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Einkommensteuer

Einkommensteuerreform 2027: Entlastung für Familien und KMU

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einkommensteuerreform 2027: Was für Familien und Unternehmen geplant ist

Die Bundesregierung hat am 2. Juli 2026 eine steuerpolitische Reform angekündigt, mit der vor allem kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden sollen. Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen, also auf den nach gesetzlichen Abzügen verbleibenden steuerlich relevanten Einkommensbetrag. Im Mittelpunkt der Reform stehen Beschäftigte, Familien mit Kindern und gewerbliche Personenunternehmer, also Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Gewinne unmittelbar der persönlichen Einkommensteuer unterliegen, etwa viele Handwerksbetriebe, Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Die geplanten Maßnahmen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Nach den veröffentlichten Eckpunkten umfasst das Paket insbesondere eine Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Arbeitnehmerpauschbetrags. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt, um das Existenzminimum zu sichern. Der Kinderfreibetrag berücksichtigt das Existenzminimum von Kindern im Steuerrecht. Das Kindergeld ist eine laufende staatliche Leistung für Familien. Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ein pauschaler Werbungskostenabzug für Beschäftigte, der ohne Einzelnachweis steuermindernd wirkt.

Zusätzlich soll der Spitzensteuersatz später greifen. Künftig soll dieser erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro einsetzen. Damit wird der Tarifverlauf im Bereich zwischen 17.800 Euro und 70.600 Euro abgeflacht. Für viele Steuerpflichtige bedeutet das eine geringere Belastung im mittleren Einkommensbereich und damit mehr verfügbares Nettoeinkommen. Das gesamte Entlastungsvolumen wird mit rund 10 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.

Für Unternehmen ist diese Reform nicht nur privat relevant. Sie betrifft auch die Personalpolitik, die Lohnabrechnung und die Kommunikation mit Mitarbeitenden. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren mittelbar davon, wenn Beschäftigte bei gleichem Bruttolohn mehr Netto erhalten. In Zeiten hoher Kosten für Energie, Mobilität, Wohnen und den täglichen Lebensbedarf kann dies die Bindung von Fachkräften stärken, ohne dass jeder Entlastungseffekt allein über zusätzliche Gehaltserhöhungen finanziert werden muss.

Steuerentlastung 2027 im Detail: Wer profitiert besonders

Besonders deutlich fällt die beabsichtigte Entlastung bei Familien mit Kindern aus. Nach den veröffentlichten Schätzungen kann eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen und einem Haushaltseinkommen von rund 60.000 Euro ab dem Jahr 2028 im Vergleich zu heute mit mehr als 600 Euro zusätzlicher Entlastung pro Jahr rechnen. Auch für Alleinerziehende werden spürbare Verbesserungen erwartet. Die veröffentlichten Beispielrechnungen gehen jeweils von heute geltenden Sozialabgaben aus und stellen erste Schätzwerte dar.

Die vorgesehenen Anhebungen sollen voraussichtlich in zwei Stufen erfolgen. Der Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen. Das Kindergeld soll bis 2028 auf 272 Euro angehoben werden. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen. Diese Beträge stehen noch unter dem Vorbehalt des weiteren Gesetzgebungsverfahrens sowie der finalen Bezifferung auf Grundlage des Existenzminimumberichts. Unternehmen und Steuerpflichtige sollten deshalb zwischen politischer Einigung und tatsächlich verabschiedeter Gesetzeslage klar unterscheiden.

Von Bedeutung ist außerdem, dass die Entlastung nicht nur Arbeitnehmerhaushalte betrifft. Auch gewerbliche Personenunternehmerinnen und Personenunternehmer sollen von der Tarifverschiebung profitieren. Das ist vor allem für inhabergeführte kleine Unternehmen relevant, deren Gewinne nicht der Körperschaftsteuer, sondern direkt der Einkommensteuer unterliegen. Für viele Betriebe im Handwerk, im Dienstleistungsbereich, im Handel oder im Gesundheitswesen kann die Reform daher sowohl im privaten Bereich der Inhaber als auch bei der strategischen Liquiditätsplanung Wirkung entfalten.

Für mittelständische Unternehmen ist zudem die Signalwirkung relevant. Wenn die Einkommensteuerbelastung im unteren und mittleren Bereich sinkt, kann dies die Konsumnachfrage stabilisieren. Branchen mit hoher Binnenorientierung, etwa Einzelhandel, regionale Dienstleister oder bestimmte Onlinehändler, beobachten solche Veränderungen regelmäßig mit Blick auf Umsatzentwicklung und Preisakzeptanz. Auch wenn der direkte Effekt individuell unterschiedlich ausfällt, ist die Reform damit wirtschaftlich breiter relevant als nur im Rahmen der privaten Steuererklärung.

