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Wirtschaftsprüfung

CSRD-Umsetzung und neue Fortbildungspflichten für Wirtschaftsprüfer

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Aktuelle Entwicklungen in der Wirtschaftsprüfung und Berufspolitik

Die jüngste Beiratssitzung der Wirtschaftsprüferkammer verdeutlicht, in welchem Umfang sich der Berufsstand derzeit mit den tiefgreifenden regulatorischen und wirtschaftlichen Veränderungen auseinandersetzen muss. Angesichts einer anhaltend angespannten wirtschaftlichen Lage, die insbesondere energieintensive Betriebe und die Automobilindustrie belastet, sind stabile berufliche Rahmenbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer wichtiger denn je. Die Kammer steht dabei in intensivem Austausch mit politischen Institutionen, Aufsichtsbehörden und Verbänden, um entscheidende Gesetzesinitiativen zur Reform des Berufsrechts und zur Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung aktiv zu begleiten.

Ein zentrales Thema ist das Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer. Dieses Vorhaben konnte trotz eines Parlamentswechsels in die neue Legislaturperiode übernommen werden. Es umfasst die Regelungen zum Syndikus-Wirtschaftsprüfer, zur Mitarbeiterbeteiligung sowie zur weiteren Liberalisierung bei Niederlassungen. Diese Modernisierung soll den Berufsstand zukunftsfähig und attraktiver machen, insbesondere für neue Generationen von Fachkräften, die zunehmend flexible Karrieremodelle erwarten.

CSRD-Verschiebung und Auswirkungen auf Berichtspflichten

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, bleibt eines der prägendsten Themen in der nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung. Ursprünglich sollten große Kapitalgesellschaften bereits früher zu einer erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Die nun beschlossene Verschiebung der Erstanwendung um zwei Jahre bedeutet, dass große Gesellschaften erst ab dem Jahr 2027 und kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen ab 2028 berichtspflichtig werden. Damit gewinnen Unternehmen zusätzlichen zeitlichen Spielraum, um ihre internen Prozesse und Datenstrukturen auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten.

Inhaltlich sieht der aktuelle Stand der europäischen Gesetzesverhandlungen vor, dass nur Unternehmen mit mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtet sind, umfassend nach CSRD und der sogenannten Taxonomie-Verordnung zu berichten. Für kleinere Unternehmen und insbesondere den Mittelstand ergibt sich hieraus eine gewisse Entlastung, auch wenn viele freiwillig Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen, um den Erwartungen von Banken, Investoren und Geschäftspartnern zu entsprechen.

Auch die geplanten Entlastungen durch das sogenannte Omnibus-Gesetz der Europäischen Kommission, das zur Entbürokratisierung beitragen soll, werden von berufspolitischer Seite aufmerksam beobachtet. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, in welchem Umfang der Kreis der prüfpflichtigen Unternehmen und der zugelassenen Prüfer erweitert werden kann und soll. Die Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer lehnt eine Einbeziehung sogenannter unabhängiger Serviceanbieter ab, um Qualitäts- und Unabhängigkeitsstandards im Prüfungswesen zu wahren.

Neue Fortbildungsverpflichtungen für Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten

Parallel zur Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten wird auch die Berufsfortbildung der Wirtschaftsprüfer weiterentwickelt. Eine besondere Relevanz hat hierbei die neue Regelung zur speziellen Pflicht zur Fortbildung für Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten. Nach § 13d Absatz 3 der Wirtschaftsprüferordnung wird die Nachweispflicht für diese Fortbildung künftig genauer definiert. Dabei sollen Fortbildungen anerkannt werden, die seit Inkrafttreten der zugrunde liegenden europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung absolviert wurden. Das Datum des 5. Januar 2023 bildet dabei die maßgebliche Referenz.

Für Wirtschaftsprüferinnen und vereidigte Buchprüfer bedeutet diese Neuerung, dass bereits erbrachte Weiterbildungsleistungen nicht verfallen, sondern bei künftigen Zertifizierungsverfahren berücksichtigt werden. Die Kammer trägt damit der Tatsache Rechnung, dass viele Berufsträger bereits proaktiv Schulungen und fachliche Vertiefungen absolviert haben, um die komplexen Anforderungen von Nachhaltigkeitsprüfungen zu erfüllen.

Das neue Fortbildungskonzept hebt den Anspruch an eine kontinuierliche berufliche Qualifikation hervor und soll sicherstellen, dass geprüfte Nachhaltigkeitsinformationen künftig denselben hohen Qualitätsstandards unterliegen wie klassische Jahresabschlussprüfungen. Dies ist gerade im Hinblick auf die wachsende Bedeutung nichtfinanzieller Berichte von entscheidender Bedeutung.

Praktische Konsequenzen und Ausblick für Unternehmen

Für Unternehmen bringt diese Entwicklung erhebliche strategische Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich. Große und mittelständische Gesellschaften, insbesondere solche aus stark regulierten Branchen wie dem Gesundheitswesen, dem Sozialbereich oder dem produzierenden Gewerbe, sollten frühzeitig prüfen, wie sie ihre Datenflüsse und Berichtsprozesse auf Nachhaltigkeitsaspekte ausrichten können. Dies betrifft sowohl die organisatorische Einbindung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in das Reporting als auch die Abstimmung mit externen Prüfern. In der Praxis wird es darauf ankommen, geeignete Systeme zur Erfassung, Konsolidierung und Prüfung relevanter ESG-Daten (Environment, Social, Governance) zu implementieren.

Gerade kleineren und mittleren Unternehmen wird geraten, die Übergangszeit bis 2027 strategisch zu nutzen. Wer jetzt interne Verantwortlichkeiten klärt und sich frühzeitig fachlich unterstützt, kann nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern häufig auch wertvolle Effizienzpotenziale heben. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist längst nicht mehr nur ein gesetzliches Erfordernis, sondern zunehmend auch ein Wettbewerbsfaktor – insbesondere bei Investoren, öffentlichen Auftraggebern und Kreditinstituten.

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer wird in diesem Umfeld zunehmend eine beratende und prüfende Doppelrolle einnehmen. Neben der klassischen Abschlussprüfung gewinnt die Nachhaltigkeitsprüfung an Bedeutung, insbesondere in der Verbindung mit IT-gestützten Prüfungssystemen und digitalen Plattformen. Die Einführung spezifischer Fortbildungspflichten wird somit auch die Erwartungshaltung gegenüber der Qualität der Prüfungsleistungen nachhaltig prägen.

Fazit: Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass sowohl Unternehmen als auch Berufsträger gefordert sind, sich auf ein verändertes regulatorisches Umfeld einzustellen. Die zunehmende Verzahnung von Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Unternehmenssteuerung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen fachlich versierten Prüfern, Beratern und Unternehmensleitern. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungs- und Prüfungsprozesse zu digitalisieren und effizient zu gestalten. Durch strukturierte Prozessoptimierung und den gezielten Einsatz digitaler Lösungen helfen wir unseren Mandanten, nachhaltige Kostenvorteile und eine höhere Transparenz in ihren Finanzprozessen zu erreichen.

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