Neue steuerliche Regelung für Erwerbstätige im Rentenalter
Mit der sogenannten Aktivrente hat der Gesetzgeber eine bedeutende Neuerung beschlossen, die es Personen im Rentenalter ermöglicht, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Ziel dieser Reform ist es, den demografischen Herausforderungen am Arbeitsmarkt zu begegnen und die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zu fördern. Die Steuerbefreiung soll einen klaren Anreiz schaffen, vorhandenes Fachwissen und Erfahrung über den Renteneintritt hinaus im Arbeitsmarkt einzubringen. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die zunehmend unter Fachkräftemangel leiden, kann die Aktivrente ein wertvolles Instrument sein, um qualifizierte Arbeitskräfte zu halten.
Rechtlich basiert die Neuregelung auf einer Änderung der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften, mit der ein Hinzuverdienst nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze steuerfrei gestellt wird. Diese Regelaltersgrenze liegt derzeit bei 67 Jahren, wobei für ältere Jahrgänge Übergangsregelungen bestehen. Wer über diese Altersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig tätig bleibt, profitiert von der Steuerbefreiung – unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder der Rentenbeginn aufgeschoben wurde.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit und betroffene Personengruppen
Begünstigt sind ausschließlich Personen, die im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses tätig sind. Das bedeutet, dass Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie Minijobber nicht von der Aktivrente profitieren. Auch Beamtinnen und Beamte bleiben außen vor, da sie eigenen versorgungsrechtlichen Regelungen unterliegen. Die Steuerbefreiung entfällt zudem für Entgelte, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses erzielt werden, etwa aus Werkverträgen oder selbstständigen Honorartätigkeiten.
Der steuerfreie Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Monat wirkt als monatlicher Freibetrag. Übersteigt der Hinzuverdienst diese Grenze, ist der darüber liegende Betrag regulär zu versteuern. Wichtig ist, dass die Steuerfreiheit nicht auf andere Einkunftsarten übertragen werden kann. Das Einkommen bleibt allerdings beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung, was sowohl für die Beschäftigten als auch für Arbeitgeber von Relevanz ist. Unternehmen, die Rentnerinnen und Rentner weiterbeschäftigen möchten, sollten daher prüfen, welche Entgelthöhe optimal steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gestaltet werden kann.
Praktische Auswirkungen auf Unternehmen und Beschäftigte
Die Einführung der Aktivrente kann für Unternehmen strategisch bedeutsam werden. Sie erlaubt, qualifizierte Mitarbeitende mit wertvollem Erfahrungswissen länger zu halten, ohne dass eine zusätzliche Steuerlast anfällt. Für kleinere Betriebe im Handwerk, in der Pflegebranche oder im Einzelhandel, die häufig von lange eingearbeiteten Fachkräften abhängen, bietet die Aktivrente eine attraktive Lösung, um Know-how zu sichern und gleichzeitig flexibel auf Auftragsspitzen oder Personalmangel zu reagieren. Steuerlich betrachtet ermöglicht die Regelung eine effiziente Nutzung von Personalressourcen, da die Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, den steuerlichen Teil des Hinzuverdienstes zu administrieren, solange die Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere für Personalabteilungen und Steuerberatende eröffnet sich hier ein neues Beratungsfeld, etwa in der Lohnbuchhaltung oder bei der korrekten Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für Sozialversicherungsbeiträge.
Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Aktivrente ebenfalls von Vorteil. Sie können ihre Lebensarbeitszeit verlängern, aktiv bleiben und ihre finanzielle Situation verbessern, ohne dass die Steuerprogression ihre Motivation schmälert. Die gesetzliche Regelung nimmt dabei ausdrücklich Rücksicht auf die Alterssicherung: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt bleibt, zahlt weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung, kann aber auf Antrag entscheiden, ob diese Beiträge zusätzliche Rentenansprüche begründen sollen. So entsteht eine flexible Balance zwischen steuerlicher Entlastung, Arbeitsanreiz und sozialer Absicherung.
Fazit und Handlungsempfehlung für Unternehmen
Die Aktivrente stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen Renten- und Arbeitsrecht dar, das Menschen über das Ruhestandsalter hinaus im Erwerbsleben hält und gleichzeitig den Druck auf den Arbeitsmarkt verringert. Für Unternehmen jeder Größe lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche internen Tätigkeiten für ältere Beschäftigte geeignet sind und wie deren Einsatz organisatorisch und steuerlich optimiert werden kann. Dabei empfiehlt es sich, klare vertragliche Regelungen zu treffen, um die Voraussetzungen der Steuerfreiheit rechtssicher umzusetzen und spätere Nachforderungen zu vermeiden. Auch sollte beachtet werden, dass die Bundesregierung eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen hat, wodurch sich in Zukunft weitere Anpassungen ergeben können.
Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher steuerlicher Neuerungen mit Fokus auf Prozessoptimierung, Digitalisierung und effizienter Buchhaltungsorganisation. Durch unsere Erfahrung im Bereich der Unternehmensdigitalisierung und der automatisierten Abbildung steuerlicher Prozesse unterstützen wir Betriebe dabei, die Aktivrente nahtlos in ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung zu integrieren und daraus nachhaltige Kostenvorteile zu erzielen.
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