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Digitalisierung

Daten-Governance-Gesetz stärkt Datensouveränität und Vertrauen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Ein neuer Rechtsrahmen für den europäischen Datenraum

Mit dem vorgelegten Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes schafft die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die nationale Umsetzung der Europäischen Daten-Governance-Verordnung 2022/868. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, einen integrierten europäischen Binnenmarkt für Daten zu fördern, der Innovation, Wettbewerb und Datensouveränität gleichermaßen stärkt. Während das Unionsrecht unmittelbar gilt, erfordert die praktische Anwendung in Deutschland ergänzende Bestimmungen, um Zuständigkeiten und Sanktionen festzulegen und die Koordination zwischen Behörden und Datenakteuren zu sichern. Der Entwurf soll dazu beitragen, dass Daten verantwortungsvoll geteilt und genutzt werden können, ohne Datenschutz oder Geschäftsgeheimnisse zu gefährden. Gerade für Unternehmen entsteht dadurch ein rechtssicherer Rahmen, um Daten künftig effizienter für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zwecke zu nutzen.

Ziele und Schwerpunkte des neuen Gesetzes

Der Kern des Daten-Governance-Gesetzes liegt in der Schaffung von Vertrauen in die gemeinsame Datennutzung. Es wird ein rechtlicher Rahmen für drei zentrale Anwendungsfelder etabliert: die Weiterverwendung geschützter öffentlicher Daten, den Betrieb von Datenvermittlungsdiensten sowie die Anerkennung sogenannter datenaltruistischer Organisationen, die Daten freiwillig für gemeinnützige Zwecke bereitstellen. Öffentliche Stellen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, vorhandene Datenbestände auch Dritten zugänglich zu machen – natürlich unter Berücksichtigung bestehender Geheimhaltungs-, Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Dadurch wird ein wichtiger Schritt in Richtung datenbasierter Verwaltung und digitaler Innovation vollzogen. Für kleine und mittelständische Unternehmen eröffnet sich die Möglichkeit, auf hochwertige öffentliche Daten zuzugreifen, was die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und digitaler Dienstleistungen beschleunigen kann. Besonders für Onlinehändler, Pflegeeinrichtungen oder kommunale Dienstleister können solche Daten neue Impulse für Effizienzsteigerungen und Marktorientierung liefern.

Kompetenzen und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden

Die Bundesnetzagentur wird in Zukunft als Aufsichtsbehörde eine zentrale Rolle einnehmen. Sie überwacht die Tätigkeit von Datenvermittlungsdiensten und führt die Registrierung datenaltruistischer Organisationen. Diese Dienste sollen künftig als neutrale Instanzen zwischen Dateneignenden und Datennutzenden agieren, wodurch das Vertrauen in eine faire und transparente Datenwirtschaft wächst. Parallel dazu übernimmt das Statistische Bundesamt die Funktion einer nationalen Informationsstelle. Es fungiert als Ansprechpartner für öffentliche Stellen und unterstützt diese bei der Entscheidung, wie geschützte Daten für die Weiterverwendung aufbereitet und zugänglich gemacht werden können. Beide Behörden arbeiten somit gemeinsam daran, einheitliche und verlässliche Standards zu etablieren, die nicht nur juristische Sicherheit, sondern auch praktische Orientierung für Unternehmen und Institutionen bieten.

Praktische Auswirkungen und Chancen für Unternehmen

Für Unternehmen jeder Größe ergeben sich durch die Daten-Governance-Regelungen neue Möglichkeiten, Daten als strategische Ressource zu nutzen. Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von verbesserten Zugängen zu öffentlichen Datensätzen, etwa in den Bereichen Statistik, Infrastruktur, Energieversorgung oder Gesundheit. Damit können datengetriebene Geschäftsmodelle entstehen, die bislang aufgrund rechtlicher Unsicherheiten schwer umsetzbar waren. Gleichzeitig wird die Nutzung privater Daten über registrierte Vermittlungsdienste professionalisiert und kontrolliert, was zu mehr Transparenz in der Datenökonomie führt. Wer sich in Zukunft an datenbasierten Kooperationen beteiligt, wird sich auf klare Spielregeln und überprüfbare Standards stützen können. In der Praxis bedeutet das eine effizientere Gestaltung digitaler Prozesse, eine vereinfachte Integration von Datendiensten in die Unternehmens-IT sowie ein verringertes Risiko haftungsrechtlicher Probleme. Auch für Steuerberatungen, Finanzinstitute und öffentliche Auftraggeber eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, Informationsflüsse besser zu strukturieren und Kosten durch digitale Automatisierung zu reduzieren.

Fazit: Vertrauen, Transparenz und Effizienz als Treiber der Datenökonomie

Das Daten-Governance-Gesetz ist mehr als eine technische Regelung – es markiert den Beginn einer neuen Phase verantwortungsvoller Datennutzung in Deutschland und Europa. Es stellt die Weichen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Datensouveränität, Datenschutz und wirtschaftlicher Innovation. Unternehmen und Institutionen, die frühzeitig strategisch in datenbasierte Prozesse investieren, können sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil sichern. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen gezielt bei der Umsetzung digitaler Prozesse, insbesondere in der Buchhaltung und Finanzorganisation. Mit einem klaren Fokus auf Prozessoptimierung und Digitalisierung begleiten wir unsere Mandanten dabei, Effizienzsteigerungen und erhebliche Kosteneinsparungen im betrieblichen Alltag zu realisieren.

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