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Digitalisierung

Digitalgesetzgebung der EU bringt Entlastung für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Ein neues Kapitel für die digitale Wettbewerbsfähigkeit Europas

Mit dem neuen Paket zur Vereinfachung der europäischen Digitalgesetzgebung schlägt die Europäische Kommission einen entscheidenden Weg für mehr Effizienz, Rechtssicherheit und Innovation im europäischen Binnenmarkt ein. Ziel ist es, Unternehmen von übermäßiger Bürokratie zu befreien und die Rahmenbedingungen für den digitalen Fortschritt zu verbessern. Die Maßnahmen adressieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die bislang unter komplexen Melde- und Nachweispflichten litten. Kernpunkte sind der sogenannte digitale Omnibus, die neue Strategie für eine europäische Datenunion sowie die Einführung der sogenannten European Business Wallets. Gemeinsam sollen sie dafür sorgen, dass digitale Prozesse einfacher, schneller und sicherer werden.

Der digitale Omnibus: Zusammenführung und Entlastung

Der digitale Omnibus zielt auf die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regelungen für Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Datenmanagement ab. Bislang mussten Unternehmen ihre Verpflichtungen aus unterschiedlichen europäischen Rechtsakten mit teilweise überlappenden Berichts- und Dokumentationspflichten erfüllen. Der neue Ansatz sieht vor, dass künftig ein sogenannter Single-Entry-Point geschaffen wird, über den alle Meldungen zu Cybervorfällen zentral abgewickelt werden können. Das senkt den administrativen Aufwand erheblich, insbesondere für IT-Dienstleister, Onlinehändler und Gesundheitsbetriebe, deren Meldestrukturen bislang fragmentiert waren.

Darüber hinaus werden die Anwendungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme an die tatsächliche Verfügbarkeit von Standards und Hilfsmitteln geknüpft. Dies vermeidet Doppelstrukturen in der Prüfung und sorgt dafür, dass Technologieeinsatz und regulatorische Anforderungen im Gleichschritt voranschreiten. Besonders relevant ist dies für Branchen mit hohen Anforderungen an Datenintegrität, etwa medizinische Einrichtungen oder Finanzdienstleister. Sie können künftig Systeme zur automatisierten Entscheidungsunterstützung einsetzen, ohne frühzeitig in unverhältnismäßig komplexe Nachweispflichten zu geraten.

Datenschutzmodernisierung und Datenzugang als Innovationsmotor

Auch der Datenschutzrahmen soll laut Kommissionsvorschlag in gezielten Punkten angepasst werden, um Innovation zu ermöglichen, ohne die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung zu schwächen. Das Herzstück der Regulierung bleibt der Schutz personenbezogener Daten, doch die Anpassungen zielen auf mehr Klarheit und weniger redundante Anforderungen. Unternehmen sollen einfacher einschätzen können, wann eine Einwilligung erforderlich ist und wie sie entsprechende Nachweise revisionssicher, aber digital effizient führen können.

Besonders praxisrelevant ist die Modernisierung der Cookie-Regeln: Nutzerinnen und Nutzer sollen künftig ihre Präferenzen zentral in Browsern oder Betriebssystemen festlegen können. Für Betreiber von Websites und Onlineplattformen bedeutet dies weniger Unterbrechungen durch Cookie-Banner und eine flüssigere Nutzererfahrung. Gerade kleine Onlinehändler profitieren davon, da diese Vereinfachung den Aufwand für Website-Gestaltung und Datenschutzmanagement senkt, ohne dass die Integrität der Nutzerdaten gefährdet wird.

Die neue Strategie für die europäische Datenunion setzt ergänzend auf den Ausbau des Zugangs zu hochwertigen, anonymisierten Daten. Geplant sind sogenannte Data Labs, die als zentrale Anlaufstellen für Unternehmen dienen, die datenbasierte Innovationen entwickeln möchten. Gleichzeitig wird durch eine Anti-Leakage-Toolbox und Leitlinien zur internationalen Datenverwendung sichergestellt, dass sensible europäische Daten vor unbefugtem Zugriff außerhalb der EU geschützt bleiben.

