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Recht

Eigentumsübertragung bei Haustieren – rechtliche Klarheit im Zivilrecht

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtlicher Hintergrund und Relevanz des Eigentumsbegriffs

In der Praxis spielt die Frage, wem ein Haustier tatsächlich gehört, häufiger eine Rolle, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Insbesondere bei Trennungen, Wohngemeinschaften oder familiären Übergangssituationen stehen Besitz und Eigentum an einem Tier oftmals im Streit. Juristisch ist das Tier kein Gegenstand wie jeder andere, denn gemäß § 90a Bürgerliches Gesetzbuch sind Tiere zwar keine Sachen, doch erfolgt ihre rechtliche Behandlung grundsätzlich nach den für Sachen geltenden Vorschriften, soweit keine besonderen Regelungen greifen. Entscheidend für Eigentumsfragen ist daher § 985 BGB, der dem Eigentümer einen Anspruch auf Herausgabe der Sache gegenüber dem Besitzer einräumt.

Das Landgericht Köln hatte sich jüngst im Beschluss vom 25. September 2025 (Az. 6 S 117/25) mit einer Konstellation zu befassen, in der eine Eigentumsübertragung an einem Hund zwischen zwei Privatpersonen zur gerichtlichen Auseinandersetzung führte. Der Fall verdeutlicht exemplarisch, welche praktischen und rechtlichen Konsequenzen sich aus einer vermeintlich bloß temporären Übergabe ergeben können und wie Gerichte eine konkludente, also stillschweigend erklärte Einigung über den Eigentumsübergang werten.

Konkludente Vereinbarung und Besitzübertragung

Im zugrundeliegenden Sachverhalt übergab eine Hundehalterin ihre Hündin im Wege einer angeblich nur vorübergehenden Betreuung an eine Bekannte, da sie aufgrund einer Risikoschwangerschaft gesundheitlich eingeschränkt war. Im Laufe der Zeit übernahm die Bekannte die vollständige Versorgung des Hundes, meldete ihn um, entrichtete die Hundesteuer und trug sämtliche laufenden Kosten. Diese Tatsachen wertete das Amtsgericht Leverkusen als Nachweis einer stillschweigenden Eigentumsübertragung, die vom Landgericht Köln vollumfänglich bestätigt wurde. Die Klägerin hatte zuvor argumentiert, dass lediglich eine Leihgabe erfolgt sei und keine Übertragung des Eigentums intendiert war. Das Gericht sah jedoch in der Gesamtheit der Handlungen beider Parteien ein schlüssiges Verhalten, das auf einen dauerhaften Eigentumsübergang schließen lässt.

Für Juristen und Unternehmer gleichermaßen interessant ist die juristische Bedeutung des Begriffs der „konkludenten Einigung“. Eine solche liegt vor, wenn der Wille der Vertragsparteien durch ihr tatsächliches Verhalten eindeutig und ohne ausdrückliche Worte erkennbar ist. In diesem Fall stellte die Fortführung sämtlicher Halterpflichten und die formelle Ummeldung auf die neue Besitzerin ein derartiges Verhalten dar. Dadurch entstand eine faktische Übereinstimmung über den Eigentumsübergang, auch wenn eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung fehlte.

Gerichtliche Erwägungen und Beweiswürdigung

Das Landgericht Köln betonte, dass der objektive Sachverhalt über einen längeren Zeitraum hinweg eine dauerhafte Besitz- und Eigentumssituation zugunsten der neuen Halterin begründete. Die ursprüngliche Eigentümerin hatte nicht nur den Hund überlassen, sondern auch auf die Zahlung der Hundesteuer und die Übernahme weiterer Pflichten verzichtet. Dies wertete das Gericht als Indiz dafür, dass kein vorübergehender, sondern ein entgeltloser, endgültiger Übergang des Hundes gewollt war. Ein entscheidender Punkt war hierbei die Beweiswürdigung der Zeugenaussagen, die bestätigten, dass beide Parteien nach mehreren Monaten nicht mehr über eine Rückgabe gesprochen hatten. Der Eigentumsübergang im Sinne des § 929 BGB – der eine Einigung über die Eigentumsübertragung sowie die Übergabe des Besitzes verlangt – wurde damit als vollzogen angesehen.

Essentiell war zudem die Frage, ob ein sogenannter Vorbehalt des Eigentums vorlag. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung, nach der der ursprüngliche Eigentümer sich das Eigentum bis zur Zahlung oder Erfüllung einer anderen Bedingung vorbehält. Eine solche Abrede konnte hier nicht festgestellt werden, was die Bewertung des Übergangs als endgültig stützte. Daher sah das Landgericht keine Aussicht auf Erfolg für eine Berufung und verneinte die Gewährung von Prozesskostenhilfe, da das Rechtsmittel keine hinreichende Erfolgsaussicht bot.

Praktische Relevanz und Handlungsempfehlung für die Praxis

Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung klarer vertraglicher Regelungen auch in scheinbar alltäglichen privaten Angelegenheiten. Unternehmen, insbesondere aus dem Pflege- oder Klinikbereich, die etwa Diensthunde, Therapietiere oder Betriebstiere einsetzen, sollten sich der juristischen Implikationen bewusst sein. Eine konkludente Eigentumsübertragung kann rasch ungewollte rechtliche Konsequenzen haben. Gleiches gilt für Onlinehändler oder Züchter, die Tiere oder vergleichbare Wirtschaftsgüter temporär zur Pflege oder Präsentation überlassen. Ohne schriftlichen Vertrag besteht das Risiko, dass aus einer Leihgabe ein Eigentumserwerb wird, wenn das Verhalten der Parteien über längere Zeiträume hinweg eine eindeutige Besitzzuordnung erkennen lässt.

Die Praxis zeigt, dass insbesondere bei längeren Überlassungen und gemischt persönlichen sowie wirtschaftlichen Beziehungen eine schriftliche Fixierung der Eigentumsverhältnisse unverzichtbar ist. Dies gilt gleichermaßen für tierische Lebewesen wie für bewegliche Wirtschaftsgüter. In Unternehmen kann der Einsatz standardisierter Vorlagen und digitaler Vertragsmanagementsysteme die rechtliche Sicherheit erheblich erhöhen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von klaren Prozessen, die sicherstellen, dass Eigentums- und Besitzverhältnisse dokumentiert und nachvollziehbar sind. Neben der rechtlichen Klarheit tragen solche Maßnahmen auch zur internen Compliance und zur Minimierung zukünftiger Streitigkeiten bei.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Köln zeigt eindrücklich, dass Besitz allein kein ausreichendes Indiz für Eigentum ist, jedoch in Verbindung mit konkludentem Verhalten eine Eigentumsübertragung begründen kann. Die rechtliche Beurteilung hängt maßgeblich davon ab, wie die Parteien ihr Verhältnis tatsächlich leben und welche wirtschaftlichen sowie organisatorischen Handlungen sie vornehmen. Für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen gilt, dass die Schriftform, auch bei scheinbar unbedeutenden Rechtsgeschäften, Klarheit schafft und spätere Konflikte vermeidet. Wer Eigentumsübergänge vermeiden möchte, sollte eindeutige Absprachen dokumentieren und einschlägige Nachweise wie Steuerbescheide, Anmeldungen oder Kostenübernahmen bewusst steuern.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer internen Prozesse, insbesondere in der Buchhaltung und der digitalen Dokumentation rechtlich relevanter Vorgänge. Durch unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung und Digitalisierung schaffen wir nachhaltige Strukturen, die Kosten reduzieren und rechtliche Sicherheit erhöhen.

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