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Nachhaltigkeit

CSRD-Umsetzungsgesetz: Neue Schwellenwerte und Berichtspflichten erklärt

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einordnung der aktuellen Entwicklungen zur CSRD-Umsetzung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, bildet das Herzstück der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ihr Ziel ist es, die Transparenz über ökologische, soziale und unternehmensführungsbezogene Themen in Unternehmen signifikant zu erhöhen. In Deutschland wurde zur Umsetzung dieser Richtlinie ein spezielles Gesetz geschaffen, das die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisiert und den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich erweitert. Der Ausschuss Nachhaltigkeit der Wirtschaftsprüferkammer hat Anfang 2026 seinen aktualisierten Fragen- und Antwortenkatalog zur Anwendung des Umsetzungsgesetzes vorgestellt. Diese aktualisierte Fassung greift zentrale Kompromisse aus den Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission auf, die Ende 2025 abgeschlossen wurden. Damit liegen nun verbindliche Rahmenbedingungen vor, an denen sich Unternehmen, Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Praxis orientieren können.

Neue Schwellenwerte und ihre Relevanz für Unternehmen

Besonders bedeutsam für den Mittelstand und größere Unternehmensverbünde sind die angepassten Schwellenwerte, die nunmehr eindeutig definiert sind. Künftig ist eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend, wenn ein Unternehmen oder ein Konzernverbund mindestens 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Umsatzerlöse überschreitet. Diese Schwellen ziehen eine klare Grenze zwischen den berichtspflichtigen und den weiterhin freiwillig berichtenden Unternehmen. Damit werden viele größere Mittelständler, aber auch wachstumsstarke Onlinehändler und Industrieunternehmen erstmals in die Pflicht genommen. Für Pflegeeinrichtungen oder Krankenhausträger, die in großen Strukturen organisiert sind, kann die Verpflichtung ebenfalls greifen, sofern die genannten Grenzwerte erreicht werden.

Wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung bleibt die Nachvollziehbarkeit der Angaben. Dazu zählen Informationen über umweltbezogene Risiken, soziale Zielsetzungen, Energieeffizienzmaßnahmen, Lieferkettenmanagement und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die veröffentlichten Daten objektiv, überprüfbar und von externer Seite testierbar sind. Eine Pflicht zur externen Prüfung, also zur Verifizierung der Nachhaltigkeitsberichte, ist ebenfalls vorgesehen, womit sich die Rolle von Wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Kanzleien in diesem Themenfeld weiter stärkt.

Praktische Auswirkungen auf Prüfungs- und Berichterstattungspflichten

Mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs rücken die organisatorischen und technischen Voraussetzungen stärker in den Vordergrund. Unternehmen müssen ihre bestehenden Berichtsstrukturen anpassen, um die Datenqualität sicherzustellen und die Nachhaltigkeitsinformationen in gleicher Tiefe wie die Finanzdaten aufzubereiten. Dafür sind digitale Lösungen, automatisierte Datenerfassungen und ein enger Austausch zwischen Buchhaltung, Controlling, Compliance und Nachhaltigkeitsmanagement erforderlich. Viele Unternehmen greifen auf cloudbasierte Plattformen zurück, welche die Aggregation relevanter Kennzahlen erleichtern und eine revisionssichere Dokumentation ermöglichen.

Juristisch gesehen bleibt zentral, dass der Nachhaltigkeitsbericht Teil des Lageberichts ist und denselben Offenlegungsanforderungen unterliegt. Nach Handelsgesetzbuch ist der Lagebericht ein zentrales Steuerungsinstrument für externe Stakeholder, insbesondere Banken, Investoren und Aufsichtsbehörden. Mit der Integration der Nachhaltigkeitsaspekte wird er zu einem vollwertigen Instrument der Unternehmenssteuerung, das auch ökologische und soziale Dimensionen abbildet. Neben der Transparenzanforderung spielt die rechtssichere Gestaltung eine große Rolle. Unternehmen müssen vermeiden, dass fehlerhafte oder unvollständige Angaben den Tatbestand einer irreführenden Berichterstattung erfüllen könnten, da dies potenziell haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Empfehlungen für eine praxisgerechte Umsetzung

Für kleine und mittlere Unternehmen, die knapp unter den Schwellenwerten liegen, bietet sich die frühe Auseinandersetzung mit den Anforderungen dennoch an. Wer bereits jetzt Nachhaltigkeitsdaten systematisch erfasst, schafft nicht nur Vertrauen bei Kunden und Kreditinstituten, sondern sichert sich auch strategische Vorteile für zukünftige regulatorische Entwicklungen. Die Erfahrung aus der Finanzberichterstattung zeigt, dass frühzeitige Prozessdigitalisierung die Effizienz erheblich steigert und die Fehleranfälligkeit reduziert. Eine integrierte Betrachtung finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen wird zunehmend zur Voraussetzung, um langfristig am Markt bestehen zu können.

Unternehmen sollten daher prüfen, inwieweit die bestehenden internen Kontrollsysteme geeignet sind, Nachhaltigkeitsinformationen zuverlässig zu erfassen und zu dokumentieren. Eine enge Zusammenarbeit mit steuerberatenden und prüfenden Fachleuten kann helfen, regulatorische Fallstricke zu vermeiden. Gleichzeitig eröffnet sich die Möglichkeit, durch digitale Buchhaltung und automatisierte Datenschnittstellen die Erfüllung der Berichtspflichten als Chance zur Prozessoptimierung zu nutzen.

Fazit: Nachhaltigkeit als Bestandteil moderner Unternehmenssteuerung

Die Anpassungen im deutschen Umsetzungsgesetz zur CSRD markieren einen zentralen Wendepunkt in der Unternehmensberichterstattung. Sie verankern Nachhaltigkeit nicht länger als freiwilligen Zusatz, sondern als integralen Bestandteil der rechtlich geforderten Transparenzpflicht. Für viele Unternehmen wird die Umsetzung zwar zusätzliche Aufwände mit sich bringen, doch bietet die strukturelle Verankerung auch einen erheblichen Mehrwert für die strategische Planung und Risikosteuerung.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren langfristig von frühzeitig digitalisierten Prozessen, effizienter Datenaufbereitung und intelligenter Systemvernetzung. Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen aller Größenordnungen in der Digitalisierung und Prozessoptimierung ihrer Buchhaltung und Reportingstrukturen. Mit praxisnaher Expertise unterstützen wir Mandanten dabei, die neuen Anforderungen rechtssicher und wirtschaftlich umzusetzen – stets mit dem Ziel, Effizienz zu steigern und nachhaltige Kostenvorteile zu realisieren.

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