Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Recht

Anwaltsnotariat modernisieren: Zugang, Familienzeiten, Alter

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Anwaltsnotariat modernisieren: Warum die Reform jetzt praxisrelevant ist

Das Anwaltsnotariat ist in einigen Bundesländern ein tragender Bestandteil der vorsorgenden Rechtspflege und damit ein zentraler Baustein für einen bürgernahen Rechtszugang. Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare sind Mitglieder der Rechtsanwaltschaft, die zusätzlich das Notaramt ausüben und dabei dieselben Rechte und Pflichten haben wie hauptberufliche Notarinnen und Notare. Für Unternehmen, Finanzinstitutionen und beratende Berufe ist das unmittelbar relevant, weil notarielle Verfahren in der Praxis häufig die Voraussetzung für rechtssichere Strukturmaßnahmen sind, etwa bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, bei Registeranmeldungen oder bei bestimmten Vertragsgestaltungen. Vor diesem Hintergrund zielt ein am 16.02.2026 veröffentlichter Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz darauf ab, das Anwaltsnotariat attraktiver zu machen, den Zugang zu erleichtern und familienfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig soll die notarielle Versorgung gerade dort gesichert werden, wo Bewerberzahlen sinken und der demografische Wandel spürbar wird.

Die Zielrichtung ist doppelt: Einerseits sollen Einstiegshürden reduziert werden, die bislang zu einem spät möglichen und oft schwer planbaren Qualifikationsweg geführt haben. Andererseits soll die Planungssicherheit für nachrückende Bewerberinnen und Bewerber gewahrt bleiben, wenn erfahrene Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber länger tätig bleiben. Der Entwurf dient zugleich der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherigen Regelungen zur Altersgrenze bei Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotaren beanstandet hatte. Für die Praxis bedeutet das, dass Unternehmen und Beraterkreise die künftige Verfügbarkeit notarieller Kapazitäten, die Terminlage und die regionale Versorgung stärker in ihre Zeit- und Projektplanung einbeziehen sollten.

Zugang zum Anwaltsnotariat: Notarielle Fachprüfung früher und planbarer

Ein Kernpunkt ist die Umgestaltung des Berufszugangs. Während der Weg zum hauptberuflichen Notariat typischerweise über einen mehrjährigen Anwärterdienst führt, setzt das Anwaltsnotariat eine mehrjährige anwaltliche Berufserfahrung sowie das Bestehen der notariellen Fachprüfung voraus. Die notarielle Fachprüfung ist eine anspruchsvolle Qualifikationsprüfung, die sicherstellen soll, dass Bewerberinnen und Bewerber über die für das Notaramt erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Nach dem Entwurf soll es künftig möglich sein, diese Prüfung direkt im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen abzulegen. Das zweite juristische Staatsexamen ist die staatliche Abschlussprüfung, die zusammen mit dem ersten Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt vermittelt und den Zugang zu klassischen Volljuristenberufen eröffnet.

Praktisch bedeutsam ist, dass die bislang erforderliche Zulassungsfrist von drei Jahren entfallen soll. Damit wird der Qualifikationsweg vorverlagert und zeitlich entzerrt: Wer sich für das Anwaltsnotariat interessiert, kann die Prüfung früher ablegen und den weiteren Berufsweg besser planen. Das betrifft insbesondere Kanzleien und Sozietäten, die mittel- bis langfristig Standorte in anwaltsnotariell geprägten Regionen absichern wollen. Auch für Mandanten, etwa für mittelständische Unternehmensgruppen, Pflegeeinrichtungen oder Onlinehändler mit regelmäßigem Bedarf an register- und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, kann eine stabilere Nachwuchssituation mittelfristig die Verfügbarkeit von Notarterminen verbessern.

Zusätzlich ist eine weitere Wiederholungsmöglichkeit der notariellen Fachprüfung vorgesehen. Diese Maßnahme soll den Druck im Prüfungsverfahren reduzieren und die Attraktivität erhöhen, ohne den Qualitätsanspruch aufzugeben. Für Arbeitgeber im juristischen Umfeld und für berufsständische Strukturen ist das vor allem ein Signal, dass der Gesetzgeber die Einstiegshürden nicht nur formell, sondern auch praktisch handhabbarer gestalten will. Ergänzend soll die bisher erforderliche anwaltliche Berufserfahrung im künftigen Amtsbereich von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Der „künftige Amtsbereich“ ist das Gebiet, in dem das Notaramt später ausgeübt werden soll; die dortige Berufserfahrung dient dem regionalen Bezug und der Kenntnis der örtlichen Rechts- und Wirtschaftsstruktur.

Familienfreundlichkeit und Unterbrechungen: Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Familienfreundlichkeit. Der Entwurf sieht vor, dass Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit künftig nicht mehr als Unterbrechungen der erforderlichen anwaltlichen Berufserfahrung gelten sollen, nach denen die Frist erneut zu laufen beginnt. Mutterschutz bezeichnet dabei die gesetzlich geschützte Zeit rund um die Geburt, in der Beschäftigungsverbote und besondere Schutzrechte greifen. Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch auf unbezahlte Freistellung zur Betreuung eines Kindes mit Rückkehrrecht in das Arbeitsverhältnis. Pflegezeit ist die gesetzlich vorgesehene Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung zur Pflege naher Angehöriger.

