Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Digitalisierung

Digitaler Euro und EU-Ratsstandpunkt: Auswirkungen auf Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Einleitung: Der digitale Euro als Zukunft des Zahlungsverkehrs

Mit dem am 19. Dezember 2025 festgelegten Standpunkt des Rates der Europäischen Union zur Einführung eines digitalen Euro rückt ein neues Kapitel der europäischen Finanzarchitektur in greifbare Nähe. Der digitale Euro ist konzipiert als offizielles Zahlungsmittel innerhalb des Euroraums, das von der Europäischen Zentralbank ausgegeben wird und sowohl online als auch offline nutzbar sein soll. Ziel ist, Stabilität und Vertrauen in das europäische Finanzsystem auch im Zeitalter digitaler Transaktionen zu gewährleisten. Für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für Institutionen wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, ergeben sich daraus tiefgreifende Änderungen im Zahlungsverkehr, im Datenschutz und in der betrieblichen Organisation.

Die Ratsposition stellt dabei einen entscheidenden Zwischenschritt auf dem Weg zur rechtlichen und technischen Umsetzung dar. Sie präzisiert wesentliche Punkte wie Eigentumsrechte, Halteobergrenzen, Haftungsfragen, Vergütungsmodelle und Akzeptanzpflichten. Gerade für den unternehmerischen Alltag ist entscheidend, wie die neuen Vorgaben den Zahlungsverkehr effizienter, sicherer und zugleich wirtschaftlich tragfähig gestalten können.

Rechtliche und organisatorische Eckpunkte des Ratskompromisses

Im Mittelpunkt des Ratsstandpunkts steht die klare Zuordnung der Eigentumsrechte am digitalen Euro. Diese sollen exklusiv bei den Nutzern liegen, während Vertragsbeziehungen ausschließlich mit den jeweiligen Zahlungsdienstleistern bestehen. Diese Zahlungsdienstleister – im europäischen Rechtsrahmen als Payment Service Provider bezeichnet – unterliegen weiterhin vollumfänglich den bestehenden Bestimmungen des europäischen Finanzmarktrechts. Neue oder zusätzliche Lizenzanforderungen für digitale-Euro-Dienste sind ausdrücklich nicht vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Zugang zum digitalen Euro über die vertrauten Kanäle der Finanzdienstleistung erfolgt und zugleich eine regulatorische Fragmentierung vermieden wird.

Bemerkenswert ist die Unterscheidung zwischen Kontoinformationsdiensten und Zahlungsauslösediensten. Während erstere, ähnlich wie nach der Richtlinie über Zahlungsdienste zwei, Zugriff auf Transaktionsdaten digitaler Euro-Konten erhalten sollen, bleibt die Zahlungsauslösung über Drittanbieter zunächst ausgeschlossen. Unternehmen und Verbraucher können somit Transaktionen nur über den kontoführenden Dienstleister oder über vertraglich eingebundene Dritte ausführen. Diese Einschränkung dürfte insbesondere Fintechs und innovative Zahlungsdienstleister betreffen, die bislang auf offene Schnittstellen zum Zahlungsverkehr setzen. Für Unternehmen empfiehlt sich daher, frühzeitig die Anpassung bestehender Schnittstellen und Buchhaltungsprozesse zu prüfen, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.

Halteobergrenzen und Vergütungsmodelle als Steuerungsinstrumente

Besonderes Augenmerk legt der Rat der Europäischen Union auf die Einführung von Halteobergrenzen. Diese definieren die maximal zulässige Menge an digitalem Euro, die natürliche oder juristische Personen halten dürfen. Ziel ist, mögliche Verschiebungen von Einlagen aus dem klassischen Bankensystem in den digitalen Euro zu verhindern und damit die Stabilität des Finanzsystems zu sichern. Die konkrete Höhe dieser Obergrenzen soll von der Europäischen Zentralbank festgelegt werden. Ein neues Governance-Verfahren verpflichtet die Bank, ihre technischen Empfehlungen im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission zu entwickeln. Die daraus resultierende Gesamtobergrenze bedarf anschließend der Zustimmung des Rates mit qualifizierter Mehrheit. Diese Struktur stärkt die politische Steuerung und bindet geldpolitische Entscheidungen an eine breitere europäische Legitimation.

