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Digitalisierung

Digitale Steuerbescheide ab 2026: Neue Regeln für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einleitung: Der Paradigmenwechsel bei der Steuerbescheid-Zustellung

Ab dem Jahr 2026 beginnt in der steuerlichen Verwaltungspraxis eine neue Ära. Digitale Steuerbescheide werden die bisherige papiergebundene Bekanntgabe zunehmend ablösen und zum Regelfall werden. Grundlage hierfür ist die Neufassung des § 122a Abgabenordnung, der es den Finanzbehörden ermöglicht, Steuerbescheide elektronisch durch Bereitstellung zum Datenabruf bekannt zu geben. Mit dieser Regelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Verwaltungsverfahren zu modernisieren, Zustellzeiten zu verkürzen und die Effizienz sowohl bei den Finanzämtern als auch bei Steuerpflichtigen zu steigern. Während die vollständige Umstellung ursprünglich schon ab 2026 greifen sollte, wurde der Start der verpflichtenden digitalen Bereitstellung nun teilweise auf 2027 verschoben. Diese Verschiebung betrifft insbesondere die Fälle, in denen Steuererklärungen elektronisch übermittelt wurden. Für kleine und mittlere Unternehmen, Steuerberatende und Steuerpflichtige bedeutet diese Übergangsphase eine doppelte Herausforderung: Sie müssen sich technisch vorbereiten und zugleich sicherstellen, dass ihre internen Prozesse die neue Form der Bescheidübermittlung störungsfrei integrieren können.

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung der Neuregelung

Die Neufassung des § 122a Abgabenordnung regelt die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Das bedeutet, dass der Verwaltungsakt, also etwa ein Steuerbescheid, mit seiner Bereitstellung in einem elektronischen Postfach als bekanntgegeben gilt. Eine vorherige Zustimmung des Steuerpflichtigen ist dabei nicht mehr erforderlich. Diese Änderung markiert einen deutlichen Bruch mit der bisherigen Praxis, in der die elektronische Übermittlung nur mit ausdrücklicher Einwilligung möglich war. Im Jahr 2026 erhalten die Finanzbehörden die Möglichkeit, Bescheide digital bereitzustellen, ohne dass eine Zustimmung des Steuerpflichtigen vorliegt, während ab 2027 diese Form der Bekanntgabe für alle elektronisch eingereichten Steuererklärungen verpflichtend wird. Diese Regelung soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Prozessdigitalisierung vorantreiben. Allerdings bleibt in dieser Übergangsphase offen, ob und in welchem Umfang die einzelnen Finanzbehörden von dieser Option Gebrauch machen werden. Besonders Unternehmen mit umfangreicher Korrespondenz, etwa Pflegeeinrichtungen, Kliniken oder Onlinehändler, müssen sich darauf einstellen, dass Steuerbescheide künftig nicht mehr per Post eintreffen, sondern in digitaler Form in einem geschützten Datenraum bereitgestellt werden. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an die interne Organisation, an Rechte- und Rollenmodelle sowie an Fristenkontrollen, da die Einspruchsfristen weiterhin ab dem Moment der elektronischen Bekanntgabe laufen.

Praktische Konsequenzen und Handlungsbedarf für Unternehmen

In der Praxis wird die Mischphase zwischen Papier- und Digitalbescheid im Jahr 2026 eine sorgfältige Kontrolle erfordern. Unternehmen und Steuerberatende müssen sicherstellen, dass ihre Systeme sowohl digitale als auch physische Bescheide rechtzeitig erfassen und verarbeiten. Besonders relevant ist hierbei, dass die Einlegung von Rechtsbehelfen, etwa eines Einspruchs, weiterhin an die Bekanntgabe des Bescheids gekoppelt ist. Das Datum der elektronischen Bereitstellung markiert den Beginn der einmonatigen Frist, selbst wenn der Bescheid nicht zusätzlich in Papierform vorliegt. Deshalb sollten Betriebe schon jetzt prüfen, ob ihre Kanzlei- und Buchführungssysteme über Schnittstellen verfügen, die den Datenabruf automatisiert ermöglichen. Auch wenn der Gesetzgeber den vollen Start auf 2027 verschoben hat, empfiehlt es sich, bereits im Jahr 2025 technische Tests und Verfahrensanalysen durchzuführen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die bislang stark papierorientiert arbeiten, sollten sich rechtzeitig mit den Anforderungen der digitalen Zustellung auseinandersetzen. Ein besonderes Augenmerk verdienen dabei auch branchenspezifische IT-Gegebenheiten. So müssen etwa Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser sicherstellen, dass die digitalen Bescheide datenschutzkonform im internen Netzwerk verarbeitet werden können, während Onlinehändler ihre ERP-Systeme anpassen sollten, um Abrufe automatisiert zu erfassen und zu archivieren. Rechtlich bleibt zudem das sogenannte Antragsrecht erhalten. Dieses ermöglicht es jeder steuerpflichtigen Person, auch künftig den Erhalt von Steuerbescheiden in Papierform zu beantragen. Der Antrag ist jederzeit, formlos und ohne Begründung möglich, wirkt jedoch nur für zukünftige Bescheide. Damit bleibt ein gewisser Gestaltungsspielraum für Unternehmen, die den digitalen Übergang noch nicht vollständig abgeschlossen haben.

Ausblick und Fazit: Digitalisierung als Chance nutzen

Mit der Einführung der digitalen Steuerbescheide wird die Verwaltungspraxis grundlegend modernisiert. Auch wenn der Startschuss für alle Fälle erst 2027 fallen wird, ist der Übergang bereits jetzt in vollem Gange. Unternehmen sollten die Zwischenzeit strategisch nutzen, um ihre Prozesse zu überprüfen, interne Zuständigkeiten zu definieren und eine rechtssichere Dokumentation sicherzustellen. Technische Schnittstellen, etwa zur elektronischen Steuerplattform der Finanzverwaltung, werden künftig zur zentralen Infrastruktur jeder Steuerabteilung gehören. Die Umstellung eröffnet aber auch erhebliche Effizienzpotenziale: schnellere Bekanntgaben, weniger Papieraufwand, automatisierte Fristenkontrolle und verbesserte Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsakten. Damit die Vorteile vollständig zum Tragen kommen, bedarf es einer umfassenden Vorbereitung. Diese umfasst nicht nur die IT-technische Seite, sondern auch organisatorische Abläufe, Schulungen von Mitarbeitenden und klare Verantwortlichkeiten für den Posteingang digitaler Bescheide. Die Einführung digitaler Steuerbescheide ist mehr als nur eine technische Neuerung – sie steht für eine neue Phase der Verwaltungsmodernisierung und des rechtssicheren, transparenten Austauschs zwischen Unternehmen, Steuerkanzleien und Finanzverwaltung. Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet Risiken und kann die Effizienzgewinne unmittelbar realisieren. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse. Dabei liegt unser besonderer Fokus auf der Digitalisierung und Prozessautomatisierung, die nachweislich zu erheblichen Kosteneinsparungen und höherer Transparenz führen. Mit praxisorientierten Lösungen und branchenspezifischer Expertise unterstützen wir Sie dabei, die Chancen der neuen Regelungen optimal zu nutzen und Ihre Prozesse zukunftssicher aufzustellen.

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