Gegenfinanzierung der Einkommensteuerreform: Was sich zusätzlich ändert

Die geplante Entlastung soll nicht isoliert erfolgen. Zur Gegenfinanzierung ist vorgesehen, dass sehr hohe Einkommen stärker belastet werden. Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro soll ein Steuersatz von 47 Prozent greifen. Damit verschiebt sich die Belastung im oberen Einkommenssegment, während die große Mehrheit der Steuerpflichtigen entlastet werden soll.

Hinzu kommt der Abbau einzelner Steuersubventionen. Besonders praxisrelevant ist die angekündigte Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Diese soll von 20 Prozent auf 15 Prozent sinken, wodurch sich der maximale jährliche Entlastungsbetrag von bisher bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro verringern würde. Das betrifft private Haushalte, kann aber indirekt auch handwerkliche Betriebe berühren, wenn sich Nachfragestrukturen im Privatkundengeschäft verändern.

Ebenfalls vorgesehen ist eine Erhöhung des Pauschalsteuersatzes bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit besonderen pauschalen Abgabenregelungen. Für Arbeitgeber, die Minijobber einsetzen, kann dies zu höheren Lohnnebenkosten führen. Gerade kleine Unternehmen in Gastronomie, Pflege, Einzelhandel oder bei saisonalen Geschäftsmodellen sollten diese Änderung aufmerksam beobachten, weil sie sich unmittelbar auf die Personalkalkulation auswirken kann.

Die Reform enthält zudem eine finanzverfassungsrechtlich relevante Komponente. Der Bund will die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleichen, soweit sie über die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld hinausgehen, abzüglich der erwarteten Einnahmeverbesserungen aus den weiteren Maßnahmen. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Die politische Umsetzbarkeit der Reform hängt auch an der Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss bleibt deshalb eine sorgfältige Beobachtung des Verfahrens notwendig.

Praxisfolgen für kleine und mittlere Unternehmen ab 2027

In der Praxis sollten Unternehmen die Reform frühzeitig aus zwei Perspektiven bewerten. Erstens geht es um die Wirkung auf Mitarbeitende und Inhaber. Zweitens geht es um die technischen und organisatorischen Folgen in der Lohnabrechnung, Liquiditätsplanung und Mandantenberatung. Sobald die gesetzlichen Regelungen final verabschiedet sind, müssen Lohnprogramme, Abrechnungsprozesse und gegebenenfalls Vorschaurechnungen angepasst werden. Wer hier früh strukturiert arbeitet, kann Rückfragen von Beschäftigten schneller beantworten und Personalentscheidungen fundierter vorbereiten.

Für kleine Unternehmen ist insbesondere die Nettoentlastung der Beschäftigten kommunikativ wertvoll. In vielen Betrieben stehen Gehaltsgespräche unter dem Druck gestiegener Lebenshaltungskosten. Wenn steuerliche Entlastungen eintreten, verbessert das nicht automatisch jede Vergütungssituation, kann aber ein wichtiger Baustein in der Gesamtkommunikation sein. Für familiengeführte Unternehmen und mittelständische Arbeitgeber ist dies auch im Wettbewerb um Fachkräfte relevant.

Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Gewinne der Einkommensteuer unterliegen, sollten die geplanten Tarifänderungen außerdem in ihre private und betriebliche Steuerplanung einbeziehen. Zwar ersetzen politische Eckpunkte keine konkrete Steuerberechnung, doch schon jetzt lässt sich erkennen, dass der mittlere Einkommensbereich entlastet werden soll, während die Belastung im sehr hohen Bereich steigt. Daraus können sich Anpassungen bei Entnahmen, Investitionszeitpunkten und der persönlichen Liquiditätssteuerung ergeben.

Entscheidend bleibt jedoch, dass es sich bislang um angekündigte Maßnahmen handelt, deren endgültige Ausgestaltung erst mit dem formellen Gesetzgebungsverfahren feststeht. Unternehmen sollten deshalb keine vorschnellen Dispositionen allein auf Basis von Schätzungen treffen, sondern die weitere Entwicklung eng begleiten. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, steuerliche Änderungen sauber in digitale Buchhaltungs und Lohnprozesse zu überführen und daraus echte Effizienzgewinne abzuleiten. Gerade bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Digitalisierung sehen wir regelmäßig erhebliche Kostenersparungen für Mandanten jeder Größenordnung.

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