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Digitalisierung

Data Act und nationale Umsetzung: Chancen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einführung in den europäischen Data Act

Mit der EU-Verordnung 2023/2854 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung hat die Europäische Union einen weichenstellenden Rechtsrahmen für die europäische Datenwirtschaft geschaffen. Diese sogenannte Datenverordnung ist seit dem 12. September 2025 in wesentlichen Teilen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Ihr Ziel ist es, die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten – insbesondere von Produkt- und Dienstdaten – zu fördern, um Innovation, Wettbewerb und digitale Souveränität zu stärken. Sie legt fest, wer unter welchen Voraussetzungen berechtigt ist, auf bestimmte Daten zuzugreifen und sie zu verwenden. Dadurch sollen Abhängigkeiten verringert und digitale Geschäftsmodelle erleichtert werden.

Für Unternehmen aller Größen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, digitale Dienstleister und Produzenten vernetzter Geräte, ist diese Regelung von erheblicher praktischer Bedeutung. Sie eröffnet neue wirtschaftliche Möglichkeiten, wirft aber zugleich Fragen zu rechtssicherer Umsetzung, Verantwortlichkeiten und internen Prozessen auf.

Nationale Durchführung: Struktur und Zuständigkeiten

Zur Ergänzung der unmittelbar geltenden Vorschriften hat die Bundesregierung am 3. Dezember 2025 den Entwurf eines Data Act-Durchführungsgesetzes vorgelegt. Dieser nationale Rechtsrahmen verfolgt das Ziel, Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen festzulegen, die für die praktische Umsetzung in Deutschland erforderlich sind. Während der Data Act als europäische Verordnung direkt gilt, bedarf es für seine Anwendung in der Verwaltung, der Rechtspflege und der Aufsicht nationaler Konkretisierungen. Diese betreffen insbesondere die Organisation der Behörden, die Verantwortung für die Überwachung der Vorschriften sowie die Definition von Sanktionen bei Verstößen.

Im Zentrum der nationalen Regelungen steht die Benennung der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde. Sie soll künftig die Aufgaben der Durchführung, Aufsicht und Rechtsdurchsetzung übernehmen. Damit wird eine Institution mit umfangreicher Erfahrung in der Marktregulierung, insbesondere im Telekommunikations- und Energiebereich, eingesetzt, um den neuen Datenmarkt effektiv zu strukturieren und seine Einhaltung zu kontrollieren. Dies ist aus unternehmerischer Sicht von Bedeutung, da hierdurch Rechtssicherheit entsteht und eindeutige Ansprechpartner in der Verwaltung benannt werden.

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen und Institutionen

Unternehmen sind künftig gefordert, ihre Datenprozesse an die neuen Vorgaben anzupassen. Der Data Act verpflichtet insbesondere Hersteller von vernetzten Produkten und Anbieter digitaler Dienste dazu, den Nutzenden den Zugang zu den erzeugten Daten zu ermöglichen. Dies betrifft beispielsweise Maschinenhersteller, Fahrzeugproduzenten, Betreiber von intelligenten Gebäuden oder Anbieter von IoT-Dienstleistungen. Für viele Betriebe bedeutet dies eine Umstellung ihrer internen Dateninfrastruktur sowie die Einrichtung klarer Verfahren für Datenausgabe und -weitergabe.

Rechtlich relevant ist in diesem Kontext das Prinzip des fairen Datenzugangs. Unternehmen, die bislang exklusive Kontrolle über Produktdaten hatten, müssen künftig Dritten – etwa Kundinnen und Kunden oder Partnerunternehmen – einen geregelten Zugang gewähren, sofern diese Daten bei Nutzung des Produkts entstanden sind. Gleichzeitig besteht ein Schutzmechanismus gegen missbräuchliche oder unzumutbare Datenanforderungen. Der Rechtsrahmen zielt somit auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Innovationsförderung und Schutz wirtschaftlicher Interessen. Steuerberatende und Rechtsabteilungen sollten Unternehmen frühzeitig darauf vorbereiten, transparent über Datenflüsse zu informieren, Einwilligungsprozesse zu gestalten und geeignete technische Sicherungsmaßnahmen zu etablieren.

Für kleine und mittlere Unternehmen, die häufig als Zulieferer innerhalb digital vernetzter Wertschöpfungsketten agieren, stellt der Data Act zugleich eine Chance dar. Er eröffnet neue Wege, um Wertschöpfung durch Datennutzung zu generieren, zum Beispiel über datenbasierte Serviceangebote oder Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Technologiepartnern. Die Herausforderung liegt darin, diese Potenziale mit rechtskonformen und betriebswirtschaftlich tragfähigen Konzepten umzusetzen. Insbesondere in sensiblen Branchen wie dem Gesundheitswesen oder der Pflege, in denen personenbezogene und betriebliche Daten ineinandergreifen, muss größte Sorgfalt auf Datenschutz und Datensicherheit gelegt werden.

Fazit und Handlungsbedarf für die Unternehmenspraxis

Der Data Act und das geplante nationale Durchführungsgesetz markieren einen entscheidenden Schritt hin zu einer europäischen Datenökonomie. Für Unternehmen aller Größenordnungen bedeutet dies einen tiefgreifenden Wandel im Umgang mit unternehmensinternen und externen Daten. Wer frühzeitig Strukturen schafft, um Datenzugänge kontrolliert, sicher und effizient zu ermöglichen, wird nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern kann daraus auch wirtschaftliche Vorteile ziehen. Steuerberatungs- und Compliance-Verantwortliche sollten gemeinsam mit IT-Fachkräften eine integrative Datenstrategie entwickeln, die rechtssichere Datennutzung, unternehmerische Interessen und technische Machbarkeit miteinander verbindet.

Für die Unternehmenspraxis steht fest: Nur wer sich aktiv mit den neuen Pflichten und Chancen beschäftigt, kann die Möglichkeiten des Data Act voll ausschöpfen und Risiken wirksam minimieren. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, die Anforderungen nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch und digital umzusetzen. Mit einem klaren Fokus auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und auf Digitalisierung begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Realisierung effizienter, zukunftsfähiger Strukturen, die zu nachhaltiger Kostensenkung und höherer Transparenz führen.

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