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Recht

Alimentationsprinzip und Besoldung 2013/2014 in NRW

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Alimentationsprinzip und Besoldung: worum es aktuell geht

Die Frage, ob Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in bestimmten Jahren „amtsangemessen“ bezahlt wurden, ist kein rein verwaltungsinternes Thema. Sie wirkt sich auf Haushalte, Rückstellungen, Personalgewinnung und die rechtssichere Umsetzung von Vergütungsstrukturen aus und ist damit auch für Finanzinstitutionen, öffentliche Arbeitgeber und für Unternehmen relevant, die in Vergütungs- und Compliance-Fragen an den öffentlichen Sektor andocken, etwa als Dienstleister, Träger im Gesundheitswesen oder Betreiber öffentlicher Infrastruktur. Aktuell steht in Nordrhein-Westfalen erneut die Besoldung der Jahre 2013 und 2014 im Fokus, konkret die Grundgehälter bestimmter Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen R und B sowie der Richter- und Staatsanwaltschaftsbesoldung.

Kernbegriff ist das Alimentationsprinzip. Darunter versteht man den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass der Staat seine Beamtinnen und Beamten sowie die vergleichbaren Statusgruppen so besolden muss, dass die Besoldung ihrem Amt angemessen ist und ihnen und ihren Familien eine Lebensführung ermöglicht, die ihrer Stellung entspricht. Dieses Prinzip ist in der Verfassung verankert und setzt dem Gesetzgeber Grenzen: Besoldung ist nicht nur politische Gestaltungsfrage, sondern verfassungsrechtlich überprüfbar.

In vier Parallelverfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf geht es um Ansprüche von zwei Richtern, einem Staatsanwalt und einem Beamten, die für die Jahre 2013 und 2014 eine nicht amtsangemessene Besoldung geltend machen. Die Verfahren laufen unter den Aktenzeichen 26 K 279/14, 26 K 2275/14, 26 K 6317/14 und 26 K 258/15. Die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Beschlüssen vom 20.02.2026 eine frühere Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zurückgenommen und wird nun selbst erneut prüfen, ob die damalige Besoldung verfassungsgemäß war.

Warum die Vorlage zurückgenommen wurde: geänderte Prüfungsmaßstäbe

Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle bedeutet, dass ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält und das Verfahren aussetzt, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Norm entschieden hat. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Verfahren bereits mit Beschlüssen vom 29.04.2022 ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Über diese Normenkontrolle ist bislang nicht entschieden worden.

Der nun erfolgte Kurswechsel hängt mit einer grundlegenden Änderung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zusammen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Beschluss vom 17.09.2025 mit dem Aktenzeichen 2 BvL 5/18 u. a. seine bisherige Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Begründung von Besoldungsgesetzen aufgegeben. Bis dahin spielte im Besoldungsrecht nicht nur das Ergebnis, also die Höhe der Besoldung, eine Rolle, sondern auch die Art und Qualität der gesetzgeberischen Begründung, insbesondere wenn von tariflichen Entwicklungen abgewichen wurde oder die Besoldung erkennbar zurückblieb. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte seine frühere Vorlage gerade auch darauf gestützt, dass der Landesgesetzgeber bei einem Änderungsgesetz den damals angenommenen Begründungspflichten nicht ausreichend nachgekommen sei.

Nach der neuen Linie kommt es für die verfassungsrechtliche Kontrolle jedoch vorrangig darauf an, ob eine Mindestbesoldung als absolute Untergrenze gewahrt ist und ob die Besoldung hinreichend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse sowie des allgemeinen Lebensstandards angepasst wurde. Damit rückt die Sachverhaltsaufklärung deutlich stärker in den Vordergrund: Das Gericht muss belastbare Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung, zu Vergleichsparametern und zur tatsächlichen Besoldungssituation erheben und bewerten. Genau das veranlasst die 26. Kammer, die Vorlagebeschlüsse aufzuheben und die Prüfung auf der Tatsachenebene erneut selbst aufzunehmen. Je nach Ergebnis kann am Ende gleichwohl wieder eine Vorlage an ein Verfassungsgericht erforderlich werden.

Praktische Bedeutung für Betroffene, Verwaltung und Finanzierung

Für die unmittelbar Betroffenen ist entscheidend, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht erledigt ist, sondern in ein neues Prüfungsstadium eintritt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf will zügig entscheiden, ist dafür aber auf Datenlieferungen des Landes angewiesen. Nach Angaben aus der mündlichen Verhandlung waren angeforderte Informationen, die bereits im Dezember 2025 erbeten wurden, zunächst nicht vollständig vorgelegt; das Gericht hat dem Land aufgegeben, die Informationen im Rahmen des Möglichen bis Ende März 2026 zu übermitteln. Das unterstreicht, dass Besoldungsstreitigkeiten nicht allein juristische Argumentationsfragen sind, sondern datengetriebene Verfahren, in denen Vergleichsrechnungen, Indizes und Zeitreihen eine zentrale Rolle spielen.

