Anwaltsnotariat modernisieren: Was der Gesetzentwurf 2026 vorsieht
Der Bundestag hat am 23. April 2026 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats beraten. Ein Gesetzentwurf ist ein förmlicher Vorschlag für ein neues Gesetz oder für die Änderung bestehender Vorschriften. Nach der ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Für die notarielle und anwaltliche Praxis ist damit ein Reformvorhaben auf den Weg gebracht, das den Zugang zum Anwaltsnotariat erleichtern und zugleich bestehende Strukturen an aktuelle Anforderungen anpassen soll.
Das Anwaltsnotariat betrifft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit zugleich das Amt einer Notarin oder eines Notars ausüben. Gerade in Regionen mit rückläufigem Bewerberinteresse gewinnt die Frage an Bedeutung, wie der Beruf attraktiver und planbarer gestaltet werden kann. Der aktuelle Entwurf setzt deshalb an mehreren praxisrelevanten Punkten an. Er betrifft den Zugang zur notariellen Fachprüfung, die Anforderungen an Wartezeiten, die Berücksichtigung familiärer und pflegebedingter Auszeiten sowie die Altersgrenze im Amt. Für Kanzleien, rechtsberatende Berufe und Finanzinstitutionen, die regelmäßig mit notariellen Vorgängen arbeiten, ist die Entwicklung auch deshalb relevant, weil Verfügbarkeit und Kontinuität notarieller Leistungen wirtschaftlich bedeutsam sind.
Auch wenn sich das Thema nicht unmittelbar an klassische kleine Unternehmen oder mittelständische Betriebe richtet, sind die Auswirkungen mittelbar erheblich. Unternehmensgründungen, Umwandlungen, Grundstücksgeschäfte, Registeranmeldungen oder Sicherheitenbestellungen erfordern häufig notarielle Mitwirkung. Änderungen im Berufsrecht des Anwaltsnotariats können daher auch die Versorgung des Mittelstands mit notariellen Dienstleistungen beeinflussen.
Notarielle Fachprüfung und Wartezeiten: Zugang zum Anwaltsnotariat erleichtern
Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die geplante Abschaffung der bisherigen dreijährigen Zulassungsfrist zur notariellen Fachprüfung. Diese Frist begrenzte bislang den Zeitpunkt, ab dem eine Teilnahme an der Prüfung möglich war. Künftig soll die notarielle Fachprüfung unmittelbar im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden können. Damit würde der Zugang deutlich früher eröffnet. Aus Sicht der Praxis kann das die Karriereplanung vereinfachen, weil interessierte Berufsträger den Qualifikationsweg zeitnäher und ohne mehrjährige Wartephase beginnen können.
Ergänzend ist vorgesehen, eine zweite Wiederholungsmöglichkeit einzuführen. Bislang wirkte die Prüfungssituation für viele Bewerberinnen und Bewerber besonders belastend, weil Fehlversuche erhebliche Konsequenzen für die weitere Laufbahn haben konnten. Die zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit soll den Prüfungsdruck reduzieren und den Zugang zum Beruf realistischer an die tatsächlichen Anforderungen einer anspruchsvollen Fachprüfung anpassen.
Darüber hinaus soll die örtliche Wartezeit von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Die örtliche Wartezeit beschreibt den Zeitraum, in dem eine Bewerberin oder ein Bewerber in dem betreffenden Amtsbereich beruflich tätig gewesen sein muss. Diese Anforderung dient dazu, regionale Kenntnisse und eine hinreichende Einbindung in die örtliche Berufspraxis sicherzustellen. Die geplante Verkürzung kann insbesondere dort Entlastung bringen, wo Nachwuchs für notarielle Aufgaben benötigt wird und starre Fristen als Zugangshürde wirken.
Für Kanzleien mit strategischer Personalplanung ist dieser Teil des Entwurfs besonders relevant. Wer Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen früh an das Notariat heranführen will, erhält künftig mehr zeitliche Flexibilität. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die Fachpraxis auf den früheren Prüfungszugang reagiert und ob sich dadurch tatsächlich mehr qualifizierte Bewerbungen ergeben.
Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit: Mehr Planungssicherheit im Berufsrecht
Besondere praktische Bedeutung hat die vorgesehene Regelung zu Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit. Nach dem Entwurf sollen diese Zeiten künftig nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Das ist berufsrechtlich ein wichtiger Schritt. Mutterschutz bezeichnet die gesetzlich geregelte Schutzfrist für werdende und frisch entbundene Mütter. Elternzeit ist die arbeitsrechtlich geschützte Freistellung zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Pflegezeit ermöglicht die vorübergehende Reduzierung oder Unterbrechung der Berufstätigkeit zur Pflege naher Angehöriger.
