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Internationales

Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande bringt neue Homeoffice-Regel ab 2026

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue 34-Tage-Regelung für Grenzpendler im Homeoffice

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine wesentliche Neuerung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden. Grenzpendlerinnen und Grenzpendler können nun bis zu 34 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Zuordnung ändert. Diese Regelung bedeutet, dass weiterhin der Staat das Besteuerungsrecht für das Einkommen behält, in dem die Beschäftigten normalerweise tätig sind. Damit wird die bisherige Unsicherheit beendet, die insbesondere während und nach der Corona-Pandemie zu erheblichen Abgrenzungsproblemen geführt hatte. Unternehmen mit Mitarbeitenden beiderseits der Grenze erhalten dadurch eine erhebliche Entlastung bei der steuerlichen Beurteilung grenzüberschreitender Arbeitstage.

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der festlegt, in welchem Land Einkünfte besteuert werden dürfen. Ziel ist die Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung desselben Einkommens. Durch die neue Homeoffice-Regelung wird diese Grundstruktur um eine wichtige Komponente der modernen Arbeitswelt ergänzt, die den Trends der mobilen Arbeit Rechnung trägt und Rechtsklarheit schafft.

Hintergründe und Bedeutung der Anpassung

Die Änderung hat ihren Ursprung in den pandemiebedingten Übergangsregelungen, die eine temporäre Nichtberücksichtigung von Homeoffice-Tagen vorsahen. Diese Ausnahmeregelungen liefen jedoch aus, was in der Praxis zu administrativem Mehraufwand führte. Gerade in Grenzregionen wie Aachen, Kleve oder im Kreis Viersen mussten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufwendig prüfen, wie Arbeitstage zwischen beiden Staaten steuerlich aufzuteilen sind. Das führte zu Unsicherheiten bei Lohnabrechnungen, in der Steuererklärung und in den Meldungen an die Finanzverwaltungen beider Länder.

Mit der 34-Tage-Regelung wird eine Dauerlösung geschaffen, die eine Balance zwischen steuerlicher Systematik und den Anforderungen flexibler Arbeitsmodelle herstellt. Sie trägt dem Bedürfnis vieler Betriebe Rechnung, Mitarbeitenden zumindest teilweise das Arbeiten von Zuhause zu ermöglichen, ohne dass daraus unverhältnismäßige steuerliche Konsequenzen entstehen. Die Neuregelung stärkt damit nicht nur die Attraktivität der Grenzregionen als Arbeits- und Lebensräume, sondern vereinfacht auch die Planung in der Personal- und Unternehmenspraxis erheblich.

Praktische Auswirkungen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Arbeitgebende, die Mitarbeiter aus den Niederlanden beschäftigen oder selbst Filialen jenseits der Grenze betreiben, gewinnen durch die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens spürbare Planungssicherheit. Die bisher notwendigen arbeits- und steuerrechtlichen Nachweise, ab welchem Tag eine Tätigkeit im Homeoffice zu einer steuerlichen Verschiebung führte, entfallen bis zur Grenze von 34 Tagen. Selbständige und kleinere Unternehmen, beispielsweise im Bereich der IT-Dienstleistungen oder Pflegeorganisationen mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten, profitieren besonders, da sie administrative Aufwände nun vermeiden können.

Für Arbeitnehmende bedeutet die Regelung, dass sie sich freier entscheiden können, an welchen Tagen sie ihre Arbeit von zu Hause erledigen. Erst wenn mehr als 34 Homeoffice-Tage pro Jahr anfallen, greift wieder die allgemeine Regel, nach der das Besteuerungsrecht anteilig an den Staat übergeht, in dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Arbeitgeber sollten daher idealerweise eine Dokumentation führen, um die Einhaltung der 34-Tage-Grenze belegen zu können, etwa durch Zeiterfassungs- oder Homeoffice-Management-Systeme.

Steuerberaterinnen und Steuerberater, die Grenzpendler oder entsprechende Arbeitgeber betreuen, sollten ihre Mandanten auf die Bedeutung dieser Tage-Regel aufmerksam machen und ggf. beraten, wie sie die Arbeitsstruktur im Jahresverlauf gestalten können. Für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die traditionell eng mit niederländischen Partnern zusammenarbeiten, stellt die neue Vereinbarung eine erhebliche Vereinfachung bei der steuerlichen Handhabung dar.

Bewertung und Ausblick

Die neue Regelung wird von der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung ausdrücklich begrüßt. Sie verspricht eine langfristige Verbesserung der Rechtssicherheit und mindert bürokratische Belastungen. Dennoch sehen Fachkreise in der 34-Tage-Grenze nur einen ersten Schritt. Sowohl deutsche als auch niederländische Vertreter plädieren dafür, die Homeoffice-Regelung weiterzuentwickeln, um eine regelmäßige, etwa ein- bis zweitägige Heimarbeit pro Woche steuerlich unproblematisch zu gestalten. Damit würde man der Realität hybrider Arbeitsmodelle weiter gerecht werden und europäische Pendlerpolitik modernisieren.

Langfristig dürfte das Thema über die deutsch-niederländische Grenze hinaus an Bedeutung gewinnen. Ähnliche Sachverhalte bestehen auch mit Luxemburg, Belgien, Österreich und der Schweiz. Die in den Niederlanden nun gewählte Lösung könnte daher Modellcharakter für künftige Verhandlungen haben. Auf europäischer Ebene werden die Themen Digitalisierung der Arbeitswelt, Telearbeit und Steuerharmonisierung zunehmend gemeinsam betrachtet, sodass weitere Anpassungen in anderen Doppelbesteuerungsabkommen wahrscheinlich sind.

Für Unternehmen und Steuerpflichtige ist es entscheidend, die sich daraus ergebenden Pflichten und Optionen frühzeitig zu verstehen und ihre internen Abläufe darauf abzustimmen. Wer dies mit durchdachten digitalen Buchhaltungs- und Personalprozessen verbindet, kann nicht nur rechtssicher handeln, sondern betriebliche Abläufe effizient und transparent gestalten. Als Kanzlei mit Schwerpunkt auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und Digitalisierung unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen dabei, diese Entwicklungen praxisnah umzusetzen und daraus erhebliche Kostenvorteile zu erzielen. Unsere Erfahrung im Bereich digitaler Steuerprozesse ermöglicht es, solche internationalen Anpassungen rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll in den betrieblichen Alltag zu integrieren.

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