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Wirtschaftsprüfung

Abschlussdurchsicht 2026: Wichtige Schwerpunkte und Praxistipps

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Bedeutung der Abschlussdurchsicht für Unternehmen

Die Wirtschaftsprüferkammer hat die Schwerpunkte der kommenden Abschlussdurchsicht für das Jahr 2026 festgelegt. Diese Durchsicht dient der Qualitätssicherung und richtet den Blick darauf, ob Abschlussprüfungen gesetzeskonform und nach anerkannten berufsständischen Standards durchgeführt werden. Für prüfungspflichtige Unternehmen, aber auch für kleinere Gesellschaften, die freiwillig eine Prüfung in Auftrag geben, sind die Ergebnisse von erheblicher Relevanz, da sie Rückschlüsse auf künftige Prüfungsschwerpunkte und Erwartungen zulassen.

Die Abschlussdurchsicht überprüft unabhängig, wie die Anforderungen insbesondere des Handelsgesetzbuchs eingehalten wurden. Der Fokus liegt dabei sowohl auf der formalen Ordnungsmäßigkeit der Bestätigungsvermerke als auch auf inhaltlichen Aspekten der Beurteilung der Finanz- und Ertragslage. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten daher frühzeitig analysieren, wie sie sich auf die angekündigten Themenschwerpunkte vorbereiten und ihre internen Berichterstattungs- und Controllingprozesse anpassen können.

Neue Schwerpunkte in der Prüfungslandschaft 2026

Ein zentrales Thema bildet auch in diesem Jahr der Bestätigungsvermerk nach § 322 Handelsgesetzbuch, der die Beurteilung des Abschlussprüfers darstellt. Besonderes Augenmerk wird auf Modifizierungen und Hervorhebungen gelegt, die sich etwa auf bestandsgefährdende Risiken oder sonstige Informationen beziehen können. Damit wird die Transparenz in der Kommunikation zwischen Prüfer, Unternehmen und Öffentlichkeit weiter geschärft.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Fortführungsprognose eines Unternehmens, die maßgeblich für die Erstellung des Jahresabschlusses ist. Sie beruht auf der sogenannten Fortführungsprämisse nach § 252 Absatz 1 Nummer 2 Handelsgesetzbuch, also der Annahme, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit auch künftig fortsetzen kann. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten, etwa durch Kostensteigerungen oder Marktvolatilitäten, ist diese Einschätzung besonders kritisch. Die Wirtschaftsprüfer sollen prüfen, ob die Angabepflichten bei bestandsgefährdenden Risiken angemessen erfüllt wurden. Kleine und mittelständische Unternehmen sollten ihre Liquiditätsplanung und Rentabilitätsprognosen künftig deshalb noch sorgfältiger dokumentieren.

Darüber hinaus werden Bilanzierungsfragen zu Finanzanlagen intensiv beleuchtet. Nach § 253 Absatz 3 Handelsgesetzbuch geht es um deren Bewertung und die Dokumentation der angewandten Methoden. Besonders bei außerplanmäßigen Abschreibungen besteht Prüfungsbedarf, wenn sich Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wertminderung ergeben. Auch der entgeltlich erworbene Firmenwert steht im Fokus. Hier wird geprüft, ob die Schätzungen zur Nutzungsdauer nachvollziehbar dargelegt und angemessen begründet sind, insbesondere wenn eine typisierte Nutzungsdauer angewandt wird.

Einen weiteren Schwerpunkt legt die Durchsicht auf die Bewertung von Immobilien. Dabei geht es sowohl um Objekte des Anlage- als auch des Umlaufvermögens. Abschreibungen, Bewertungsansätze und die Offenlegung der Bewertungsmethoden sollen dabei vertieft betrachtet werden. Für Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft oder mit umfangreichen Betriebsstätten bedeutet dies, dass sie ihre Bewertungsgrundlagen kritisch prüfen und bei Bedarf eine Aktualisierung oder Dokumentationserweiterung vornehmen sollten.

Erweiterte Transparenz durch Angabepflichten

Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind durchgehend die Leitmaximen der diesjährigen Durchsichtsschwerpunkte. Besonders deutlich wird das bei den Angaben zum Abschlussprüferhonorar. Nach § 285 Nummer 17 Handelsgesetzbuch müssen die Gesamthonorare nach verschiedenen Leistungsarten differenziert dargestellt werden. Hintergrund ist die Erwartung, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden und die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten. Unternehmen sollten diese Offenlegung gründlich vorbereiten, da unvollständige oder fehlerhafte Angaben schnell zu Beanstandungen führen können.

Auch Sicherungsgeschäfte stehen im Fokus. Hierzu zählen derivaten Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten, wie sie etwa bei Zinsabsicherungsgeschäften oder Währungssicherungen vorkommen. Die Prüfer werden besonders darauf achten, ob die Angaben zu Art, Umfang, beizulegendem Zeitwert und Bewertungsmethodik den gesetzlichen Anforderungen genügen. Für Unternehmen, die solche Instrumente einsetzen, insbesondere im produzierenden Gewerbe oder bei internationalen Handelsaktivitäten, empfiehlt sich daher eine enge Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung und Risikomanagement.

Schließlich werden Lagebericht und Konzernlagebericht eingehend überprüft. Die Vorschriften der §§ 289 und 315 Handelsgesetzbuch fordern eine ausgewogene, nachvollziehbare Analyse der wirtschaftlichen Lage. Künftig erwarten die Prüfer besonders eine systematische und analytische Darstellung der Leistungsindikatoren, also etwa der Absatz-, Umsatz- oder Rentabilitätskennzahlen, eingebettet in eine klare Ursachen-Wirkungs-Logik. Die Vergleichbarkeit von Prognosen und tatsächlichen Ergebnissen wird ebenfalls verstärkt eingefordert. Diese Transparenzanforderungen betreffen nicht nur große Konzerne, sondern zunehmend auch mittelständische Unternehmen, denn der Lagebericht ist immer stärker auch Kommunikationsinstrument gegenüber Banken, Geschäftspartnern und Investoren.

Praxisorientierte Empfehlungen und Fazit

Unternehmen, die sich frühzeitig auf diese Prüfungsschwerpunkte einstellen, können ihre internen Prozesse gezielt stärken. Die Einrichtung eines fortlaufenden Monitoring-Systems zur Bewertung von Fortführungsrisiken, die klare Dokumentation von Bewertungsmethoden und eine Verbesserung der Prognoseprozesse sind wirksame Maßnahmen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Auch die Qualität der internen Berichterstattung gewinnt an Bedeutung: Ein konsistenter Informationsfluss zwischen Geschäftsführung, Rechnungswesen und Aufsichtsorganen wird mehr denn je zur Voraussetzung für eine reibungslose Abschlussprüfung.

Gerade kleine und mittelständische Betriebe können von einer rechtzeitigen Vorbereitung erheblich profitieren. Durch den gezielten Einsatz digitaler Buchhaltungssysteme und automatisierter Datenanalysen lassen sich relevante Informationen früh erfassen und auswerten, wodurch Unsicherheiten reduziert werden. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen dabei, ihre betriebswirtschaftlichen und buchhalterischen Prozesse zu optimieren. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen seit vielen Jahren bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltung, der Prozessoptimierung und der effizienten Vorbereitung auf Prüfungen – mit dem Ziel, Aufwand und Kosten nachhaltig zu senken und zugleich die Qualität ihrer Finanzberichterstattung zu steigern.

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