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Digitalisierung

E-Rechnung in der EU: Harmonisierung bringt Pflichten und Chancen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einheitliche elektronische Rechnungsstellung in Europa auf dem Vormarsch

Die Europäische Kommission arbeitet an einer grundlegenden Überarbeitung der bestehenden Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Ziel ist es, die Verfahren zur Erstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen, kurz E-Rechnungen, in allen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und die Nutzung deutlich zu erhöhen. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer verpflichtenden digitalen Rechnungsstellung auch im unternehmerischen Alltag eingeläutet. Die Überarbeitung der Richtlinie steht zeitlich im Zusammenhang mit dem Programm zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter, dem sogenannten „VAT in the Digital Age“ (ViDA), das die verpflichtende E-Rechnung bis 2030 umfassend einführen soll.

Hintergrund dieser Initiative ist die bislang fragmentierte Landschaft der elektronischen Rechnungsstellung in Europa. Während einige Länder bereits gesetzlich vorschreiben, dass Lieferanten öffentlicher Einrichtungen ausschließlich elektronische Rechnungen nach dem europäischen Standard übermitteln dürfen, gestatten andere weiterhin parallele Papierverfahren oder eigene nationale Standards. Dies führt zu technischen und rechtlichen Hürden, die vor allem grenzüberschreitend tätigen Unternehmen den Alltag erschweren. Mit der Harmonisierung sollen diese Barrieren abgebaut und eine durchgängige Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten erreicht werden.

Folgen für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber

Mit der geplanten Überarbeitung der Richtlinie wird die Einführung einheitlicher Vorschriften für alle B2G-Transaktionen, also Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern, rechtlich verbindlich werden. Denkbar ist zudem eine Ausweitung auf Aufträge, die unterhalb der EU-Vergabeschwellen liegen, was insbesondere kleinere Unternehmen betrifft, die regelmäßig kommunale oder regionale Lieferverträge ausführen. Für diese Betriebe bedeutet die Entwicklung, dass sie künftig ihre Rechnungsprozesse stärker digital organisieren müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Die Einführung der gemeinsamen europäischen Norm basiert auf den XRechnung- und PEPPOL-Standards, die Interoperabilität und Sicherheit gewährleisten sollen. Damit wird auch die bisherige Vielfalt an Übertragungswegen harmonisiert. Bislang nutzen Unternehmen und öffentliche Stellen unterschiedliche Verfahren, manchmal über Direktverbindungen, teilweise über Portale. Die Kommission strebt hingegen die Nutzung gemeinsamer Übermittlungsverfahren auf Basis des sogenannten eDelivery-Bausteins an. Dieser Mechanismus sieht vor, dass Rechnungen künftig nicht mehr direkt zwischen Absender und Empfänger ausgetauscht werden, sondern über standardisierte Zugangspunkte laufen. Dadurch werden Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Datenschutz EU-weit auf ein einheitlich hohes Niveau gebracht.

Chancen und Herausforderungen im betrieblichen Alltag

Die verpflichtende Nutzung elektronischer Rechnungen bedeutet für Unternehmen nicht nur administrativen Anpassungsbedarf, sondern auch erhebliche Chancen. Prozesse der Rechnungsprüfung, Buchung und Zahlung können durch automatisierte Abläufe deutlich beschleunigt werden. Zudem verringert sich das Risiko formaler Fehler, da elektronische Formate feste Prüfmechanismen enthalten. Auch die Archivierung wird einfacher, da digitale Rechnungen langzeitarchivierbar sind und jederzeit maschinell ausgewertet werden können. Kleine und mittlere Unternehmen, die frühzeitig auf digitale Buchhaltungsprozesse setzen, schaffen sich damit eine wettbewerbliche Ausgangsposition.

Auf der anderen Seite erfordert die Implementierung dieser Systeme ein solides Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Standards. Der Datenschutz spielt dabei eine zentrale Rolle. Nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen die gespeicherten Rechnungsdaten sicher verarbeitet und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Gleichzeitig sind Unternehmen verpflichtet, die GoBD-konforme Aufbewahrung sicherzustellen, also die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form einzuhalten. Diese rechtlichen Pflichten führen zu einer engen Verzahnung von steuerlicher Compliance und IT-Sicherheit.

Gerade für kleine Unternehmen und Onlinehändler, die Verwaltung und Rechnungsstellung bislang weitgehend manuell abwickeln, kann der Umstieg zunächst Aufwand verursachen. Die Beschaffung geeigneter Softwarelösungen, die Schulung von Mitarbeitenden und die Anpassung interner Workflows sind unvermeidbar. Dennoch liegt in der Harmonisierung der Standards ein langfristiger Vorteil, da europaweite Lieferbeziehungen auf diese Weise effizienter und sicherer abgewickelt werden können. Auch Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die regelmäßig mit öffentlichen Leistungsträgern abrechnen, profitieren von der Vereinheitlichung. Sie müssen sich jedoch frühzeitig auf die technische Umstellung vorbereiten, um eine reibungslose Abwicklung der elektronischen Rechnungsprozesse sicherzustellen.

Ausblick und Bedeutung für die Praxis

Mit der anstehenden Richtlinienänderung und der laufenden Konsultation der Europäischen Kommission wird die EU-weite Digitalisierung der Rechnungsprozesse weiter an Dynamik gewinnen. Die verbindliche E-Rechnung wird in naher Zukunft ebenso alltäglich sein wie E-Mail-Korrespondenz heute. Unternehmen sollten daher die verbleibende Übergangszeit nutzen, um ihre Abläufe zu analysieren, geeignete Schnittstellen zu schaffen und bereits jetzt auf strukturierte elektronische Formate umzusteigen. Die entstehende Transparenz und Effizienz können nicht nur die Buchhaltung entlasten, sondern auch die steuerliche Berichterstattung vereinfachen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer.

Langfristig eröffnet die einheitliche elektronische Rechnungsstellung neue Möglichkeiten der Datenweiterverwendung. Automatisierte Meldungen an Steuerbehörden, etwa im Rahmen laufender Umsatzsteuerdeklarationen, könnten künftig direkt aus den E-Rechnungsdaten generiert werden. Damit entsteht ein erhebliches Potenzial zur Reduktion des Verwaltungsaufwands. Wer sich frühzeitig mit dieser Entwicklung auseinandersetzt, wird in der Lage sein, daraus wirtschaftliche und organisatorische Vorteile zu ziehen.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Buchhaltungsprozesse. Durch konsequente Prozessoptimierung und den Einsatz moderner E-Rechnungs- und Buchhaltungssysteme lassen sich erhebliche Kosten sparen und Abläufe spürbar effizienter gestalten. Wir unterstützen Mandanten aus allen Branchen, vom kleinen Betrieb bis zum mittelständischen Unternehmen, bei der nachhaltigen Umsetzung dieser Digitalisierungsschritte.

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