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Recht

Designrecht reformiert: Neuer Schutz und Chancen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Modernisierung des Designrechts und seine Bedeutung für Unternehmen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Designgesetzes an die europäische Richtlinie 2024/2823 veröffentlicht. Ziel dieser Modernisierung ist es, den Schutz von Designs an den technologischen Fortschritt anzupassen, die Verfahren zu vereinfachen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Das Designrecht, das den rechtlichen Schutz der äußeren Formgestaltung von Erzeugnissen regelt, spielt eine zentrale Rolle für die Innovationskraft insbesondere der deutschen Kreativwirtschaft, aber auch für produzierende Betriebe, Handwerksunternehmen und Onlinehändler, die zunehmend auf markenspezifische Designlösungen setzen.

Mit der Umsetzung der neuen Richtlinie verfolgt der Gesetzgeber zwei Hauptziele: Die Anerkennung bisher nicht ausdrücklich erfasster digitaler Designs und die Verbesserung des Rechtsschutzes für registrierte Gestaltungen. Durch diese Neuregelung wird das Schutzrecht zugleich klarer strukturiert, wodurch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) von einer rechtssicheren, praxisnahen Anwendung profitieren.

Digitale und bewegte Designs im Fokus der Reform

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die ausdrückliche Anerkennung digitaler und animierter Designs. Bisher war der Schutz solcher Gestaltungen zwar im Grundsatz möglich, doch es fehlte an klaren rechtlichen Vorgaben zur Anmeldung und Beweissicherung. Nun soll klargestellt werden, dass sich schutzfähige Merkmale auch aus der Bewegung eines Designs ergeben können, beispielsweise aus der Art, wie ein grafisches Element eingeblendet oder ein Logo animiert wird. Diese Erweiterung ist insbesondere für Softwareunternehmen, Medienproduzierende und Anbieter digitaler Dienstleistungen von großer Relevanz, da ihre Designleistungen künftig präziser und einfacher geschützt werden können.

Neu ist außerdem, dass die Anmeldung solcher Designs künftig auch in Form von Videos erfolgen kann. Diese Möglichkeit deckt die Praxis der modernen Produkt- und Markenkommunikation besser ab, in der bewegte grafische Elemente längst zum Alltag gehören. Für kleine Designbüros oder mittelständische Unternehmen, die digitale Oberflächen oder Marketinggrafiken erstellen, bedeutet das eine erhebliche Erleichterung, um ihre kreativen Leistungen zu sichern und Nachahmungen effektiv entgegenzutreten.

Verbesserter Schutz registrierter Designs und neue Abwehrmechanismen

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine deutliche Verbesserung des Rechtsschutzes eingetragener Designs vor. Ein zentraler Punkt ist das ausdrückliche Verbot vorbereitender Handlungen für designverletzende 3D-Drucke. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Bedeutung additiver Fertigungsverfahren in der Industrie, aber auch im privaten Bereich. Wer künftig gezielt Druckvorlagen erstellt oder verbreitet, die eine Designverletzung ermöglichen sollen, kann bereits wegen dieser Vorbereitungshandlung belangt werden. Diese Regelung verschafft Rechteinhabern eine handhabbare Möglichkeit, frühzeitig gegen Produktpiraterie vorzugehen, bevor überhaupt ein Verstoß am Markt sichtbar wird.

Darüber hinaus wird die Durchfuhr designverletzender Produkte durch die Europäische Union untersagt. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Rechte schon im Transitstaat durchsetzen können, was die Grenzbeschlagnahme und den Schutz vor internationaler Produktpiraterie erheblich stärkt. Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferketten – beispielsweise im Maschinenbau, in der Automobilzulieferindustrie oder im E-Commerce – schafft das zusätzliche Sicherheit und reduziert das Risiko, selbst unbewusst in Verletzungssachverhalte hineingezogen zu werden.

Eine weitere Neuerung betrifft die Möglichkeit, geschützte Designs künftig mit einem eigenen Symbol zu kennzeichnen. Neben dem bereits bekannten „©“-Zeichen für Urheberrechte wird es künftig ein „Ⓓ“-Symbol geben, das signalisiert, dass ein Design rechtlich geschützt ist. Diese Kennzeichnung soll die Wahrnehmung des Designschutzes stärken und zugleich abschreckende Wirkung gegenüber Nachahmern entfalten.

Reparaturklausel und Bürokratieabbau als praxisnahe Reformelemente

Von wirtschaftlicher Bedeutung ist auch die sogenannte Reparaturklausel, die der europäische Gesetzgeber ab 2032 unionsweit einführt. Diese Regelung liberalisiert den Markt für formgebundene Ersatzteile, sodass solche Komponenten künftig nicht mehr ausschließlich vom Originalhersteller angeboten werden dürfen. Damit erhalten Ersatzteilanbieter größere Handlungsspielräume, was insbesondere für die Automobilbranche, das Handwerk und Reparaturbetriebe erhebliche Chancen bietet. In Deutschland besteht diese Regelung bereits seit 2020, sie wird im Zuge der neuen Gesetzesreform an die europäischen Rahmenvorgaben angepasst und mit einer neuen Übergangsfrist versehen. Damit profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Betriebe, die sich auf die Instandsetzung spezialisieren.

Gleichzeitig setzt der Entwurf auf eine spürbare Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. So sollen veraltete, in der Praxis kaum genutzte Verfahrensvarianten – etwa die Möglichkeit der teilweisen Aufrechterhaltung eines Designs – entfallen. Zudem wird das Deutsche Patent- und Markenamt entlastet, indem das Bundespatentgericht künftig Beschwerdeverfahren selbst einstellen kann, ohne sie zurückverweisen zu müssen. Diese Verfahrensmodernisierungen tragen zur Beschleunigung der Verfahren bei und senken die Verwaltungskosten, was gerade für kleinere Unternehmen einen messbaren Vorteil bedeutet.

Fazit: Neue Perspektiven durch klarere Rechtsstrukturen

Die Reform des Designrechts markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen, zukunftsfähigen Schutzsystem für Gestaltungen in der physischen und digitalen Welt. Unternehmen aller Größenordnungen sollten bereits jetzt prüfen, inwieweit ihre Produkt- und Markendesigns von den Verbesserungen profitieren können. Die ausdrückliche Anerkennung digitaler Designformen, die Stärkung des Rechtsschutzes und der Abbau übermäßiger Bürokratie eröffnen praxisnahe Erleichterungen, die langfristig zu Kostensenkungen und höherer Rechtssicherheit führen. Wer frühzeitig interne Prozesse auf die neuen Standards ausrichtet, kann seine Innovationskraft gezielt absichern und Marktpotenziale besser ausschöpfen.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Prüfung und Implementierung digitaler Rechts- und Buchhaltungsprozesse. Mit unserem Fokus auf Prozessoptimierung und Digitalisierung in der Finanzverwaltung helfen wir Betrieben, ihre Abläufe effizienter zu gestalten und nachhaltig Kosten zu reduzieren – von der rechtssicheren Gestaltung bis zur digitalisierten Buchhaltungsorganisation.

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