Auch beim Vergütungsmodell schlägt der Rat einen ausgewogenen Ansatz zwischen Nutzerfreundlichkeit und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit vor. Für Privatnutzer bleiben Basisdienste des digitalen Euro kostenfrei, während Mehrwertdienste wie Bargeldtransaktionen mit moderaten Gebühren versehen werden können. Händler und Zahlungsdienstleister unterliegen während einer Übergangsphase von bis zu zehn Jahren Gebührenobergrenzen, die von der Europäischen Kommission festgelegt werden. Danach soll ein kostenbasierter Ansatz gelten, der eine faire Verteilung von Kosten und Erlösen innerhalb des Zahlungssystems sicherstellt. Für Unternehmen, insbesondere im Einzelhandel oder im Onlinehandel, sind diese regulatorischen Rahmenbedingungen essenziell, um die wirtschaftliche Belastung durch Transaktionsentgelte frühzeitig kalkulieren zu können.

Akzeptanzpflicht, Sicherheit und Haftungsfragen im Praxisalltag

Der digitale Euro wird als gesetzliches Zahlungsmittel fungieren. Damit verbunden ist grundsätzlich eine Verpflichtung zur Annahme digitaler Zahlungen. Der Rat der Europäischen Union sieht jedoch gezielte Ausnahmen vor: Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen, die bisher ausschließlich Bargeld oder nachgelagerte Zahlungen wie Überweisungen oder Lastschriften akzeptieren, sind nicht verpflichtet, den digitalen Euro entgegenzunehmen. Diese Regelung schafft insbesondere für kleinere Betriebe ohne elektronische Kasseninfrastruktur eine praktikable Übergangslösung.

Ein weiterer Kernpunkt ist die Verankerung der sogenannten Verification of Payee. Dieses Sicherheitsinstrument verpflichtet die Zahlungsdienstleister, bei vom Zahlungsempfänger initiierten Online-Zahlungen die Empfängerdaten unmittelbar zu überprüfen, bevor die Transaktion autorisiert wird. Ziel ist die Vermeidung von Betrugsfällen durch falsche Kontodaten. Kommt es infolge fehlerhafter Prüfung zu finanziellen Verlusten, sind die Dienstleister haftbar. Diese Pflicht stärkt die Datensicherheit und das Vertrauen der Nutzer, bringt aber zugleich zusätzliche technische und organisatorische Anforderungen für Unternehmen mit sich, die digitale Zahlungen in ihre Prozesse integrieren. Gerade Onlinehändler sollten ihre Systeme frühzeitig auf entsprechende Prüfmechanismen ausrichten, um den gesetzlichen Anforderungen und Haftungsrisiken gerecht zu werden.

Ausblick und Bedeutung für Unternehmenspraxis

Nach dem aktuellen Standpunkt des Rates ist vorgesehen, dass die Rechtsverordnung zum digitalen Euro 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten Anwendung findet. Anschließend wird das Europäische Parlament eine eigene Position entwickeln, bevor der sogenannte Trilog-Prozess zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnt. Erst im Anschluss kann über die konkrete Ausgestaltung entschieden werden. Die Entscheidung über die tatsächliche Ausgabe des digitalen Euro verbleibt bei der Europäischen Zentralbank. Pilotprojekte könnten ab 2027 starten, während eine umfassende Einführung frühestens 2029 erwartet wird.

Für Unternehmen bedeutet dies eine längere, jedoch strategisch bedeutsame Vorbereitungsphase. Finanzabteilungen, Steuerberatungen und Buchhaltungssysteme müssen darauf ausgerichtet werden, digitale Zentralbankwährungen effizient zu integrieren. Die Kombination aus rechtlicher Innovation, technischer Sicherheit und prozessualer Vereinfachung eröffnet Chancen, den Zahlungsverkehr langfristig zu standardisieren und zugleich Kosten zu reduzieren. Dabei wird entscheidend sein, dass die Vorgaben zur Datenverfügbarkeit, Haftung und Gebührenstruktur praxisgerecht umgesetzt werden.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen in dieser Phase des Wandels mit besonderer Expertise in der Prozessoptimierung der Buchhaltung und in der Digitalisierung von Abläufen. Durch die gezielte Nutzung digitaler Technologien können Mandanten ihre Buchhaltungsprozesse effizient, sicher und kostenschonend gestalten und sich somit optimal auf die Zukunft des digitalen Zahlungsverkehrs vorbereiten.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.