European Business Wallets: Digitale Identität für Unternehmen

Besonders hervorzuheben im Reformpaket ist die Einführung der European Business Wallets. Es handelt sich hierbei um ein digitales Werkzeug, das es Unternehmen ermöglicht, ihre Identität und ihre Nachweisunterlagen sicher, standardisiert und europaweit einsetzbar zu speichern und zu teilen. Eine solche Wallet fungiert als digitale Unternehmensakte, die über Signaturen, Zeitstempel und elektronische Siegel verfügt. Dadurch können viele Verwaltungsprozesse, die bislang papiergebunden waren, vollständig digital abgebildet werden. Belege und Zertifikate lassen sich so künftig europaweit einheitlich austauschen – etwa zur Registrierung neuer Standorte, zur Teilnahme an Ausschreibungen oder zur Übermittlung von Compliance-Nachweisen an Behörden.

Der Nutzen dieser Neuerung liegt auf der Hand: weniger Medienbrüche, geringere Kosten für beglaubigte Übersetzungen und eine einfachere Anerkennung von Dokumenten über Ländergrenzen hinweg. Gerade für Unternehmen mit Auslandsgeschäft, wie etwa im Großhandel oder bei Dienstleistungsexporten, entsteht dadurch ein erheblicher Effizienzgewinn. Aber auch Pflegeeinrichtungen oder Bildungsträger profitieren, indem sie länderübergreifende Kooperationen einfacher abwickeln können, ohne in aufwendigen Verifizierungsverfahren zu stecken.

Ausblick und praktische Konsequenzen für Unternehmen

Die vorgeschlagenen Änderungen versprechen laut Schätzungen der Kommission bis zum Jahr 2029 Einsparungen von rund fünf Milliarden Euro an Verwaltungskosten. Durch die vorgeschlagenen Wallets könnten weitere Einsparungen in Höhe von 150 Milliarden Euro erzielt werden. Diese Zahlen verdeutlichen, dass der digitale Umbau der europäischen Verwaltungslandschaft nicht nur technologische, sondern auch wirtschaftliche Bedeutung hat. Für kleinere und mittlere Unternehmen ergibt sich damit eine doppelte Chance: Neben der direkten Entlastung durch weniger Bürokratie können auch neue digitale Geschäftsmodelle entstehen, die auf automatisierten Prozessen und interoperablen Datenstrukturen beruhen.

Die Initiative ist Teil eines größeren „Fitness-Checks“ der EU-Digitalgesetzgebung, mit dem überprüft wird, ob das bestehende Regelwerk seine Ziele effizient erfüllt und ob zusätzliche Harmonisierung erforderlich ist. Bis zum Abschluss der Konsultationsphase wird sich zeigen, inwieweit Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbände diese Reformen unterstützen. Unternehmen aller Größen sollten sich frühzeitig auf die neuen Standards einstellen, digitale Identitäten und Datenmanagementprozesse prüfen und gegebenenfalls anpassen. Denn wer bereits jetzt auf strukturierte, digitale Abläufe setzt, wird künftig deutlich schneller reagieren können, wenn neue EU-weite Anforderungen verbindlich werden.

Der Trend zur Vereinfachung der Digitalgesetzgebung zeigt klar, dass die europäische Wirtschaft den nächsten Schritt in Richtung einer integrierten, digitalen Verwaltung geht. Für Kanzleien und Unternehmen, die auf Prozessoptimierung und Digitalisierung setzen, ergeben sich daraus enorme Chancen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher Transformationsprozesse und begleitet sie dabei, Buchhaltung und Verwaltung effizienter und digitaler zu gestalten. Durch gezielte Prozessoptimierungen und digitale Lösungen helfen wir, nachhaltige Kosteneinsparungen zu realisieren und die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Markt zu stärken.

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