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Recht

Behindertengleichstellungsgesetz stärkt Barrierefreiheit in Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Mehr Barrierefreiheit als wirtschaftliche und gesellschaftliche Aufgabe

Die Bundesregierung hat am 11. Februar 2026 eine umfassende Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen, die das Ziel verfolgt, Barrieren in allen Lebens- und Wirtschaftsräumen weiter abzubauen. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer körperlichen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigung. Für sie stellen selbstverständliche Alltagshandlungen – etwa Einkäufe, Arztbesuche oder die Kommunikation mit Behörden – oft erhebliche Hürden dar. Mit der Reform soll die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben sowie der Zugang zu privaten Dienstleistungen und Produkten deutlich verbessert werden. Der Gesetzgeber setzt dabei auf Eigenverantwortung, Dialog und pragmatische Lösungen statt auf regulatorische Überregulierung.

Während Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten zu umfassender Barrierefreiheit verpflichtet sind, blieb die Privatwirtschaft bislang weitgehend außerhalb dieses rechtlichen Rahmens. Diese Lücke will der aktuelle Gesetzesentwurf schließen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können von den neuen Anforderungen profitieren, wenn sie Barrierefreiheit nicht als bürokratische Pflicht, sondern als Chance begreifen, mehr Kundengruppen zu erreichen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Neue Verpflichtungen und Handlungsspielräume für Unternehmen

Der zentrale Ansatz des Gesetzesentwurfs basiert auf dem Konzept der angemessenen Vorkehrungen. Damit sind Maßnahmen gemeint, die im Einzelfall erforderlich sind, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen. Dabei gilt stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Unternehmen müssen keine unzumutbaren Aufwendungen leisten, wohl aber einfache, praktikable Lösungen umsetzen. Eine mobile Rampe am Eingang eines Geschäfts, die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache oder eine Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen können bereits geeignete Maßnahmen darstellen.

Diese Regelung ist bewusst flexibel gestaltet. Sie ermöglicht, dass sich Lösungen an den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten orientieren und im Dialog mit den Betroffenen entwickelt werden. Kommt ein Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, steht Menschen mit Behinderungen ein kostenloses Schlichtungsverfahren offen. Führt dieses nicht zum Erfolg, kann eine Beseitigungs- oder Unterlassungsklage folgen. Für öffentliche Stellen gilt zusätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz. Damit wird das Konzept der Inklusion rechtlich gestärkt, ohne gleichzeitig unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaft zu erzeugen.

Praktische Bedeutung und Umsetzung in der Wirtschaft

Für die Privatwirtschaft, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, bedeutet die Gesetzesreform zunächst eine strategische und organisatorische Auseinandersetzung mit dem Thema Barrierefreiheit. Dabei sollte Barrierefreiheit nicht allein auf bauliche Maßnahmen beschränkt werden. Auch die digitale Zugänglichkeit von Online-Shops, Dienstleistungsportalen und Informationsangeboten spielt eine zentrale Rolle. Unternehmen, die ihre Webseiten und Kommunikationsmittel nach barrierefreien Standards gestalten, verbessern nicht nur ihre rechtliche Compliance, sondern erhöhen zugleich ihre Reichweite und Kundenbindung.

Gerade Onlinehändler profitieren davon, wenn ihre Plattformen auch für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen oder motorischen Einschränkungen leicht navigierbar sind. Für Pflegeeinrichtungen, medizinische Einrichtungen und andere soziale Dienstleister ergibt sich die Verpflichtung, den Zugang zu Leistungen so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Erschwernisse teilnehmen können. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, bestehende Strukturen auf einfache Anpassungspotenziale zu prüfen und gegebenenfalls externe Beratung hinzuzuziehen, um Maßnahmen sorgfältig zu priorisieren.

Von dieser Entwicklung profitieren nicht nur die unmittelbar betroffenen Personen. Unternehmen, die auf inklusive Angebote setzen, stärken ihre Arbeitgebermarke und erfüllen zunehmend die Erwartungen von Kundinnen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern, die Wert auf soziale Verantwortung legen. Hinzu kommt, dass viele Umsetzungsmaßnahmen förderfähig sind oder durch branchenspezifische Beratungsprogramme unterstützt werden können, was gerade für kleinere Unternehmen die wirtschaftliche Umsetzung erleichtert.

Ausblick und Fazit für die Unternehmenspraxis

Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes richtet die Bundesregierung den Blick auf einen zentralen Aspekt gesellschaftlicher Gleichstellung: die Verwirklichung von Teilhabe in allen Lebensbereichen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer, Steuerberatende und Finanzinstitutionen entsteht damit ein neues Handlungsfeld, in dem rechtliche Compliance, soziale Verantwortung und betriebswirtschaftlicher Nutzen eng miteinander verbunden sind. Spätestens mit dem vollständig barrierefreien Ausbau öffentlicher Bundesgebäude bis 2045 wird der rechtliche Maßstab weiter steigen und auch die Erwartungen an private Marktteilnehmer verstärken.

Der Gesetzgeber sendet damit ein klares Signal: Barrierefreiheit ist kein bloßes Anliegen des öffentlichen Sektors, sondern ein integraler Bestandteil moderner Unternehmensführung. Unternehmen, die frühzeitig in inklusive Strukturen investieren, sichern sich Wettbewerbsvorteile, minimieren Haftungsrisiken und leisten einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher gesetzlichen Neuerungen. Durch unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und konsequente Digitalisierung unterstützen wir unsere Mandanten dabei, effizientere Abläufe zu schaffen und zugleich gesetzliche Anforderungen wirtschaftlich umzusetzen – für nachhaltige Strukturen und messbare Kostenersparnisse.

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