Bislang konnten solche Auszeiten den beruflichen Fortgang im Anwaltsnotariat faktisch erschweren, weil sie die Erfüllung von Wartezeiten beeinträchtigen konnten. Die geplante Änderung verbessert daher die Vereinbarkeit von Familie, Pflegeverantwortung und beruflicher Qualifikation. Das ist nicht nur gleichstellungsrechtlich bedeutsam, sondern auch ein klarer Beitrag zur Modernisierung des Berufsbilds. Gerade in einem Umfeld, in dem hochqualifizierte Fachkräfte knapp sind, können verlässlichere und realitätsnähere Rahmenbedingungen die Attraktivität des Berufs spürbar steigern.
Hinzu kommt eine weitere Erleichterung bei den Fortbildungsstunden. Künftig sollen die verpflichtenden Fortbildungsnachweise lediglich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen müssen. Die bisherige Bindung an das jeweilige Kalenderjahr soll entfallen. Fortbildung bleibt damit weiterhin verpflichtend, wird aber organisatorisch flexibler. Für Berufsträgerinnen und Berufsträger bedeutet das mehr Planungssicherheit, weil Nachweise nicht mehr an einen starren Jahresbezug geknüpft sind, sondern näher an den tatsächlichen Bewerbungsprozess heranrücken.
In der Praxis ist das mehr als eine bloße Verfahrensvereinfachung. Fortbildungsorganisation, Fristenkontrolle und Bewerbungsmanagement sind in vielen Kanzleien eng mit internen Abläufen verbunden. Weniger starre Anforderungen erleichtern die Koordination und reduzieren das Risiko formaler Nachteile.
Altersgrenze im Anwaltsnotariat: Verlängerung bei Bewerbermangel möglich
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1796/23 zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat. Nach dem Entwurf soll die gesetzliche Altersgrenze mit Vollendung des 70. Lebensjahres grundsätzlich bestehen bleiben. Die Vollendung eines Lebensjahres bedeutet juristisch, dass der entsprechende Geburtstag erreicht ist und das betreffende Alter vollständig abgeschlossen wurde.
Neu ist jedoch, dass bei bestehendem Bewerbermangel auf Antrag eine zweimalige Verlängerung der Amtszeit um jeweils drei Jahre möglich sein soll. Spätestens mit Ablauf des 76. Lebensjahres soll das notarielle Amt dann endgültig enden. Damit versucht der Gesetzgeber, zwei Interessen in Ausgleich zu bringen. Einerseits bleibt die bisherige Altersgrenze als Regelfall erhalten. Andererseits soll in Regionen oder Bereichen mit unzureichender Nachbesetzung die notarielle Versorgung gesichert werden können.
Für die notarielle Praxis ist diese Öffnung von erheblicher Bedeutung. Gerade dort, wo geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger fehlen, kann eine befristete Verlängerung dazu beitragen, Versorgungslücken zu vermeiden. Das betrifft mittelbar auch Unternehmen, die auf zügige Beurkundungen, Registeranmeldungen oder strukturierte Transaktionsabläufe angewiesen sind. Für Finanzinstitutionen, Immobilienakteure und gesellschaftsrechtlich stark geprägte Unternehmen ist eine verlässliche notarielle Infrastruktur ein wichtiger Standortfaktor.
Der Entwurf zeigt insgesamt eine klare Richtung. Zugangshürden sollen reduziert, familiäre Auszeiten fairer berücksichtigt und Versorgungslücken pragmatisch abgefedert werden. Ob alle vorgeschlagenen Regelungen das Gesetzgebungsverfahren unverändert durchlaufen, bleibt offen. Schon jetzt ist jedoch erkennbar, dass das Berufsrecht des Anwaltsnotariats stärker an tatsächliche Berufsverläufe und strukturelle Engpässe angepasst werden soll.
Für Unternehmen und beratende Berufe lohnt es sich, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen, weil Veränderungen im Anwaltsnotariat auch die Verfügbarkeit notarieller Leistungen im Tagesgeschäft beeinflussen können. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei rechtlich und wirtschaftlich sauberen Prozessen mit besonderem Fokus auf Digitalisierung und effizienter Buchhaltung. Gerade im Mittelstand schaffen gut strukturierte Abläufe erhebliche Kostenersparnisse, und genau bei dieser Prozessoptimierung bringen wir unsere breite Praxiserfahrung in unserer Kanzlei gezielt ein.
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