Relevanz entsteht auch jenseits der vier Verfahren. In großer Zahl wurden gegen die Besoldung der Jahre 2013 und 2014 Widersprüche eingelegt, über die das zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen wegen anhängiger Gerichtsverfahren noch nicht entschieden hat. Für die Verwaltung ergibt sich damit eine erhebliche Verfahrenslast und ein Risiko späterer Nachzahlungen, deren Höhe und Zeitraum von der verfassungsrechtlichen Bewertung abhängen. Für öffentliche Haushalte und für Finanzinstitutionen, die Risiken öffentlicher Träger bewerten, ist die Frage nach potenziellen Nachzahlungsverpflichtungen, Zinsfolgen und deren zeitlicher Realisierung praktisch bedeutsam, auch wenn der konkrete Ausgang offen bleibt.

Für Unternehmen ist das Thema vor allem dort anschlussfähig, wo der öffentliche Sektor als Auftraggeber oder Arbeitgebermaßstab dient. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder kommunalnahe Betriebe stehen regelmäßig im Wettbewerb um Fachkräfte, bei denen Vergütungsniveaus im öffentlichen Dienst eine Orientierung bieten. Kommt es zu Korrekturen in der Besoldung, kann das mittelbar Erwartungen an Vergütungsentwicklung, Entgeltbenchmarks und Budgetplanung beeinflussen. Auch in tarifnahen Branchen oder bei Unternehmen mit hohem Anteil an öffentlichen Aufträgen ist es sinnvoll, diese Dynamiken im Blick zu behalten, selbst wenn keine direkte Rechtsbindung besteht.

Wichtig ist außerdem die verfahrensrechtliche Perspektive: Die Rücknahme der Vorlage bedeutet nicht automatisch, dass Ansprüche entfallen oder dass die bisherigen Verfahrensstände gegenstandslos werden. Vielmehr verschiebt sich der Schwerpunkt. Die Tatsacheninstanz muss die verfassungsrechtlich relevanten Parameter ermitteln und bewerten. Damit können sich Zeitläufe verlängern, zugleich kann aber eine gerichtliche Entscheidung schneller erreichbar sein, wenn die erforderlichen Daten vorliegen und die Kammer eine abschließende Überzeugung bildet.

Handlungsempfehlungen und Ausblick für Praxis und Beratung

Wer im öffentlichen Dienst betroffen ist oder entsprechende Widersprüche eingelegt hat, sollte die weitere Entwicklung eng begleiten, da die Entscheidungspfade variieren können: Das Verwaltungsgericht kann selbst entscheiden oder nach erneuter Prüfung wieder vorlegen. Für die Praxis ist wesentlich, dass sich der Prüfungsmaßstab weg von formalen Begründungsanforderungen hin zu einer stärker materiellen Betrachtung verschiebt. Das erhöht die Bedeutung konsistenter Daten und nachvollziehbarer Vergleichsgrundlagen. Für Personalstellen und Besoldungsstellen bedeutet das, dass Dokumentation, Datenqualität und die Fähigkeit, historische Parameter zusammenzuführen, eine zentrale Rolle spielen können, insbesondere wenn viele Verfahren parallel bearbeitet oder ruhend gestellt wurden.

Für öffentliche Arbeitgeber und ihnen nahe Unternehmen empfiehlt sich zudem, finanzielle Szenarien nicht nur entlang eines „Alles oder Nichts“-Ausgangs zu modellieren, sondern auch Zwischenlösungen zu berücksichtigen. Denn selbst wenn eine Mindestbesoldung eingehalten wäre, kann die Frage der hinreichenden Anpassung an die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse eine differenzierte Bewertung nach Gruppen und Jahren nach sich ziehen. In der Finanzplanung kann dies Einfluss auf Rückstellungen, Liquiditätssteuerung und mittelfristige Budgetentscheidungen haben, auch wenn konkrete Beträge ohne gerichtliche Klärung nicht belastbar sind.

Beratungsseitig zeigt der Vorgang exemplarisch, wie stark sich rechtliche Bewertungen durch veränderte höchstrichterliche Maßstäbe verschieben können und wie wichtig es ist, Prozesse so aufzustellen, dass neue Anforderungen schnell abgebildet werden. Gerade bei datenintensiven Rechtsfragen ist eine strukturierte Aufbereitung von Unterlagen und Zahlenmaterial oft der Schlüssel, um Zeitverzug und Reibungsverluste zu vermeiden.

Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen, Träger im Gesundheitswesen oder institutioneller Akteur Schnittstellen zum öffentlichen Sektor haben und Ihre administrativen Abläufe belastbarer aufstellen möchten, unterstützen wir Sie gern. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen mit Schwerpunkt Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung, um Abläufe zu verschlanken und nachhaltig erhebliche Kostenersparnisse zu realisieren.

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