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Altersteilzeit und Insolvenzsicherung von Wertguthaben

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Die Insolvenzsicherung von Wertguthaben in Altersteilzeitmodellen stellt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, Pflegeeinrichtungen oder produzierende Betriebe ein zunehmend relevantes Thema dar. Die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 2025 (Aktenzeichen 9 AZR 66/25) verdeutlicht, welche formalen und materiellen Anforderungen Arbeitgeber bei der Sicherung und dem Nachweis solcher Guthaben zu beachten haben, um rechtliche Risiken und unnötige Doppelbelastungen zu vermeiden.

Rechtsrahmen der Insolvenzsicherung nach dem Altersteilzeitgesetz

Nach dem Altersteilzeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben der Arbeitnehmer gegen das Risiko der Insolvenz abzusichern. Dieses Guthaben dient später der Finanzierung der Freistellungsphase, weshalb es insolvenzfest angelegt werden muss. Nach § 8a des Altersteilzeitgesetzes besteht die Pflicht, die Absicherungsmaßnahmen nicht nur vorzunehmen, sondern auch regelmäßig nachzuweisen. Die Entscheidung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts hebt hervor, dass eine Insolvenzsicherung nur dann als wirksam gilt, wenn der Nachweis fristgerecht erfolgt und die hinterlegte Absicherung sämtliche Guthaben vollständig abdeckt. Eine nachträgliche Vorlage des Nachweises genügt nicht, um den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine besondere Sicherheitsleistung zu verhindern.

Das Gericht stellte fest, dass selbst ein tatsächlich insolvenzfestes Sicherungsmittel – beispielsweise in Form einer Doppeltreuhand – nicht ausreichend ist, wenn der Arbeitgeber den vorgeschriebenen Nachweis zu spät erbringt. Die gesetzlich vorgesehene Folge ist, dass der Arbeitnehmer eine zusätzliche Sicherheitsleistung verlangen kann, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich eine umfassende Absicherung bestand. Die Entscheidung betont also den zwingenden Charakter der Nachweisfristen und verdeutlicht die streng formalisierte Struktur der Insolvenzsicherungspflicht.

Formanforderungen und Konsequenzen für Arbeitgeber

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts machten deutlich, dass eine besondere Sicherheitsleistung lediglich dann verlangt werden kann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zuvor schriftlich oder in elektronischer Form – jeweils unter Einhaltung der gesetzlichen Formerfordernisse – zur Nachholung des Nachweises aufgefordert hat. Dieses Erfordernis dient als rechtlicher Schutzmechanismus, der dem Arbeitgeber eine letzte Gelegenheit zur Erfüllung seiner Pflicht einräumt. Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte Signatur reicht dabei nicht aus. Versäumt der Arbeitgeber die Nachweisfrist und erfolgt keine fristgerechte Reaktion auf eine formgerechte Aufforderung, entsteht kraft Gesetzes ein Anspruch des Arbeitnehmers auf die Stellung einer besonderen Sicherheit, etwa durch Bürgschaft oder Hinterlegung von Geldmitteln.

Die Entscheidung zeigt zudem, dass eine nachträgliche Erfüllung der Nachweispflicht die entstandene Pflicht zur doppelten Absicherung grundsätzlich nicht mehr beseitigen kann. Der Arbeitgeber kann allerdings, sofern er eine zweite Sicherheit stellt, die Freigabe der ersten verlangen, sobald die doppelte Absicherung tatsächlich besteht. Diese Rechtslage wirkt auf den ersten Blick streng, zwingt Unternehmen jedoch zu höherer organisatorischer Disziplin in der Handhabung ihrer Sicherungsmechanismen.

Bedeutung für kleine und mittelständische Unternehmen

Für kleine Unternehmen und Mittelständler, die Altersteilzeitmodelle anbieten, bedeutet die Entscheidung einen deutlichen Handlungsauftrag. Selbst bei bestehender Treuhandlösung oder gruppenbasierter Sicherung über Fonds muss sichergestellt werden, dass das Treuhandvermögen jederzeit die Gesamthöhe aller eingebrachten Wertguthaben in vollem Umfang abbildet. Fehlt ein aktueller Nachweis oder ist dieser unvollständig, kann sich für den Arbeitgeber ein zusätzlicher finanzieller Sicherungsbedarf ergeben, der kurzfristig Liquidität bindet. Bei Pflegeeinrichtungen oder produzierenden Betrieben mit zahlreichen Teilzeit- oder Altersteilzeitbeschäftigten birgt dies insbesondere in wirtschaftlich angespannten Phasen erhebliche Risiken.

Arbeitgeber sollten daher interne Prozesse so gestalten, dass die Nachweise über die Insolvenzsicherung automatisiert und fristgerecht erbracht werden. Eine enge Abstimmung zwischen Personalwesen, Finanzbuchhaltung und externem Steuerberatungsdienst ist unabdingbar. Für Onlinehändler oder technologieorientierte Mittelständler kann zudem die digitale Zentralisierung dieser Prozesse ein erheblicher Effizienzgewinn sein. Die Entscheidung macht deutlich, dass selbst formale Nachlässigkeiten erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können, auch wenn die materiellen Sicherungen inhaltlich korrekt bestehen.

Aus Compliance-Sicht ist anzuraten, die Sicherungsnachweise regelmäßig zu prüfen, elektronische Formate mit rechtssicherer Signatur zu verwenden und eine transparente Dokumentationskette aufzubauen. Nur so können Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern sowie im Rahmen einer möglichen Betriebsprüfung die Erfüllung ihrer Pflichten nachweisen. Besonders wichtig ist, dass alle vertragsbezogenen Nachweise und Mitteilungen fristgerecht erfolgen, da spätere Nachreichungen keine befreiende Wirkung entfalten.

Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlung für die Praxis

Das Urteil bekräftigt, dass die Insolvenzsicherung von Wertguthaben nicht nur eine materielle, sondern auch eine formale Verpflichtung ist. Arbeitgeber müssen also nicht nur für eine ausreichende Deckung sorgen, sondern auch die formalen Kommunikations- und Nachweiswege konsequent einhalten. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts schafft damit ein klares Signal: Fristversäumnisse im Rahmen der Nachweispflicht führen zu einer gesetzlichen Sanktion, die für Arbeitgeber teuer werden kann. Gleichzeitig stärkt sie die Rechtsposition der Arbeitnehmer, deren Ansprüche unabhängig vom tatsächlichen Sicherungsstand gesetzlich geschützt werden.

Für Unternehmer und Personalverantwortliche empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit Rechts- und Steuerberatern, um die arbeitsrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Aspekte der Insolvenzsicherung harmonisch in bestehende Prozesse zu integrieren. Moderne digitale Abläufe in der Buchhaltung und Verwaltung können dazu beitragen, Fristen automatisiert zu überwachen und Dokumentationspflichten revisionssicher zu erfüllen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, solche Strukturen effizient umzusetzen und durch gezielte Prozessoptimierung in der Buchhaltung spürbare Kostenvorteile und mehr Rechtssicherheit zu erzielen.

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