzhof, dass diese Pflicht ab dem 1. Januar 2023 uneingeschränkt gilt – unabhängig davon, ob einzelne Kanzleien ihre Systeme technisch vollständig implementiert haben oder nicht.

Der Bundesfinanzhof wies in seiner Begründung darauf hin, dass die Verpflichtung zur digitalen Einreichung eine unmittelbare gesetzliche Folge des elektronischen Rechtsverkehrs ist. Der Gesetzgeber will damit vor allem Verfahrenssicherheit schaffen, Übertragungsfehler minimieren und Bearbeitungsprozesse beschleunigen. Ein strukturelles oder organisatorisches Versäumnis einer Kanzlei – wie das Fehlen eines Registrierungsbriefs der Bundessteuerberaterkammer – kann diese Pflicht nicht aussetzen. Eine wirksame Ersatzeinreichung sei nur dann möglich, wenn nachweislich eine vorübergehende technische Störung des elektronischen Systems vorliegt. Der bloße Umstand, dass ein Postfach noch nicht aktiviert wurde, reicht dafür nicht aus.

Besondere Bedeutung misst der Bundesfinanzhof auch der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei. Eine solche ist nur dann zulässig, wenn die versäumte Handlung nachgeholt wird. Im verhandelten Fall hatten die Kläger die versäumte elektronische Einreichung nicht nachgeholt, sodass auch eine Wiedereinsetzung ausgeschlossen blieb. Schließlich stellte der Bundesfinanzhof klar, dass eine fehlende oder unvollständige Rechtsmittelbelehrung den Fachkundigen nicht davon entbindet, die gesetzlich vorgeschriebene Form einzuhalten. Wer berufsmäßig vor Finanzgerichten auftritt, muss die geltenden Formvorschriften kennen und beachten.

Relevanz und Folgen für Unternehmen, Steuerberater und Branchenvertreter

Für kleine und mittelständische Unternehmen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Onlinehändler und andere spezialisierte Betriebe hat diese Entscheidung indirekte, aber weitreichende Konsequenzen. Sie verdeutlicht, dass die Kommunikation mit der Finanzverwaltung und den Gerichten zunehmend auf digitale Prozesse umgestellt wird. Unternehmer, die über Steuerberater kommunizieren, sollten sicherstellen, dass ihre Berater technisch auf dem neuesten Stand sind und alle Übermittlungswege den gesetzlichen Anforderungen genügen. Im Umkehrschluss bedeutet das Urteil, dass Fehler in der formalen Kommunikation schwerwiegende Folgen haben können, bis hin zum Verlust von Rechtspositionen.

Für Steuerberater und Kanzleien ist die Entscheidung ein deutlicher Appell an die organisatorische und technische Modernisierung. Das beSt ist keine unverbindliche Option, sondern zwingendes Instrument für die Teilnahme am Rechtsverkehr. Auch wenn die Bundessteuerberaterkammer die Einführung gestaffelt umgesetzt hat, bestand für Kanzleien ausreichende Möglichkeit, über das sogenannte Fast-Lane-Verfahren frühzeitig Zugriff zu erhalten. Der Bundesfinanzhof verdeutlicht mit seiner Entscheidung, dass die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der elektronischen Infrastruktur bei den nutzungspflichtigen Berufsträgern liegt. Eine Unkenntnis oder verspätete Einrichtung schützt nicht vor Rechtsnachteilen.

In der Praxis bedeutet das für Unternehmen, dass sie ihre steuerberatenden Dienstleister im Rahmen der Compliance regelmäßig auf technische und organisatorische Standards überprüfen sollten. Gerade im Mittelstand, wo viele digitale Prozesse noch parallel zu klassischen Kommunikationsformen ablaufen, kann eine nicht fristgerechte elektronische Übermittlung erhebliche Risiken bergen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit hohem Berichtswesen, ebenso wie Onlinehändler mit internationalen Strukturen, sollten diese Anforderungen in ihre internen Kontrollsysteme und Dokumentationsprozesse integrieren.

Digitale Compliance und Handlungsempfehlung für die Zukunft

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung des steuerlichen Verfahrenswesens. Sie zeigt deutlich, dass der elektronische Rechtsverkehr keine Erprobungsphase mehr ist, sondern verbindliche Realität. Für kleine und mittelständische Unternehmen empfiehlt es sich daher, die eigene Buchhaltungs- und Belegverwaltung in enger Abstimmung mit ihren Steuerberatern zu digitalisieren und Prozessabläufe so zu gestalten, dass rechtliche und technische Fristen sicher eingehalten werden können. Jede Fristversäumnis aufgrund fehlerhafter Kommunikation kann unternehmerische Risiken nach sich ziehen, die mit geringfügigem Mehraufwand hätten vermieden werden können.

Die Modernisierung der Kommunikationswege sollte nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance zur Prozessoptimierung verstanden werden. Die automatisierte Dokumentenübermittlung, revisionssichere Archivierung und digitale Signaturverfahren verbessern nicht nur die Rechtssicherheit, sondern senken langfristig auch Kosten. Gerade im Mittelstand, wo Effizienzsteigerung und Zeitersparnis betriebswirtschaftliche Priorität besitzen, lassen sich durch konsequente digitale Transformation in Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern erhebliche Vorteile erzielen. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen aller Größenklassen bei der Digitalisierung und Optimierung ihrer Buchhaltungsprozesse. Durch den gezielten Einsatz digitaler Werkzeuge erreichen wir für unsere Mandanten – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zur spezialisierten Pflegeeinrichtung – nachhaltige Effizienzgewinne und spürbare Kostenersparnisse.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.