Die praktische Relevanz dieser Klarstellung ist hoch, weil bisherige Unterbrechungswirkungen zu erheblichen Planungsrisiken führen konnten: Wer Familien- oder Pflegeaufgaben übernimmt, sollte nicht faktisch einen Neubeginn der für den Zugang maßgeblichen Berufserfahrungszeiten befürchten müssen. Für Kanzleien, die Talente halten und Karrierewege verlässlich gestalten wollen, ist das ein wichtiger Faktor in der Personalstrategie. Für Unternehmen als Mandanten wirkt sich eine breitere Bewerberbasis mittelbar aus, weil eine stabilere notarielle Versorgung Projektlaufzeiten und Transaktionssicherheit beeinflusst. Gerade bei zeitkritischen Vorhaben wie Umstrukturierungen, Finanzierungsrunden, Unternehmenskäufen oder der Nachfolgeplanung können Engpässe im notariellen Bereich zu Verzögerungen führen, die wirtschaftlich spürbar sind.

Auch für spezialisierte Branchen wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, die bei Trägerwechseln, Immobilientransaktionen oder gesellschaftsrechtlichen Anpassungen häufig auf notarielle Verfahren angewiesen sind, ist jeder Schritt zur besseren Planbarkeit relevant. Dasselbe gilt für wachstumsorientierte Onlinehändler, die gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, Beteiligungsmodelle oder registerrelevante Anpassungen in kurzen Zyklen umsetzen müssen. Die Reform ist damit nicht nur berufsrechtliche Feinjustierung, sondern ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der rechtlichen Infrastruktur.

Altersgrenze 70 und Versorgungssicherheit: Verlängerung der Amtszeit

Besonders aufmerksam verfolgt wird die geplante Anpassung der Altersgrenze. Bislang gilt eine absolute Altersgrenze von 70 Jahren für die Ausübung des Amtes. Künftig soll es älteren Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotaren ermöglicht werden, ihr Amt auf Antrag über diese Grenze hinaus fortzuführen. Vorgesehen ist eine Verlängerung der Amtszeit zweimal um jeweils drei Jahre. Diese Öffnung ist an eine Bedingung geknüpft, die die Interessen des Nachwuchses schützen soll: Eine Verlängerung soll nur dann in Betracht kommen, wenn bei der letzten Ausschreibungsrunde ausgeschriebene Stellen nicht mit anderen geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden konnten.

Damit versucht der Gesetzgeber, zwei Ziele auszubalancieren. Auf der einen Seite steht die Versorgungssicherheit, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, in denen die Zahl der Bewerbungen zurückgeht. Auf der anderen Seite steht die Planungssicherheit für jüngere Bewerberinnen und Bewerber, deren berufliche Perspektiven nicht durch eine pauschale Verlängerung blockiert werden sollen. Für die Praxis von Unternehmen und Finanzinstitutionen bedeutet das: Wo die notarielle Versorgung bisher bereits angespannt ist, kann eine befristete Weiterführung der Amtsausübung dazu beitragen, Abwicklungslücken zu vermeiden. Das betrifft beispielsweise Grundpfandrechtsbestellungen in der Finanzierung, gesellschaftsrechtliche Registeranmeldungen oder strukturierte Nachfolgeprozesse, die ohne zeitnahe notarielle Mitwirkung nicht rechtssicher umgesetzt werden können.

Der Entwurf ist zudem in ein Beteiligungsverfahren eingebettet. Er wurde an Länder und Verbände versandt; Stellungnahmen können bis zum 06.03.2026 abgegeben werden und sollen veröffentlicht werden. Unternehmen und Berufsangehörige, die in betroffenen Regionen tätig sind oder regelmäßig notariell geprägte Prozesse steuern, sollten die weitere Entwicklung beobachten und frühzeitig prüfen, wie sich mögliche Änderungen auf Kapazitäten, Standortstrategien und Zeitpläne auswirken. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf in laufenden Fällen entsteht daraus nicht automatisch, wohl aber ein Anlass, interne Projektplanung und Kommunikationswege mit beteiligten Kanzleien und Notariaten noch stringenter aufzustellen.

Im Ergebnis zielt die Reform darauf, das Anwaltsnotariat zeitgemäßer, planbarer und familienfreundlicher zu machen und zugleich Versorgungslücken abzufedern. Für Mandanten ist das vor allem ein Strukturthema: Notarielle Verfügbarkeit ist ein unterschätzter Engpassfaktor in vielen rechtlich und wirtschaftlich relevanten Vorhaben. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, die kaufmännischen und steuerlichen Prozesse rund um solche Vorhaben digital zu organisieren und die Buchhaltung so zu optimieren, dass Durchlaufzeiten sinken und Abstimmungsaufwand deutlich reduziert wird. Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt dabei auf Digitalisierung und Prozessoptimierung im Mittelstand, was in der Praxis regelmäßig zu erheblichen Kostenersparnissen und höherer Umsetzungssicherheit führt.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.