Neue EU-Initiative zur Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens
Mit dem sogenannten Digitalpaket hat die Europäische Kommission im November 2025 einen umfassenden Vorstoß unternommen, um die Vielzahl bestehender digitaler Regelungen in der Europäischen Union effizienter und praxisgerechter zu gestalten. Ziel der Initiative ist es, administrative Belastungen zu reduzieren und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen, Behörden und Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Die angekündigten Änderungen betreffen zentrale europäische Regelwerke wie die Datenschutz-Grundverordnung, die Verordnung über den freien Datenverkehr und die Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit. Im Kern verfolgt das Digitalpaket die Absicht, die Einhaltung digitaler Vorschriften kostengünstiger zu gestalten und den bürokratischen Aufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen spürbar zu verringern.
Diese Neuregelungen werden unter dem Begriff „Digitaler Omnibus“ gebündelt und sehen vereinfachte Informations- und Meldepflichten vor. Damit will die Kommission sicherstellen, dass Unternehmen künftig weniger Aufwand bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen haben und dadurch Spielräume für Investitionen in die Digitalisierung und weitere Innovationsvorhaben gewinnen.
Geplante Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung
Ein zentraler Bestandteil der Initiative ist die geplante Präzisierung der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere im Hinblick auf den Begriff der personenbezogenen Daten. Nach der Definition umfasst personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Europäische Kommission hat erkannt, dass der Begriff der Identifizierbarkeit in der Praxis häufig unterschiedlich ausgelegt wird und somit ein Risiko für eine uneinheitliche Anwendung darstellt. Der neue Vorschlag sieht daher vor, die Bestimmung genauer zu fassen, um die Rechtssicherheit im Datenschutzrecht weiter zu erhöhen. Dies ist für Unternehmen jeglicher Größe von erheblicher Bedeutung, da sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einer Vielzahl von Pflichten unterliegen, die bei Fehlinterpretationen zu empfindlichen Sanktionen führen können.
Darüber hinaus soll Artikel 12 Absatz 5 der Datenschutz-Grundverordnung in seiner Formulierung überarbeitet werden. Der Artikel regelt die Pflichten des Verantwortlichen hinsichtlich der Auskunftsrechte betroffener Personen. Die geplante Änderung soll klarstellen, dass das Auskunftsrecht nicht in missbräuchlicher Weise ausgeübt werden darf, beispielsweise zur Erschwerung einer Geschäftsbeziehung oder zur Beschaffung geschäftlich vertraulicher Informationen, die über den eigentlichen Zweck des Datenschutzes hinausgehen.
Anliegen der Wirtschaftsprüferkammer und Schutz des Zurückbehaltungsrechts
Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer, die sich am 12. Januar 2026 deutlich zu den geplanten Anpassungen äußerte. Sie weist darauf hin, dass die derzeitige Fassung des Artikels 15 der Datenschutz-Grundverordnung, der das umfassende Auskunftsrecht der betroffenen Personen regelt, ein erhebliches Konfliktpotenzial mit dem berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrecht nach § 51b Absatz 3 der Wirtschaftsprüferordnung birgt. Dieses Zurückbehaltungsrecht erlaubt es Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern, Unterlagen zurückzuhalten, wenn berechtigte Interessen des Mandanten oder Dritter gefährdet wären. Ein uneingeschränkt gewährtes Auskunftsrecht könnte dazu führen, dass sich Mandanten oder Auftraggeber über dieses Recht hinwegsetzen und umfangreiche Einsicht in vertrauliche Prüfungsunterlagen verlangen, obwohl diese nach Berufsrecht geschützt sind.
Die Wirtschaftsprüferkammer fordert daher eine gezielte Anpassung des Artikels 15, um sicherzustellen, dass das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nicht das berufsrechtliche Zurückbehaltungsrecht unterläuft. Für Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwältinnen, die regelmäßig mit sensiblen personenbezogenen und betriebswirtschaftlichen Daten arbeiten, hat diese Diskussion hohe Relevanz. Auch kleine und mittelständische Unternehmen, die externe Berater beauftragen, profitieren von einer Rechtslage, die den Schutz von Mandatsunterlagen und internen Betriebsgeheimnissen klar regelt.
Digitaler Omnibus für Künstliche Intelligenz und Auswirkungen auf Unternehmen
Parallel zu den Anpassungen im Datenschutzrecht umfasst das Digitalpaket auch eine Verordnung zur Vereinfachung der Anwendung der europäischen KI-Regelwerke. Diese soll den erheblichen Herausforderungen begegnen, die mit der Umsetzung der jüngst verabschiedeten KI-Verordnung verbunden sind. Unter anderem sieht der „Digitale Omnibus für KI“ eine Ausweitung der entlastenden Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen auf kleine mittelständische Unternehmen vor. Damit reagiert die Kommission auf die Kritik, dass bisherige Regularien vor allem von größeren Marktteilnehmern erfüllt werden konnten, während kleinere Betriebe mit komplexen Dokumentations- und Nachweispflichten überfordert waren.
Für Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln oder einsetzen, bedeutet dies eine spürbare Erleichterung beim Nachweis der Konformität ihrer Systeme mit europäischen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Besonders für Branchen wie den Onlinehandel, die Gesundheitswirtschaft oder das Finanzwesen, in denen KI zunehmend zur Datenanalyse und Prozessautomatisierung eingesetzt wird, eröffnet die geplante Vereinfachung neue Potenziale. Sie kann dazu beitragen, Innovationsprozesse zu beschleunigen und den Zugang zu europäischen Märkten zu erleichtern, ohne den Schutz personenbezogener Daten zu schwächen.
Fazit: Bedeutung für Unternehmen und Beratungspraxis
Das Digitalpaket der Europäischen Kommission markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einem kohärenteren und praxisorientierteren digitalen Rechtsrahmen in der Europäischen Union. Der Ansatz, bürokratische Belastungen zu verringern und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen zu stärken, ist ausdrücklich zu begrüßen. Insbesondere die präziseren Vorgaben zur Datenschutz-Grundverordnung und die geplanten Entlastungen im Bereich der künstlichen Intelligenz können dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Mittelstands zu sichern und die digitale Transformation weiter zu fördern. Unternehmen sollten die Entwicklung der Gesetzgebung aufmerksam verfolgen und frühzeitig prüfen, welche Anpassungen in internen Prozessen und Dokumentationen erforderlich werden. Auch Beraterinnen und Berater in Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzleien stehen vor der Aufgabe, Mandanten praxisnah bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen.
Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Betriebe seit vielen Jahren bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse. Durch gezielte Prozessoptimierung und den Einsatz moderner digitaler Lösungen helfen wir unseren Mandanten, nachhaltige Effizienzgewinne und erhebliche Kosteneinsparungen zu erzielen. Dabei verstehen wir uns als Partner auf dem Weg zu einer rechtssicheren und zukunftsfähigen digitalen Unternehmenspraxis.
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