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Digitalisierung

Algorithmisches Management: Neuer EU-Rechtsrahmen für faire Arbeitsbedingungen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einleitung: Algorithmisches Management als Herausforderung für Unternehmen

Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Arbeitswelt tiefgreifend. Besonders der Einsatz von algorithmischem Management, also der automatisierten Steuerung, Bewertung und Überwachung von Arbeitsprozessen durch technische Systeme, prägt zunehmend den betrieblichen Alltag. Unter algorithmischem Management versteht man Entscheidungsmechanismen, die auf der Grundlage von Datenanalysen, künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen Vorgänge wie Leistungsbewertung, Schichtplanung oder Personalentscheidungen beeinflussen. Während diese Systeme Effizienzsteigerungen versprechen, rücken zugleich Fragen der Fairness, Transparenz und des Datenschutzes in den Vordergrund. Das Europäische Parlament hat diese Entwicklung zum Anlass genommen, die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in der Europäischen Union zu fordern, der die Grundrechte der Beschäftigten wahrt und zugleich den Unternehmen – insbesondere kleinen und mittleren – rechtliche Klarheit verschafft.

Menschliche Aufsicht und Entscheidungsverantwortung im Fokus

Kern des geplanten Rechtsrahmens ist das Prinzip der menschlichen Kontrolle. Arbeitsrechtliche Entscheidungen von weitreichender Bedeutung, wie etwa Einstellung, Beförderung, Vergütung oder auch Kündigung, sollen nicht ausschließlich durch automatisierte Systeme getroffen werden dürfen. Vielmehr soll eine verpflichtende menschliche Überprüfung sicherstellen, dass Entscheidungen nachvollziehbar und diskriminierungsfrei bleiben. Diese Forderung ergibt sich aus der Erkenntnis, dass algorithmische Systeme – obwohl technisch objektiv erscheinend – auf Basis von Datensätzen agieren, die menschliche Vorurteile oder systematische Verzerrungen enthalten können. Das Recht der Beschäftigten auf Erläuterung algorithmisch unterstützter Entscheidungen ist hierbei ein zentraler Baustein. Beschäftigte sollen nachvollziehen können, welche Faktoren in eine Entscheidung eingeflossen sind, und die Möglichkeit haben, eine menschliche Prüfung zu verlangen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie künftig sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen treffen müssen, um die Nachvollziehbarkeit algorithmischer Entscheidungen sicherzustellen.

Transparenzpflichten, Datenschutz und Mitbestimmung

Ein wesentlicher Aspekt der geplanten Regulierung betrifft die Informations- und Mitbestimmungsrechte. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ihre Beschäftigten sowie deren Vertretungen umfassend über den Einsatz algorithmischer Systeme zu informieren. Dazu zählt die Offenlegung des Zwecks, der Funktionsweise und der verarbeiteten Datenarten. Gerade im Umfeld von kleinen und mittleren Unternehmen, die zunehmend auf digitale Tools zur Personalverwaltung oder Leistungsbeurteilung zurückgreifen, ist die Transparenz ein entscheidender Faktor zur Wahrung des Vertrauens innerhalb der Belegschaft. Der Bericht sieht zudem vor, dass automatisierte Entscheidungsprozesse in sensiblen Bereichen, wie der Arbeitszeitgestaltung oder der Aufgabenverteilung, nur nach vorheriger Konsultation mit den Arbeitnehmervertretungen vorgenommen werden dürfen. Auch für Bewerbungsverfahren sollen neue Offenlegungspflichten gelten, um Manipulationen oder unbewusste Benachteiligungen durch automatisierte Auswahlverfahren zu verhindern. Im Datenschutzrecht finden sich bereits heute klare Schutzmechanismen, insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten beschränken. Die neuen Regelungen sollen diese Prinzipien erweitern und an die Besonderheiten algorithmischer Systeme anpassen. Besonders eingriffsintensive Praktiken – wie etwa die Erfassung emotionaler oder psychologischer Zustände, die Überwachung privater Kommunikation oder das Tracking von Bewegungen außerhalb der Arbeitszeit – sollen ausdrücklich untersagt werden. Für Unternehmen bedeutet dies eine Anpassung ihrer Digitalstrategien, da Systeme zur Leistungsbewertung oder Zeiterfassung künftig einer strengeren datenschutzrechtlichen Prüfung unterliegen werden.

Praktische Auswirkungen und Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen

Die Komplexität des Themas macht deutlich, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor praktischen Herausforderungen stehen werden. Die Einführung zusätzlicher Informationspflichten, die Einrichtung von Kontrollmechanismen und die Schulung verantwortlicher Personen im Umgang mit algorithmischen Systemen erfordern organisatorische und finanzielle Ressourcen. Der Gesetzgeber sieht daher vor, dass nationale Aufsichtsbehörden nicht nur die Überwachung dieser Systeme übernehmen, sondern gleichzeitig beratend tätig werden. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen gezielte Leitlinien entwickelt werden, die den rechtskonformen Einsatz digitaler Tools ermöglichen, ohne deren Innovationsfähigkeit zu hemmen. Der geplante Rechtsrahmen soll dabei verhältnismäßig ausgestaltet werden, sodass die Regulierung zu keiner unangemessenen Belastung führt, sondern als Instrument der Qualitätssicherung und Risikominimierung verstanden werden kann. Für Betriebe der Pflegebranche, des Gesundheitswesens oder des Onlinehandels, die zunehmend auf datenbasierte Planungs- und Steuerungssysteme setzen, wird die Einhaltung dieser Vorgaben nicht nur rechtlich, sondern auch reputativ wichtig. Kunden, Patienten und Geschäftspartner erwarten Transparenz im Umgang mit algorithmischen Entscheidungssystemen – und gerade vertrauensbasierte Branchen profitieren langfristig von klaren Regelungen.

Fazit: Chancen der Regulierung für eine moderne Unternehmenspraxis

Die Initiative des Europäischen Parlaments zielt darauf ab, die Balance zwischen technologischer Effizienz und sozialer Verantwortung zu wahren. Algorithmisches Management wird bleiben, doch sein Einsatz erfordert klare rechtliche Leitplanken, um Vertrauen und Fairness im Arbeitsverhältnis zu sichern. Für Unternehmen ergibt sich daraus kein bloßes Compliance-Thema, sondern die Chance, ihre digitale Transformation bewusst zu gestalten und auf nachhaltige, rechtssichere Prozesse zu setzen. Ein frühzeitiges Verständnis der kommenden Regelungen sowie eine rechtzeitig begonnene Anpassung interner Prozesse werden entscheidend sein, um künftige Risiken zu vermeiden. Genau hier liegt der Mehrwert einer zielgerichteten, digitalisierten Buchhaltungs- und Prozessstruktur, wie sie wir unseren Mandanten bieten. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Einführung effizienter, rechtssicherer und digitaler Abläufe in Finanz- und Verwaltungsprozessen – stets mit dem Ziel, Kosten zu senken, Transparenz zu erhöhen und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu stärken.

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